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Wie landen Filme auf dem Index?

Index Filme: Vater hält Sohn vor Fernseher die Augen zu
Wenn ein Film gegen bestimmte Richtlinien verstößt, landet er auf dem sogenannten Index. Foto: Getty Images
Lars Lubienetzki
Freier Redakteur

12. Oktober 2022, 9:45 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Gewalt, Horror, sexuelle Darstellungen – es gibt viele Gründe, warum ein Film auf dem Index landen kann. Die Zensur der Filme ist gang und gäbe und untersteht in Deutschland der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Doch wie landen Filme eigentlich auf dem Index?

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Jedes Jahr kommen mehrere hundert Kinofilme in die heimischen Kinos. Allein die Zahl an deutschen Produktionen liegt dabei bei knapp 200. EU-weit sind es im Schnitt sogar über 1800 Filmproduktionen jährlich. Da den Überblick zu behalten, ist als Kinofan schwierig. Unter den Neuerscheinungen befinden sich auch immer wieder schwarze Schafe, also Filme, die geschmackliche Grenzen überschreiten. Diese herauszufischen, ist eine noch viel kompliziertere Aufgabe. Deswegen gibt es die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – kurz: BzKJ. Hier fällt das Urteil: Index oder nicht.

Damit ein Film auf dem Index landet, muss dieser schon verschiedene Bedingungen erfüllen oder nicht erfüllen, je nach Blickwinkel. Denn ob ein Film ein cineastischer Hochgenuss ist oder eher in die Kategorie „Unter aller Kanone“ gehört, darüber lässt sich bekanntlich streiten. Außerdem ändern sich Geschmäcker im Laufe der Zeit.

Beispielsweise landen zu Beginn der 1970er Jahre reihenweise Filme auf dem Index, in denen nach Ansicht verschiedener Institutionen zu viel nackte Haut zu sehen ist. Fans von „Game of Thrones“ können vermutlich heute beim Betrachten nur müde lächeln, weil sie in Sachen sexueller Darstellung ganz andere Dinge gewohnt sind. Der Zeitgeist hat sich in der Hinsicht geändert.

Indikatoren, um sicher auf dem Index zu landen

Grundsätzlich wird die BzKJ nicht aus eigener Initiative aktiv. Erst wenn ein Film auffällig wird, kommt die Bundesbehörde ins Spiel. Häufig stellen beispielsweise

  • Jugendämter,
  • Bundes- oder Landesministerien,
  • Schulen,
  • die Polizei oder
  • andere Behörden

einen Antrag auf Prüfung. Auch dieser Antrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Erst dann schaut sich das Expertengremium einen beanstandeten Film an. Selbstverständlich können auch andere Medien wie Bücher, Computerspiele oder Musik auf dem Index landen. Auch dafür sind die Expertinnen und Experten bei der BzKJ zuständig.

Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kunst, Literatur, Buchhandel und Verlag, Bilder- oder Internetdienste, Jugendhilfe, Schule und Kirche zusammen. Außerdem sitzen auch jeweils drei Jugendschutzbeauftragte aus Landesministerien dabei, die regelmäßig wechseln.

Aufgrund dieser Zusammensetzung wird die Arbeit der BzKJ immer wieder kritisiert. Die Kritik geht oft in die Richtung Zensur und Beschränkung der künstlerischen Freiheit. Davon ist die Bundebehörde allerdings weit entfernt. Denn für die Beurteilung, ob ein Film auf dem Index landet oder nicht, existieren bestimmte Vorgaben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Aufruf zu Gewalt, Verbrechen oder Rassenhass,
  • detaillierte Gewalt aus reinem Selbstzweck,
  • Selbstjustiz als einzige Option,
  • Verletzung der Menschenwürde,
  • Diskriminierung von bestimmten Personengruppen,
  • Verherrlichung von Krieg, Drogen, Alkohol, Nationalsozialismus,
  • Aufruf und Darstellung, sich selbst zu schaden.

Einige Punkte auf dieser Liste sind eindeutig. Andere unterliegen hingegen einem gewissen Interpretationsspielraum. Daher lässt sich die BzKJ auch Zeit und diskutiert an bestimmten Stellen intensiv innerhalb des Gremiums. Trifft einer oder mehrere Punkte auf einen Film zu, landet dieser auf dem Index.

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Bleiben Medien für immer indiziert?

Zunächst einmal eine Definition: Auf dem Index bedeutet nicht automatisch verboten. Es gibt eine sogenannte A- und B-Liste indizierter Filme. Wenn das Gremium der BzKJ einen Film aufgrund der aufgeführten Kriterien für bedenklich hält, landet dieser Film auf Liste B. Was bedeutet das?

Besagter Film darf nicht öffentlich beworben oder an Personen unter 18 Jahren ausgehändigt werden. Passiert das doch, würde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Später müssen dann Gerichte über das weitere Verfahren entscheiden. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Jahre. Grundsätzlich können Personen älter als 18 Jahre allerdings einen Film aus der B-Liste erwerben und anschauen.

Ein Film kann von der BzKJ auch komplett verboten werden. Dann landet der Film auf der Index-Liste A. Erst dann ist dieser Film tatsächlich in Deutschland verboten. Er darf an keine Person verkauft oder verliehen werden. Das Alter spielt keine Rolle. Wird ein solches Geschäft publik, macht sich der Händler strafbar, nicht der Kunde. Wer den indizierten Film besitzt, darf diesen auch im privaten Umfeld anschauen.

Steht ein Film auf dem Index, dann verschwindet er nach 25 Jahren automatisch von der Liste indizierter Filme. Möglicherweise gibt es vorher bereits eine neue Überprüfung. Dann ergeht von der BzKJ ein neues Urteil und der Film gilt möglicherweise wieder als unbedenklich. Diese Regelung ist getroffen worden, damit jede Generation neu entscheiden kann, ob ein Film gegen den guten Geschmack verstößt oder eben nicht.

Themen Filme
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