21. Februar 2018, 16:59 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Ländersperre beim Streaming, das sogenannte Geoblocking, steht vor dem Aus: Ab März sollen Nutzer Dienste wie Netflix oder Sky Go auch im Ausland abrufen können. TECHBOOK klärt die wichtigsten Fragen und zeigt die Einschränkungen.
Erst im Sommer 2017 schaffte die EU die Roaming-Gebühren für teure Auslandstelefonate ab, nun soll die nächste Ländersperre fallen: Das sogenannte Geoblocking sorgte bisher dafür, dass Nutzer mit einem deutschen Konto Filme und Serien von Netflix, Amazon Prime oder Sky Go nicht im Ausland sehen konnten. Das regelten die Anbieter bisher in ihren AGBs, jetzt müssen diese angepasst werden. Konkret heißt es in einer Mitteilung des Europäischen Rates:
„Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt.“
Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Alle wichtigen Fragen zum Geoblocking-Aus beim Streaming erklärt Ihnen TECHBOOK.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ab dem 20. März 2018 müssen einige Anbieter zumindest in Teilen auf Geoblocking verzichten, allerdings nur innerhalb der EU. Betroffen sind laut der offiziellen Verordnung der EU Dienste für „Musik, Spiele, Filme oder Sportberichte.“
Kann ich jetzt alles problemlos im EU-Ausland streamen?
Nein, die Regelung gilt nur für Bezahldienste wie Spotify Premium, Netflix, Amazon Prime oder Sky Go. Anbietern kostenloser Dienste wie ARD und ZDF mit ihren Mediatheken bleibt es weiterhin frei, Inhalte im Ausland zu blockieren. Viele Filme und Serien der öffentlich-rechtlichen Sender sind bereits jetzt auch außerhalb Deutschlands problemlos empfangbar, nicht jedoch etwa Live-Streams von Fußballspielen. Daran wird sich auch ab März nichts ändern. Musik-Dienst Spotify bietet für seinen Gratis-Dienst ebenfalls jetzt schon die Möglichkeit, Songs auch im Ausland 14 Tage lang zu streamen. Manche Anbieter wie der TV-Dienst Zattoo haben bereits jetzt reagiert und ihre AGBs schon ab dem 1. Januar 2018 angepasst.
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Kann ich nun jeden Streaming-Dienst aus den EU-Ländern abonnieren?
Nein, das EU-Parlament hat entschieden, dass die Regelung nur bei „vorübergehenden“ Aufenthalten im EU-Ausland gelten muss und nicht dauerhaft. Wie lange das konkret ist, hat das Parlament wiederum nicht festgelegt. Dauerhafte Abos aus dem Ausland, etwa um günstig an Liveübertragungen von Bundesligaspielen zu kommen, sind somit aber weiterhin nicht möglich.
Welche Daten dürfen die Dienste von mir erfassen?
Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen die Anbieter den jeweiligen Wohnsitz ihrer Nutzer überprüfen, etwa per IP-Adresse, Ausweis oder Kreditkarte. Die Methode der Überprüfung muss „angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein.“ Bei der Überprüfung müssen sich die Anbieter an die Datenschutzvorschriften der EU halten.
Sind VPN-Dienste zur Umgehung der Ländersperre legal?
Technisch lässt sich die Ländersperre etwa mit sogenannten VPN-Diensten umgehen. Doch ist das legal? Der große Recht-Ratgeber von TECHBOOK klärt alle wichtigen Fragen:
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Im Urlaub Streaming-Dienste im Ausland nutzen – diese Einschränkungen gibt es
Schnäppchen im Ausland Geoblocking: Online-Shopping in der EU wird fairer
Fußball, Filme, Serien Streaming: Was ist legal, was ist illegal?
Gilt das Geoblocking-Aus auch für andere Bereiche?
Ja, derzeit ist auch das Online-Shopping im EU-Ausland nicht möglich. Auch hier stimmte das Parlament erst kürzlich einer entsprechenden Verordnung zu, die das ändern soll. Die neuen Regeln könnten noch bis Ende des Jahres in Kraft treten. Alle Infos dazu finden Sie in diesem Artikel.