Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Fussball, Filme und Serien

Wie hoch sind die Strafen für illegales TV-Streaming wirklich?

Paar guckt TV
Kostenloses Streaming von Live-Fernsehen kann teuer werden, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt Foto: Getty Images/Westend61
Adrian Mühlroth
Redakteur

25. August 2020, 16:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Pay-TV-Anbietern wie Sky gehen jährlich viele Millionen Euro durch illegales Live-TV-Streaming verloren. TECHBOOK warnt, mit welchen Strafen die Nutzer rechnen müssen und klärt, ob es Ausnahmen gibt.

Artikel teilen

Nicht nur der Start der neuen Bundesliga-Saison ruft jedes Jahr wieder zahlreiche Schwarzseher auf den Plan. Auch andere Großevents, Veranstaltungen oder der Start einer beliebten Serie locken Nutzer oft auf dubiose Streaming-Seiten im Internet. Im vergangenen Jahr streamten rund 1,9 Millionen Deutsche regelmäßig Live-TV aus illegalen Quellen. Dabei entstand ein Schaden von 700 Millionen Euro Schaden. Wer jedoch Fußball- und andere Live-Übertragungen schaut, ohne für die Angebote der Rechteinhaber zu bezahlen, geht ein großes Risiko ein.

Hauptsächlich Männer und 18- bis 23-Jährige streamen

Die illegalen Inhalte können zum Beispiel aus illegalen Erweiterungen für Media-Player wie Kodi sowie gehackten Receivern, die ein bezahlte Smartcard simulieren, stammen. Sie lassen sich mitunter aber auch ganz klassisch über den Internet-Browser aufrufen.

Laut eines Berichts des Handelsblatts aus dem Jahr 2018 nutzen hauptsächlich Männer die illegalen TV-Angebote und vor allem die in der Altersgruppe zwischen 18 und 23 Jahren. Demnach lockt das vermeintlich „kostenlose“ Fernsehen auch circa 270.000 Minderjährige. Hauptsächlich sind die Nutzer an Fussball-Übertragungen interessiert, ein Drittel der Zugriffe geht auf Filme und Serien zurück. Interessanterweise ist der Markt zu fast gleichen Teilen auf PCs und Laptops auf der einen und Smartphones auf der anderen Seite aufgeteilt. Informationen darüber, welches Medium für welche Art von Inhalten genutzt wird, gibt es leider nicht. Dafür wissen wir, dass die durchschnittliche Verweildauer bei 79 Minuten liegt.

Der bezifferte volkswirtschaftliche Schaden setzte sich zusammen aus 430 Millionen Euro, die Rechteinhabern wie etwa Sky verloren gehen, 100 Millionen entgangenen Steuer- und Sozialabgaben sowie 170 Millionen, die nicht bei anderen Märkten wie Sportbars und Mediatheken ankommen.

Mehr zum Thema

Hohe Strafen drohen

Der Europäische Gerichtshof hat 2017 entschieden, dass schon das bloße Streaming von Inhalten aus illegalen Quellen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das heißt, dass auch Live-TV-Streaming illegal ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Noch höhere Strafen drohen zudem, wenn Nutzer zum Anschauen der Streams Programme wie Sopcast nutzen. Diese beinhalten Peer-2-Peer-Filesharing – also während des Streams gleichzeitig das illegale Material auch noch hochladen und anderen Nutzern bereitstellen. Auch Rechtsanwalt Ray Migge bestätigte gegenüber TECHBOOK, „dass der Tausch von Dateien über p2p-Netzwerke eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Nutzer hier die Dateien unbekannten Dritten ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zur Verfügung stellt“.

Auch interessant: So teuer kann illegales Streaming werden

Wird man beim Streamen von illegalen Inhalten über den Browser erwischt, droht laut Migge eine Abmahnung, deren Kosten sich auf ca. 350-500 Euro belaufen können. Die Endsumme setzt sich dabei aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammen, wobei der Schadensersatz bei bloßem Streaming mit 3-20 Euro relativ gering ausfällt.

Anders sieht es bei einer Abmahnung wegen Filesharing aus. Hier kommen zu den Anwaltskosten in Höhe von 350-500 Euro deutlich höhere Schadensersatzforderungen hinzu. Die Forderungen schlagen mit ca. 100-1000 Euro zu Buche und können damit eine Abmahnung von 450-1500 Euro nach sich ziehen.

Themen Internet Recht
Technik-Angebote entdecken bei kaufDA
Logo KaufDA
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.