14. Juli 2019, 11:34 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Wer zu Hause Smartspeaker mit Sprachassistenten nutzt, hat sich bewusst dafür entschieden. Aber was ist mit Besuchern, die gar nicht damit rechnen, dass die Räume Ohren haben?
Ein Bundestags-Gutachten sieht bei Sprachassistenten Risiken für unbeteiligte Besucher und Kinder – und wirft die Frage nach fehlenden rechtlichen Regelungen auf.
Nutzer müssen aber nicht auf neue Gesetze warten, um beim Gebrauch von Amazons Alexa oder dem Google Assistant die Persönlichkeitsrechte Dritter zu schützen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Nutzer Besuch darüber informieren, dass sie einen digitalen Sprachassistenten nutzen und ihn gegebenenfalls ausschalten, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Lautsprecher per Mikrofontaste ausschalten
Bei vielen Smart Speakern wie etwa dem Amazon Echo oder dem Google Home gibt es zu diesem Zweck eine Mikrofontaste oder einen Mikrofonschalter am Lautsprecher. Das Deaktivieren des Sprachassistenten lohnt sich nicht nur, wenn Besuch kommt, dem der Betrieb unangenehm ist. Sondern auch, wenn man ohnehin weiß, dass man den Dienst längere Zeit nicht nutzen möchte.
Transparenz und Kontrolle über den Zeitpunkt oder die Dauer einer Aufnahme von Sprachassistenten lassen sich zudem über Tonsignale verbessern, die sowohl den Start als auch das Ende einer Sprachaufzeichnung markieren können, erklären die Verbraucherschützer. In der Alexa-App finden sich die Tonsignale unter Toneinstellung, in der Google-Home-App unter Bedienungshilfen.
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Auf Tonsignale achten
Die Tonsignale helfen Nutzern auch, zu erkennen, wenn ungewollt oder versehentlich aufgezeichnet wird. Zwar soll das eigentlich nur geschehen, wenn ein festgelegtes Aktivierungswort fällt – beim Assistant sind das immer „Hey Google“ sowie „Okay Google“, während man bei Amazon „Alexa“, „Amazon“, „Echo“ oder „Computer“ als Signalwort wählen kann. Ein vzbv-Test hat aber gezeigt, dass die Assistenten auch auf Abwandlungen und Begriffe regieren, die dem Aktivierungswort ähnlich sind, etwa „Okay, Kuchen“ für „Okay, Google“ oder „Gecko“ für „Echo“.
Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer, „Alexa“ nicht zum Signalwort zu machen, wenn Familienmitglieder oder Freunde so oder ähnlich heißen, also etwa Alexandra. Auch von „Computer“ als Signalwort sei abzuraten, weil es einfach zu häufig vorkommt und man so „ungewollte Einblicke in Alltagsgespräche“ riskiere.
Verbraucher sollten sich also bewusst machen, dass auch unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten, warnt der vzbv. Zudem hätten technische Prüfungen gezeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, sowohl Informationsabfragen als auch ungewollte Sprachaufzeichnungen für Werbezwecke zu verwenden.
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Aufzeichnungen löschen
Wer die Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen regelmäßig löschen möchte, kann dies in seinem Amazon-Konto unter „Sprachaufnahmen-Verlauf“ oder in seinem Google-Konto unter „Meine Aktivitäten/Sprache & Audio“ tun. Alexa-Nutzer, die zudem nicht möchten, dass Aufzeichnungen mit ihrer Stimme ausgewertet werden, etwa um die Genauigkeit der Erkennung von Wörtern oder Zusammenhängen zu erhöhen, können dem auf der Privacy-Seite von Alexa widersprechen.
Eine grundsätzliche Möglichkeit, Alexa für bestimmte Mitbewohner oder für Kinder zu sperren, damit diese etwa keine unangemessenen Inhalte abrufen können, gibt es nicht. Allerdings können Nutzer, die über Alexa auch bei Amazon einkaufen, einen vierstelligen Sprachcode einrichten, damit der Nachwuchs nicht versehentlich oder aus Jux Bestellungen aufgeben kann.
Google hat dagegen mit der noch recht neuen Digital-Wellbeing-Funktion einige Filtermöglichkeiten für Inhalte eingeführt, die auch bei der Nutzung des Assistant wirksam sind. Setzen lassen sich solche Filter in den Einstellungen der Google-Home-App unter Digital Wellbeing.
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