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Gerichtsurteil

Einbindung der Mediatheken von ARD und ZDF bei Joyn war unzulässig

Joyn-Logo auf einem Fernseher
Joyn hatte kurzzeitig die Mediatheken von ARD und ZDF bei sich eingebunden Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
Woon-Mo Sung
Redakteur

17. April 2025, 16:03 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Streit um die Mediatheken der ARD und ZDF bei Joyn gibt es ein erstes Gerichtsurteil. Bei diesem ist man zu einem klaren Ergebnis gekommen.

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Der internationale Streaming-Markt ist so groß und zerfasert wie nie zuvor. Und auch hierzulande können Verbraucher aus zahlreichen Angeboten wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ wählen. Den meisten ist gemein, dass sie mit exklusiven Inhalten locken und man für sie bezahlte Abos abschließen muss. Für die Portale der Öffentlich-Rechtlichen gilt das prinzipiell nicht. Für kurze Zeit waren aber die Mediatheken von ARD und ZDF bei Joyn abrufbar gewesen. Das hat einen Streit zwischen den verantwortlichen Sendern losgetreten.

Mediatheken von ARD und ZDF von Joyn verschwunden – aber warum?

Dass die Strategie mit exklusiven Inhalten ein wenig aufgebrochen wird, ist grundsätzlich nicht verkehrt und bietet Zuschauern mehr Möglichkeiten und Flexibilität. Dass die Mediatheken von ARD und ZDF auch bei Joyn stattfinden sollen, dürfte Streaming-Freunde freuen. Allerdings scheint man sich hinter den Kulissen nicht richtig abgesprochen zu haben.

Denn nur rund vier Wochen, nachdem ProSiebenSat.1 diese bei seinem eigenen Streaming-Dienst aufgenommen hatte, sind sie vorerst wieder verschwunden. Das berichtet das Branchenmagazin „DWDL“. Dem vorausgegangen waren Meldungen, dass sich der Privatsender die Nutzung an zusätzlichen Inhalten gesichert hatte. In einer Pressemitteilung kommunizierte man Ende Januar ein „umfangreiches Rechte-Paket“ für ARD Plus, der WDR mediagroup und High View. In einer separaten Meldung teilte man außerdem mit, ZDF-Serien und -Dokumentationen auf Joyn zeigen zu wollen.

Allerdings stand in keiner dieser Meldungen, dass man damit auch die Mediatheken als solche bei Joyn integrieren möchte. Deshalb gehen die Öffentlich-Rechtlichen juristisch dagegen vor. Die vorübergehende Integration nannte man laut „Cable!Vision Europe“ ein „vorläufiges Beta-Testing“. Damit wollte man „mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten prüfen, wie wir am besten die ARD- und ZDF-Mediatheken-Inhalte embedden.“ Man sei dazu im intensiven Austausch mit den Öffentlich-Rechtlichen, doch das scheint man dort anders zu sehen.

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„Anschlag auf das komplette System“

Der ARD-Vorsitzende Florian Hager nennt das Vorgehen von ProSiebenSat.1 in einem Statement „Raubrittertum“ und einen „Anschlag auf das komplette System“. Beim Privatsender sieht man sich wiederum im Recht und verweist auf geltendes Recht des EuGH, worin das Embedding geregelt ist. Zudem soll es keine klare Ablehnung der Integration der Mediatheken von ARD und ZDF bei Joyn gegeben haben.

Bei ProSiebenSat.1 gibt man sich im Anbetracht des Streits und der Abschaltung der Mediatheken besonders kooperativ. So heißt es in einem Statement: „Kooperation statt Konkurrenz: Joyn und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nehmen konkrete Gespräche über eine zukünftige Zusammenarbeit auf. Im Zuge dessen schaltet Joyn das vorläufige Beta-Testing auf der Streaming-Plattform ab. Denn auch wenn wir davon überzeugt sind, die rechtliche Grundlage dafür zu haben, sind wir vielmehr darauf bedacht, den Geist echter Kooperation zu leben und gemeinsam umzusetzen“.

Laut ARD nehme man die Abschaltung „positiv zur Kenntnis“, wenngleich man bislang nicht förmlich darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Zuvor soll aber das ZDF einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt haben und die ARD hatte ähnliche Schritte angekündigt.

Erstes Gerichtsurteil gefällt

Mittlerweile gibt es auch ein erstes Gerichtsurteil, wie „DWDL“ in einer neuen Meldung berichtet. Demzufolge hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Vorgehensweise von Joyn bei der Einbindung der ARD-Mediathek nicht zulässig war. Hierbei geht es vor allem um den rein technischen Vorgang. Wie es von Seiten der ARD heißt, sei die Mediathek als Gesamtangebot geschützt. Sie dürfe „nicht ohne die Zustimmung der ARD in andere Medienplattformen integriert werden. Inhalte dürfen insbesondere nicht ohne Einverständnis herausgelöst und neu zusammengestellt werden.“

Bei den Joyn-Betreibern von ProSiebenSat.1 sieht man das Urteil ebenfalls positiv. Denn das Gericht habe lediglich über das sogenannte Datenbankherstellerrecht geurteilt. Das würde das Einbetten von Inhalten grundsätzlich weiterhin zulassen, solange nicht alle oder wesentliche Teile der Datenbank (also der Mediathek) übernommen werden. Man sei weiterhin überzeugt davon, dass es eine Rechtsgrundlage für die Einbindung gebe. Vorerst möchte man das Urteil aber analysieren und über eigene rechtliche Wege entscheiden. Eine Berufung ist von daher durchaus denkbar.

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Wie geht es jetzt weiter?

Ob sich nun die Parteien über die genaue Umsetzung der Rechte-Deals einig werden, ist noch offen. ProSiebenSat.1 soll die bereits kurzzeitig praktizierte Einbettung der Inhalte bevorzugen, doch ARD und ZDF lehnen dies strikt ab. Stattdessen sei man bereit, über ein „Verlinkungsmodell“ zu sprechen, wie die „FAZ“ auf Grundlage des epd schreibt. Ferner gibt es noch den Reformstaatsvertrag. Im Zuge dessen sollen die Öffentlich-Rechtlichen mit den Privaten zusammenarbeiten. Der Vertrag ist aber bisher nicht in Kraft.

Die Filme, Serien und Dokus in den Mediatheken von ARD und ZDF waren auf Joyn nicht vermarktet. Die Zugriffszahlen gingen auch auf das Konto der Öffentlich-Rechtlichen. Für ProSiebenSat.1 ist dies vorerst ein Rückschlag, da man mit Joyn zur wichtigsten Streaming-Station Deutschlands werden möchte. Wann und in welcher Form die entsprechenden Inhalte zurückkehren werden, ist nicht abzusehen. Interessenten müssen also aktuell die Mediatheken separat ansteuern. Da diese aber weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen, ist das lediglich eine Frage der Bequemlichkeit und sollte für keine allzu großen Probleme sorgen.

Themen News Streaming

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