
3. Juni 2024, 17:02 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Aktuell läuft eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Amazon. Der Grund: Die ohnehin schon umstrittene Werbung, die das Unternehmen Anfang des Jahres in seinen Streaming-Dienst Prime-Video integriert hat.
Amazon war einer der letzten großen Streaming-Dienste, der Werbung in sein Angebot implementierte. Seit Anfang Februar 2024 sehen Nutzer zu Anfang und teilweise auch mitten im Video kurze Werbe-Spots. Wer das nicht möchte, zahlt extra. Dieses Modell mahnte der Verbraucherschutz schon zur Einführung ab. Nun würde die Ankündigung einer Klage gegen Amazon wegen der Werbung bei Prime Video umgesetzt. TECHBOOK erklärt den Sachverhalt.
Ärger um die Einführung von Werbung bei Prime Video
Laut Amazon soll die Werbung das Abo aufwerten. „Seit dem Start von Prime arbeiten wir daran, das Programm immer weiter zu verbessern. Wir haben zahlreiche Prime-Vorteile für unsere Mitglieder hinzugefügt und werden dies auch in Zukunft tun.“ Davon scheint Werbung ein Bestandteil zu sein und Amazon ist nicht allein mit dieser Vorgehensweise. Zuvor führten etwa bereits Marktführer Netflix oder auch Disney+ Abos mit Werbung ein. Diese kosten 4,99 Euro beziehungsweise 5,99 Euro pro Monat.
Das ist nicht nur günstiger als die 8,99 Euro für ein Prime-Abo, in dem aber zusätzlich zum Streaming-Dienst auch noch weitere Vorteile enthalten sind. Im Gegensatz zu Amazon haben die anderen Dienste aber für Werbung ein neues Abo eingeführt, das dann günstiger ist als die werbefreien Optionen. Amazon hingegen hat die Werbung in sein bestehendes und bis dato einziges Prime-Video-Abo implementiert. Wer keine Werbung zahlen möchte, muss eine Zusatzoption mit monatlicher Gebühr zubuchen. Und genau das ist nun der Knackpunkt, der zur Klage des Verbraucherschutzes gegen Amazon führte.
Das wirft der Verbraucherschutz Amazon in seiner Klage vor
Bereits zur Einführung der Werbung äußerten Verbraucherschützer Bedenken. Ein Punkt, der übrigens auch schon bei Netflix und Spotify zu Klagen führte, ist die Tatsache, dass vor der Änderung nicht die ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt wurde. Die nun eingereichte Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon geht allerdings noch einen Schritt weiter.
Zwar wird in der Pressemitteilung auch darauf verwiesen, dass Amazon „[laufende Verträge] einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen“ geändert habe. Schwerer scheint allerdings die versteckte Preiserhöhung ins Gewicht zu fallen, die Amazon laut der Klage auf diese Weise durchgesetzt habe.
Verbraucherschützer weisen auf „versteckte Preiserhöhung“ hin
Als sogenannte versteckte Preiserhöhung wird ein Vorgehen bezeichnet, bei dem Anbieter zwar die Preise an und für sich nicht anheben. Dafür verschlechtert sich aber das Angebot, in Packungen befindet sich künftig weniger Inhalt etc. Man zahlt also de facto mehr, um bei den bisherigen Funktionen oder Mengen zu bleiben. Um bei dem konkreten Fall von Amazon zu bleiben: Das Unternehmen hat den Basis-Preis seines Abos nicht verändert, durch das Schauen von Werbung entsteht den Nutzern aber ein Nachteil.
Dazu kommt, dass mit der Einführung von Werbung auch unangekündigt einige Funktionen nicht mehr im normalen Abo zur Verfügung stehen. So stehen etwa keine Inhalte mit Dolby Vision HDR und Dolby Atmos 3D-Sound mehr zur Verfügung. Wer die höhere Qualität möchte, muss ebenfalls die Extra-Gebühr von 2,99 Euro pro Monat bezahlen.
Und auch die Watch-Party-Funktion wanderte zunächst in das teurere Abo. Kurz nach dieser Maßnahme wurde das Feature dann gänzlich entfernt – zum Unmut vieler Nutzer. Dieser Sachverhalt scheint in der Klage allerdings keine Rolle zu spielen. Die Verringerung der Audio- und Video-Qualität wird hingegen explizit erwähnt.

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So steht es um die Klage gegen Amazon
Stand jetzt wurde die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Digital Germany GmbH eingereicht. Ziel der Klage gegen Amazon ist es, dass die betroffenen Kunden einen Teil der Gebühren erstattet bekommen. Betroffen sind in diesem Fall alle, die schon vor der Werbe-Einführung Prime Video hatten. Das Abo muss also mindestens zwischen dem 4. und 6. Februar 2024 aktiv gewesen sein.
Zurzeit liegt die Klage beim Oberbayrischen Landesgericht. In der Regel laufen vergleichbare Verfahren mehrere Jahre. Es kann also durchaus noch eine Weile dauern, bis ein Urteil ergeht und Kunden gegebenenfalls auf eine Schadenersatzzahlung hoffen können. Sollte das Prime-Abo in der Zeit noch weiter genutzt werden, steigt aber auch der Anspruch auf Schadenersatz. Bei einer Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat ergibt sich daraus ein Anspruch von 35,88 Euro pro Jahr.