21. November 2023, 11:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss der Pay-TV-Anbieter Sky die Kündigung anders und vor allem einfacher gestalten. Die Option zur Kündigung sei nicht rechtskonform platziert und sei schwierig zu finden, so das Gericht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen Sky geklagt. Hierbei ging es um die Kündigungsoption bzw. den -Button des Pay-TV-Anbieters. Dieser sei auf der Webseite rechtswidrig platziert und würde die Kündigung seitens der Nutzer somit erschweren. Das Landgericht München I gab der Verbraucherzentrale recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Sky muss Kündigungsoption sichtbarer machen
Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, Streaming-Anbieter etc. auf ihren eigenen Websites einen Kündigungsbutton integrieren, der leicht ersichtlich bzw. einfach zu finden ist. Das gilt zumindest, wenn man auf einer Webseite einen Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen hat. Die Vorgaben wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 312k Abs. 2 festgehalten. Und gegen diesen Paragrafen hat Sky laut Gerichtsurteil verstoßen. Dieser besagt nämlich:
„Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚Verträge hier kündigen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen […].“
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr: Bundesministerium für Justiz
Die Option zur Kündigung soll auf der Webseite von Sky nicht rechtskonform platziert und gestaltet worden sein. Das Gericht wies darauf hin, dass die Gestaltung des Buttons zu umständlich sei, die farbliche Gestaltung nicht konform und der „Weg“ zur Kündigung nicht rechtmäßig, schreibt der Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse, der als Prozessbevollmächtigter für die Verbraucherzentrale NRW auftritt. Die Verbraucherzentrale zog vor Gericht, da Sky auf ein Abmahnschreiben im Vorfeld nicht reagierte.
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Kündigungsbutton nicht direkt zu finden
Schaut man sich die Webseite von Sky an, muss man nach dem Kündigungsbutton durchaus länger suchen. Weder in der oberen Menüleiste der Homepage, noch sonst wo ist ein Kündigungshinweis zu sehen. Auch eine Seiten- bzw. Wörtersuche nach „Kündigung“ mit der Tastenkombination „Strg+F“ (Windows) bzw. „Cmd+F“ (Mac) führt zu keinem Ergebnis.
Man muss ganz nach unten auf der Webseite scrollen und auf den Punkt „Weitere Links einblenden“ klicken. In einem Drop-Down-Menü erscheinen dann weitere Möglichkeiten. Und dort ist dann ganz unten „Kündigen“ zu finden. Klickt man darauf, öffnet sich ein neues Fenster.
Das Gericht bestätigte, dass der Button für die Sky-Kündigung sich nicht hinter einem Link „verstecken“ darf. Die Kündigungsoption sei demnach nicht unmittelbar und leicht ersichtlich platziert worden. Laut Gericht müsste Sky Deutschland den Kündigungsbutton einfacher und transparenter gestalten.
Der Pay-TV-hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und ist entschlossen, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch kann man die Entscheidung des Landgerichts als Erfolg für die Verbraucherzentrale NRW werten.