11. Oktober 2018, 14:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Spotify ist der mit Abstand beliebteste Streaming-Dienst der Deutschen. Nun haben Millionen von Nutzern eine E-Mail mit den neuen Nutzungsbedingungen bekommen. TECHBOOK erklärt, was sich genau ändert und worauf Sie in Zukunft achten müssen.
Laut einer Umfrage des Münchner TNS-Instituts, die 2017 im Auftrag von TECHBOOK und der Telekom durchgeführt wurde, ist Spotify der beliebteste Musik-Streaming-Dienst der Deutschen. 17 Prozent der Bundesbürger nutzen Spotify regelmäßig. An zweiter und dritter Stelle folgen Amazon Music mit 14 Prozent und Google Music mit 8 Prozent.
Wenn Spotify also umfangreich seine Nutzungsbedingungen überarbeitet, betrifft es mehr als 10 Millionen Deutsche. Diese erhielten jetzt eine E-Mail des Musikdienstes, welche auf die Vertragsänderungen hinweist. Damit sich nicht jeder durch den Paragrafen-Wulst kämpfen muss, haben wir die wichtigsten Aspekte für Sie rausgesucht.
Mindestalter für Nutzung steigt an
Der wohl wichtigste Punkt ist der Anstieg des Mindestalters für die Spotify-Nutzer von 14 auf 16 Jahre. Minderjährige benötigen zudem weiterhin das Einverständnis der Erziehungsberechtigten beziehungsweise des Vormundes. Diese Regelung betrifft explizit die deutschen Nutzer.
Längere Bedenkzeit für AGB-Änderungen
Nach einer wie jetzt durchgeführten Änderung der Nutzungsbedingungen haben die Abonnenten 30 Tagen Bedenkzeit, um zuzustimmen. Vorher waren es 14 Tage.
Übrigens: Widerspricht man den aktualisierten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen, hat man damit automatisch die Zustimmung erteilt.
https://www.techbook.de/entertainment/spotify-tipps-tricks
Probeabo = Bedenkzeit für kostenpflichtiges Abo
Zudem spricht Spotify nicht mehr von Test-Abos, sondern von Probeabonnements, wenn man den Dienst 30 Tage lang kostenlos ausprobieren möchte.
Das Probeabo gilt gleichzeitig als Bedenkzeit für ein kostenpflichtiges Abonnement. Wer also in den 30 Tage nicht kündigt, der wird automatisch auf einen gebührenpflichtigen Account umgestellt.
Nutzungsrechte an privaten Bildern
Bei Spotify besteht die Möglichkeit, eigene Bilder auf sein Profil hochzuladen, die andere Nutzer sehen können. Damit gewährt man automatisch auch Spotify ein Teilnutzungsrecht.
Der Musik-Dienst weist jetzt darauf hin, „dass diese Rechteeinräumung nur zur Bereitstellung der Spotify-Dienste dient“. Neu ist: Löscht man sein Konto beispielsweise, entzieht man dadurch Spotify die Nutzungsrechte an den Bildern wieder. Vorher galt die Rechteeinräumung auch noch nach einer Vertragsbeendigung.
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Manipulation des Wiedergabe- und Follower-Zählers
Interessant ist die Tatsache, dass Spotify ausdrücklich die künstliche Erhöhung des Wiedergabezählers „Play-Count“ sowie die künstliche Erhöhung des Follower-Zählers „Follow-Count“ untersagt. Damit gibt Spotify indirekt einen Hinweis, dass offenbar die Anzahl der einzelnen Titel- und Albumaufrufe wie auch die Anzahl der Menschen, die einem Künstler folgen, manipuliert werden können.
Wie Kriminelle auf diese Art mit gefälschten Playlists illegal viel Geld machen können und von Spotify die Tantiemen für abgespielte Musikstücke abschöpfen, hat Anfang des Jahres die Internetseite Music Business Worlwide berichtet.