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Bundesnetzagentur warnt

Vorsicht vor Smart-Home-Geräten mit bestimmten Funktionen

Frau bedient Smart-Home-Tablet an der Wand
Eine Warnung zu Smart-Home-Geräten hat die Bundesnetzagentur jetzt herausgegeben Foto: Getty Images
Woon-Mo Sung
Redakteur

2. Dezember 2024, 13:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Immer mehr Geräte können auch technisch immer mehr. Hierfür wächst ihre Ausstattung, doch das geht bei Smart-Home-Geräten mit einer ernst zu nehmenden Warnung einher.

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Früher gab es Hilfsmittel und Geräte, die stellte man für einen einzigen Zweck her und mehr sollten sie nicht erledigen: Ein Staubsauger sollte saugen, eine Türklingel sollte klingeln, eine Brille diente lediglich als Sehhilfe. Im Jahr 2024 reicht das nicht mehr. Alles ist miteinander vernetzt und wird am besten zentral gesteuert. Für einen noch größeren wie komfortableren Funktionsumfang sind viele Technikprodukte jetzt sogar mit Kameras und Mikrofonen ausgestattet. Das birgt aber ein erhebliches Risiko, weshalb jetzt sogar zu Smart-Home-Geräten eine Warnung die Runde macht.

Bundesnetzagentur mit Warnung vor Smart-Home-Geräten

Die Bundesnetzagentur geht in einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung auf eine bestimmte Produktgruppe ein. Darin gibt man eine Warnung zu Smart-Home-Geräten, aber auch zu anderen modernen Produkten aus. Verbraucher sollten dringend Vorsicht walten lassen, da sie eine erhebliche Gefahr für die Privatsphäre darstellen.

Diese gehe vor allem von Geräten mit eingebauten Mikrofonen und Kameras aus, da sie ohne die Kenntnis der Nutzer Video- und Audioaufnahmen machen und übertragen können. „Solche Produkte sind in Deutschland nicht erlaubt“, gibt die Agentur zu verstehen. Personen müssen stets darüber informiert sein, wenn eine solche Aufnahme stattfindet, vor allem in Kinderzimmern mit smarten Spielsachen.

Diese Produkte sind besonders heikel

Die Bundesnetzagentur nennt auch exemplarische Beispiele, bei denen man ein besonders großes Risiko für den Datenschutz und die Privatsphäre vermutet. Überwachungskameras, die in Lampen oder smarten Türklingeln verbaut sind, müssen gut erkenntlich sein und dürfen keine heimlichen Aufnahmen machen. Das gilt auch für entsprechend ausgestattete Futter- und Leckerli-Automaten für Haustierbesitzer. Auch für smarte Brillen und Saugroboter gilt, dass optische oder akustische Signale über Aufnahmeprozesse informieren müssen.

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Darüber hinaus hat man auch Spionagegeräte unterschiedlicher Art auf dem Markt entdeckt. Dazu gehören Halsketten mit verstecktem Mikrofon oder ein videofähiger Rasierapparat. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Smarte Alltagsprodukte sind verboten, wenn sie Bild- und Ton unbemerkt aufnehmen und via WLAN oder Bluetooth weitergeben können.

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Darauf sollen Verbraucher vor dem Kauf achten

Laut Bundesnetzagentur sollen sich Verbraucher genau über die jeweiligen Funktionsweisen informieren. Läuft eine Aufnahme, muss diese allen beteiligten Personen kenntlich gemacht werden, sei es durch Töne oder sichtbare Hinweise.

Es darf außerdem nicht die Möglichkeit bestehen, heimlich per Funk auf Mikrofon oder Kamers zugreifen zu können. Kunden sollen außerdem die Beschreibungen und Datenschutzbestimmungen der, wenn vorhanden, dazugehörigen Apps sorgfältig studieren.

Die Warnung zu Smart-Home-Geräten und anderen Produkten der Bundesnetzagentur erscheint nur kurz nachdem bereits britische Verbraucherschützer auf mögliche Spionage bei Airfryern und Fernsehern hingewiesen haben.

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