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Vom Verbraucherschutz

Trade Republic wegen Zinswerbung verklagt

Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Trade Republic ein
Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Trade Republic ein Foto: picture alliance / Flashpic
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

12. Februar 2025, 18:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Trade Republic ist einer der beliebtesten mobilen Broker in Deutschland. Jetzt hat allerdings der Verbraucherschutz Klage gegen das Unternehmen eingereicht. TECHBOOK erklärt, worum es genau geht.

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Mit Trade Republic bekommen Nutzer Direktbank und Broker in einem. Das Kreditinstitut wirbt unter anderem mit ungewöhnlich hohen Zinssätzen. Eigentlich eine Win-win-Situation in Zeiten der Niedrigzinsen. Allerdings sieht sich Trade Republic jetzt genau wegen dieser Werbung mit einer Klage konfrontiert.

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Verbraucherschutz reicht Klage gegen Trade Republic ein

Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beim Landgericht Berlin II eingereicht. Der Vorwurf: „irreführende Werbung“. Auf der eigenen Website habe das Unternehmen nämlich laut Verbraucherschützern unter anderem damit geworben, dass Kunden „unbegrenzt“ Zinsen von 3 Prozent auf ihr Girokonto bekommen könnten, die dann zudem durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt seien und auf Partnerbanken verteilt würden.

Grund für die Klage ist laut Verbraucherzentrale, dass Trade Republic nicht deutlich darauf hinweisen würde, dass die Zinssätze nicht dauerhaft stabil bleiben würden. Außerdem müsse klar kommuniziert werden, dass das Guthaben nicht vollständig von der Einlagensicherung abgedeckt würde. Ein Teil werde nämlich auch in Geldmarktfonds investiert. Vom Verbraucherschutz heißt es dazu: „Der in den Liquiditätsfonds investierte Teil des Guthabens unterliegt jedoch nicht der Einlagensicherung. Es handelt sich um einen Geldmarktfonds, dessen Risiko sich aus den im Fonds befindlichen Wertpapieren ergibt.“

Das Besondere in diesem Kontext ist, dass die gesetzliche Einlagensicherung eigentlich bis zu 100.000 Euro gilt. Das in Geldmarktfonds investierte Geld stellt jedoch eine Ausnahme dar, was der Verbraucherschutz in diesem Kontext scharf kritisiert. So heißt es etwa von Finanzexperte Niels Nauhauser im Kontext der Klage: „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist.“ Kunden könnten bei entsprechender Lage an den Finanzmärkten einen Teil ihres Vermögens verlieren und würden darüber nicht ausreichend informiert.

Ist die Trade-Republic-Werbung instransparent?

Es geht bei der Klage also nicht um das Angebot von Trade Republic an sich. Stattdessen wird dem Unternehmen vor allem Intransparenz vorgeworfen, konkret bei der Bewerbung des entsprechenden Produkts. Nauhauser führt im Statement des Verbraucherschutzes an, dass Trade-Republic-Kunden erst in der App einen Hinweis darauf finden würden, dass ihr Geld auch in Geldmarktfonds investiert würde. Auf der Homepage sei davon hingegen nicht die Rede.

„Dass Trade Republic die Veränderlichkeit der Zinsen und die fehlende Einlagensicherung in der Werbung nicht deutlich macht, ist geschäftspolitisches Kalkül“, so Nauhauser. Er geht davon aus, dass sich das Kreditinstitut deshalb dagegen entschieden habe, weil ein entsprechender Vermerk – „ohne Einlagensicherung“ – Interessenten abschrecken würde.

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Die Reaktion von Trade Republic auf die Klage

Dem widerspricht das Unternehmen deutlich. Sowohl auf der Homepage als auch im Hilfecenter könne man entsprechende Hinweise und eine Erklärung finden. Trade Republic widerspricht aber auch den generellen Vorwürfen des Verbraucherschutzes. Die entsprechende Abmahnung wies man ebenfalls zurück.

„Die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken sowie in qualifizierte Geldmarktfonds ist keine Neuerung, sondern wurde bereits Ende Mai 2024 eingeführt. Seitdem können alle Kunden in der App jederzeit transparent einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist.“ Zudem werbe man explizit damit, den Zinssatz der Europäischen Zentralbank abzubilden, unabhängig von einer Einlagensicherung. Das Kundenfeedback diesbezüglich sei positiv.

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Zurzeit liegt besagter Zinssatz bei 2,75 Prozent und somit über dem Durchschnitt der Konkurrenz. Das ist aktuell (Stand: 12. Februar) auch auf der Homepage des Unternehmens zu sehen. Die konkrete Formulierung, an der sich der Verbraucherschutz stört, lautet auch dabei: „Dein Girokonto mit 2,75 % p.a. Zinsen, unbegrenzt.“ Von Einlagensicherung ist dort ebenfalls nicht die Rede.

Das „unbegrenzt“ taucht weiter unten bei den FAQs noch einmal auf, dort wird es dann konkreter. „Aktiviere 2,75 % Zinsen pro Jahr mit deinem neuen Trade Republic Girokonto und erhalte jeden Monat Zinsen auf dein unbegrenztes Cash Guthaben (…). Die Zinsen werden täglich berechnet und werden monatlich ausgezahlt (…).“ Entsprechende Erläuterungen finden sich dann auch im Support-Bereich, wenn man gezielt danach sucht.

Die Klage der Verbraucherzentrale gegen Trade Republic wurde am 7. Februar eingereicht. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Themen News Recht Smart Finance

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