23. Januar 2024, 17:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Manche Filme und Serien in den ARD- und ZDF-Mediatheken kann man nur mit Personalausweis oder ähnlichem Dokument streamen. TECHBOOK erklärt, warum das so ist.
Lineares Fernsehen hat für viele Nutzerinnen und Nutzer seinen Reiz verloren. Verwöhnt durch Netflix, Disney+ und Co., ist man längst daran gewöhnt, völlig selbstbestimmt zu konsumieren – und zwar was man will, wann man will. An diese Entwicklung haben sich auch die Öffentlich-rechtlichen Fernsehsender angepasst und bieten ihre Inhalte frei zugänglich in ihren Mediatheken an. Zumindest meistens. Denn für Filme und Serien mit FSK 16 oder 18 gilt in der ARD- und ZDF-Mediathek eine Besonderheit: Sie können nur gestreamt werden, wenn man die Altersfreigabe durchläuft. Bei diesem Prozess muss man sich zunächst ein Konto anlegen und dann sein Alter mit sensiblen Daten aus dem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel bestätigen. TECHBOOK erklärt, wie genau die Altersverifizierung funktioniert und ob sie wirklich sicher ist.
Übersicht
Darum benötigen ARD und ZDF eine Altersfreigabe
Grundsätzlich gilt, dass man die ARD- und ZDF-Mediatheken einfach nutzen kann, ohne sich ein Konto anzulegen. Wer sich hingegen einen Account einrichtet, dessen Nutzerdaten werden beispielsweise verarbeitet, um präzisere Empfehlungen für ähnliche Inhalte anzubieten. Es besteht also kein Kontozwang. Allerdings sind die Öffentlich-rechtlichen Sender gesetzlich dazu verpflichtet, Jugendschutzmaßnahmen sowohl im TV als auch online umzusetzen. Im linearen TV und über Umwege auch in der Mediathek bedeutet das: Filme und Serien mit FSK 16 werden erst ab 22 Uhr, mit FSK 18 sogar erst ab 23 Uhr ausgestrahlt. Übrigens gilt eine solche Regelung auch für FSK 12. Solche Inhalte dürfen im TV erst ab 20 Uhr laufen, sind online aber meist ganztägig verfügbar.
Da diese zeitliche Einschränkung aber dem Bedürfnis des ständig verfügbaren Streamings entgegensteht, besteht der Kompromiss in einer Altersverifizierung, die über ein bloßes Häkchen-Setzen hinausgeht. Dazu fragen ARD und ZDF einmalig die Personalausweis-Daten ab. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen im nächsten Schritt eine vierstellige PIN festlegen, mit der sie zukünftig Inhalte ab FSK 16+ freischalten können. Wer diesen Jugendschutz-Code für die ARD festgelegt hat, kann ihn auch beim ZDF verwenden – und umgekehrt. Man kann sich auch bei der Mediathek mit dem jeweils anderen Account anmelden.
Alter einfach bestätigen
So richten Sie ein ARD-/ZDF-Konto ein:
- Gehen Sie auf der Website der ARD– oder ZDF-Mediathek oben rechts auf „Anmelden“ und „ARD-Konto erstellen“ bzw. „Neues Konto anlegen“.
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und legen Sie ein Passwort fest.
- Legen Sie einen Profilnamen fest.
- Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, der Sie erneut zur Anmeldung führt.
So führen Sie die Altersfreigabe durch:
- Nach erfolgter Anmeldung wird direkt „Alter bestätigen“ angeboten. Alternativ gehen Sie auf der Mediathek-Startseite zu ihrem Profilbild, wählen „Konto bearbeiten“ und finden dort „Alter bestätigen“.
- Nun können Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel auswählen und die benötigten Daten eintragen.
- Im nächsten Schritt legen Sie einen vierstelligen Zahlen-Code fest, mit dem Sie zukünftig Inhalte mit FSK16 und FSK 18 freischalten können.
Wer zum Zeitpunkt der Freigabe erst 16 Jahre alt ist, muss sie nach dem 18. Geburtstag noch einmal wiederholen, um Zugriff auf Serien und Filme mit FSK 18 zu erhalten.
Wie sicher ist das Verfahren?
Wer bei der Altersfreigabe von ARD und ZDF zunächst misstrauisch wird, macht alles richtig. Denn zu den abgefragten Daten gehören beim Personalausweis die Personalausweisnummer, sowie Geburtsdatum und mehrere Prüfziffern. Das sind sensible Daten, die man grundsätzlich nicht leichtfertig preisgeben sollte. Dass ARD und ZDF seriöse Institutionen sind, sichert zwar den Vertrauensvorschuss, dennoch stellt sich die Frage, ob die Eingabe der sensiblen Daten wirklich sicher ist.
Die ARD schreibt dazu auf ihrer Website, dass sie die Daten aus Personalausweis und Reisepass nicht speichert. Eine personenbezogene Zuordnung der Daten sei daher nicht möglich. Persönliche Daten werden zudem verschlüsselt und anonymisiert. Die Berechnung und Verifizierung des Alters nimmt ein Algorithmus vor. Eine Anfrage von TECHBOOK über die genaue technische Datenverarbeitung blieb bisher unbeantwortet. Die ARD verweist zudem darauf, dass die Altersfreigabe freiwillig ist und die gesperrten Inhalte nach 22 Uhr bzw. 23 Uhr frei zur Verfügung stehen.
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ARD- und ZDF-Mediatheken für Kinder
Durch die Altersfreigabe ist der Jugendschutz die Defaulteinstellung der ARD- und ZDF-Mediatheken. Dennoch können Filme und Serien erscheinen, die für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer nicht angemessen sind. Um diese zu umgehen, haben ARD und ZDF eine gesonderte KiKA-Mediathek eingerichtet. Auf dieser interaktiven Spielwiese können sich Kinder und junge Jugendliche sicherer bewegen.