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Let's-Play-Kanal „PietSmietTV“ betroffen

Medienanstalten drohen Streaming-Kanälen

Es könnte eine folgenschwere Entscheidung für die deutsche Streaming-Szene sein: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat dem Streamingkanal PietSmietTV in einer Pressemitteilung mit Einstellung gedroht, denn es handele sich bei dem Kanal um ein „Rundfunkangebot ohne Zulassung“. PietSmietTV ist ein Zweitkanal des Lets-Play-Kollektivs PietSmiet – einem der größten Let’s-Play-Kanäle Deutschlands. Auf Youtube folgen mehr als zwei Millionen Menschen ihren Gaming-Videos.

Nur Zweitkanal des Let’s-Play-Kollektivs betroffen

Konkret geht es um den Kanal PietSmietTV auf der Streaming-Seite Twitch: Hier werden durchgängig Aufzeichnungen von Spiele-Sessions gezeigt. Für die ZAK stellt das ein Rundfunkangebot dar, das entsprechend angemeldet werden muss – und zwar bis zum 30. April 2017. Andernfalls will die ZAK die Ausstrahlung via PietSmietTV untersagen. Laut dem IT-Portal Golem liegen die Kosten für eine solche Anmeldung zwischen 1.000 und 10.000 Euro. PietSmiets Hauptkanal auf Twitch und auch der Kanal auf Youtube ist von dem Vorgehen nicht betroffen.

Signal an die deutsche Streaming-Szene

Anwalt Christian Solmecke erklärte auf Nachfrage von Golem die Hintergründe: Wenn sich ein Sendeangebot „an mehr als 500 Nutzer gleichzeitig und live richtet, regelmäßig erfolgt sowie redaktionell und umfangreich aufbereitet ist“, dann sei auch eine Zulassung nötig. Wichtig hierbei: PietSmietTV sendet 24 Stunde am Tag, sieben Tage die Woche. Darum ist der Kanal in den Fokus der ZAK geraten. Streaming-Kanäle, die nicht durchgehend senden, benötigen auch keine Rundfunkzulassung – daher ist PietSmiets Hauptkanal nicht betroffen.

Dieses Vorgehen ist aber wohl auch als Signal an die deutsche Streaming-Szene zu verstehen. So erklärte der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider: „Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen. Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote.“

Piet Smiet hat bereits reagiert

In einem Video hat sich Piet Smiet zu der Situation geäußert. Man habe sich bereits mit den Medienanstalten in Verbindung gesetzt, um eine Zulassung als Rundfunkangebot in die Wege zu leiten. Allerdings findet er auch klare Worte: Der Rundfunkstaatsvetrag komme nicht mehr mit dem Internet und der Technologie mit. „Was in den letzten Jahren bezüglich Kommunikation passiert ist, das spiegelt der Rundfunkstaatsvertrag nicht unbedingt wider“, so Piet Smiet in dem Video. „Der Rundfunkstaatsvertrag bedarf einer Erneuerung, die auch widerspiegelt, was aktuell für eine Entwicklung existiert.“

Das ganze Statement kann man sich hier anschauen:

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Update: Nun ist doch der Hauptkanal von PietSmiet betroffen. Nachdem es zunächst hieß, die ZAK fordere lediglich eine Anmeldung des Zweitkanals PietSmietTV, hat Piet Smiet in einem weiteren Statement-Video nun bekanntgegeben, dass auch der Twitch-Hauptkanal des Let’s-Play-Kollektivs betroffen ist. 

Das zweite Statement-Video kann man sich hier anschauen: 

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