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Experte im TECHBOOK-Interview

„Steuerfabi“ gibt Tipps, wie Sie Hardware am besten von der Steuer absetzen

Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

13. Juni 2023, 14:06 Uhr | Lesezeit: 11 Minuten

Steuern sind ein Thema, mit dem sich die wenigsten gerne in ihrer Freizeit beschäftigen. Dabei gibt es viel Interessantes zu wissen – gerade auch im Technik-Bereich.

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Sie steht jedes Jahr aufs Neue an: die Steuererklärung. Und egal, ob man nun dazu verpflichtet ist, sie zu machen oder nicht, jeder sollte sie machen. Denn für vieles, gerade auch in Sachen Smartphones, Laptops und Co., kann man sich Geld vom Staat zurückholen. Mit Steuern kann man sich aber nicht nur Geld zurückholen, sondern auch ordentlich Klicks einsammeln. Zumindest kann das Fabian Walter, auch bekannt als „Steuerfabi“. Über seine sozialen Kanäle und auch in seinem Buch erklärt er, auf was man bei der Steuer achten sollte, was man absetzen kann, welche Regeln aktuell gelten und vieles mehr. TECHBOOK hat im Interview mit „Steuerfabi“ unter anderem über Steuer-Apps gesprochen und was man tatsächlich alles von der Steuer absetzen kann.

Steuerfabi im TECHBOOK-Interview

TECHBOOK: Du hast es ja tatsächlich geschafft, über TikTok Menschen mit dem Thema Steuern anzufixen. Wie ist dir das gelungen?

Steuerfabi: Ja, das war eher ein Zufall. Ein Freund von mir, Philipp, hat damals gesagt, dass ich ganz gut Steuern erklären könne und ich solle damit doch mal auf diese Plattform gehen. Ich habe nicht gedacht, dass man mit Steuern auf TikTok erfolgreich sein kann und habe dementsprechend ihm zuliebe einfach mal ein Video hochgeladen – „Kann man Kaffee von der Steuer absetzen?“, auch weil ich leidenschaftlicher Espresso-Trinker bin. Das Video haben dann in kurzer Zeit relativ viele Menschen gesehen und ich bin drangeblieben. Scheinbar hat Deutschland ein bisschen Hunger nach Steuerwissen gehabt.

Und wie schafft man es, das Thema Steuern irgendwie sexy klingen zu lassen?

Ich glaube, dass man es in kleine Einheiten verpacken muss, um ein wenig die Komplexität herauszunehmen und den Leuten zu zeigen, dass es eben ein wichtiges Thema ist. Keiner beschäftigt sich so wirklich gerne damit, aber es ist eben wichtig im Alltag und deswegen sollte man ein paar Sachen immer wissen, damit man nicht sprichwörtlich links oder rechts gegen die Leitplanke fährt.

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Welche Technik man von der Steuer absetzen kann

Es betrifft ja auch tatsächlich jeden in Deutschland irgendwie. Von daher starten wir jetzt mit den inhaltlichen Fragen. Zum Thema Technik von der Steuer absetzen: Das ist ja inzwischen möglich; da hat sich meines Wissens nach 2020 gesetzlich noch mal etwas geändert. Muss man dabei Dinge beachten? Was kann man an Technik von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kann man nur Sachen absetzen, die man beruflich nutzt oder auch fürs Studium oder für die Ausbildung. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber einen Laptop zur Verfügung stellt, sodass man selbst keine Kosten damit hat, dann kann man diese Technik nicht von der Steuer absetzen. Man kann also nur das angeben, was man wirklich selbst bezahlt und wofür man eine Rechnung hat. Aber bleiben wir mal bei diesem Beispiel: Wenn wir einen Laptop kaufen und diesen zu 50 Prozent beruflich nutzen, dann kann man auch 50 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen.

Und es wurde schon angesprochen – man kann jetzt durch ein BMF-Schreiben, ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 22.2.2022, dann den Laptop sogar im selben Jahr noch voll von der Steuer absetzen. Früher musste man so etwas dann über einige Jahre abschreiben. Laptops, Tablets ab neun Zoll Bildschirm-Diagonale mit Eingabegerät und anderen Computern sowie deren Peripheriegeräte – also Drucker, Tastatur, Maus etc. – kann man dann sofort von der Steuer absetzen. Das ist auch neu.

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Aber dann muss ich wahrscheinlich nachweisen, dass ich meine Geräte auch für die Arbeit benutze. Wie mache ich das am besten?

Es hört sich zwar lustig an, aber es gibt auch so ein Laptop-Fahrtenbuch beispielsweise, in dem man dann wirklich aufschreibt, was für einen Anteil man beruflich an dem Gerät hatte. Bei Laptops geht das immer relativ gut durch. Als Faustregel – das steht zwar nirgends im Gesetz, aber wird von den Finanzämtern meist durchgewunken – gilt: Wenn man einen Laptop dann beruflich nutzt, kann man 50 Prozent des Preises von der Steuer absetzen. Bei den anderen 50 Prozent wird der Privatanteil angenommen.

Bei Smartphones sieht es schon ein bisschen komplizierter aus. Da hilft, übrigens generell in beiden Fällen (auch beim Laptop, Anm. d. Red.), die Bestätigung des Arbeitgebers, dass man das Gerät auch beruflich nutzt. Dann kann man diese Sachen ebenfalls von der Steuer absetzen. Smartphones fallen übrigens nicht in diese neue Regelung. Die muss man immer noch über fünf Jahre von der Steuer absetzen, wenn sie über 800 Euro netto kosten.

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Das ist spannend, weil sich die Zyklen natürlich sehr verändert haben. Ich kenne niemanden, der sein Smartphone wirklich noch fünf Jahre nutzt, sondern die haben eine kürzere Halbwertszeit.

Absolut. Ich bin mal gespannt, ob sich da noch etwas ändert. Das ist natürlich ein bisschen paradox, dass man einen Laptop, den man im Dezember 2022 gekauft hat, jetzt schon voll in der Steuererklärung ansetzen darf. Wenn man allerdings ebenfalls im Dezember 2022 ein Smartphone gekauft hat, das man absetzen kann, darf man jetzt nur ein Sechzigstel absetzen – also einen Monat von fünf Jahren. Vielleicht wird diesbezüglich auch irgendwann etwas geändert. Ich habe das bei meinem Treffen mit Bundesfinanzminister Christian Lindner in Berlin angesprochen, er sieht das ähnlich.

Mobilität und Steuer-Apps

Klingt auf jeden Fall nach einer sinnvollen Anpassung. Wie sieht es denn in Richtung E-Mobilität aus, also etwa mit E-Bikes oder E-Scootern? Kann man so etwas auch in irgendeiner Art und Weise absetzen?

Wenn man jetzt beispielsweise mit einem E-Bike zur Arbeit fährt oder auch mit einem E-Scooter, dann gibt es eine verkehrsunabhängige Entfernungspauschale. Dabei ist es egal, ob man zur Arbeit läuft, selbst mit dem Auto oder gar mitfährt. Man kann dann 30 Cent pro Kilometer für den Hinweg für die ersten 20 Kilometer ansetzen und ab dem 21. Kilometer dann aktuell 38 Cent pro Kilometer. Ob man diese Strecke läuft, mit dem E-Bike, E-Scooter oder einem E-Auto fährt, das ist egal. Man kann nur die Entfernungspauschale absetzen, kann diese aber eben auch absetzen, wenn man beispielsweise Mitfahrer ist.

Ich glaube, das machen auch tatsächlich immer mehr Leute. Das verbreitet sich und E-Bikes sind ja auch eine gute Sache. Hast du selbst eins oder fährst du gar nicht Fahrrad?

Ich fahre ab und an mal hier in Freiburg Leihfahrrad. Aber ich habe kein E-Bike oder Fahrrad in meinem Besitz.

Solltest du vielleicht – ich habe gehört, dass man das teilweise von der Steuer absetzen kann.

Absolut (lacht).

Wie sieht es denn diesbezüglich mit dem Internet aus, gerade wenn jetzt viele im Homeoffice sind? Ich kann zumindest von mir sagen, dass mein Internet relativ teuer ist, weil ich eine schnelle Leitung brauche, unter anderem für Videocalls und auch, um Videos hochzuladen etc.

Es gibt ja heutzutage hauptsächlich Internet-Flatrates. Da ist es bisschen schwierig nachzuweisen, was genau man beruflich nutzt. Aber man kann 20 Prozent der Gesamtkosten, maximal 20 Euro pro Monat, dann von der Steuer absetzen. Das sind dann 240 Euro pro Jahr.

Kommen wir zum Thema Steuer-Apps – ein Thema, das ich sehr mag – beziehungsweise auch zum Thema Elster. Hast du dazu eine Meinung oder auch Tipps?

Also Steuer-Apps finde ich persönlich gut, sei es jetzt Taxfix oder sei es Steuerbot oder andere Apps. Ich finde das eine gute Variante, weil es der Sache etwas die Komplexität nimmt. Wenn man das über Elster macht, gibt es keine vollumfängliche App vom Staat, zumindest kann man jetzt mit der App MeinELSTER+ seine Belege beim Staat ablegen. Aber man kann nicht vollumfänglich über eine App die Steuererklärung machen – leider, im Jahr 2023. Aber vielleicht kommt das auch noch irgendwann.

Und ja, die Apps sind gut. Meistens sind sie aber wirklich nur geeignet, wenn man kein Nebengewerbe oder keinen Immobilienbestand hat. In diesem Fall macht es schon Sinn, dass man Smartsteuer oder andere Anbieter dieser Art nutzt oder eben auch das staatliche Format: Elster.de.

Also als Angestellter ohne weitere Nebeneinkünfte gewerblicher Natur kann man aus meiner Sicht Steuer-Apps gut nutzen. Sie erleichtern die Steuererklärung wirklich und helfen auch, an Sachen zu denken, damit man Nichts vergisst.

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Darf ich fragen, wie Steuerfabi selbst seine Steuermacht nutzt? Nutzt du eine Steuer-App?

Ich kann leider keine Steuer-App nutzen, da ich an drei GmbHs beteiligt bin und an einer Aktiengesellschaft (lacht). Das heißt, dass bei mir die Steuer-Apps leider raus sind. Tatsächlich habe ich früher aber auch mal mit einer Steuer-App die Steuererklärung gemacht. Seit ich jetzt gewerbliche Einkünfte habe, bilden die Steuer-Apps leider nicht mehr die Möglichkeiten ab. Ich mache tatsächlich noch einiges über Elster. Habe auch in meinem Buch mal so ein bisschen beschrieben, wie man seine Steuererklärung über Elster machen kann.

Du brauchst solche Apps wahrscheinlich auch nicht (lacht).

Was aktuell für Verkäufer bei Ebay und Co. gilt

Kommen wir zum Plattformen-Steuergesetz – ein schönes Wort. Das Gesetz ist relativ frisch zum Anfang des Jahres 2023 verabschiedet worden und betrifft die Meldepflicht für Verkäufer bei Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen und Co. Muss ich mir jetzt Sorgen machen, wenn ich auf solchen Plattformen etwas verkaufe, dass ich hohe Steuern zahlen muss?

Nein. Zunächst muss man sagen, dass Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie ein altes Handy oder ein Laptop im Verkauf auf solchen Plattformen noch nie steuerpflichtig waren – zumindest, wenn man sie nicht massenhaft anbietet. Wenn man natürlich im großen Stil Handys an- und verkauft, dann muss man sowieso ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen. Wenn man aber sein altes Handy oder seinen alten Laptop verkauft, dann fallen die nicht unter die Steuerpflicht.

Steuerfabi Buchcover: Sei doch nicht besteuert
„Sei doch nicht besteuert“ ist im November 2022 bei Edition Michael Fischer erschienen und kostet 14 Euro Foto: Edition Michael Fischer

Und selbst wenn man Sachen mit Gewinn verkauft, die vielleicht nicht unter diese Regelung fallen – Kunstwerke oder Ähnliches –, muss man keine Steuern zahlen, wenn man dabei 600 Euro nicht übersteigt mit den gesamten privaten Veräußerungsgeschäften. Und da geht es um den Gewinn und nicht den Verkaufspreis, der kann weitaus höher sein. Von dem her gilt diese Meldepflicht nicht so, dass man automatisch Steuern zahlen muss.

Dabei geht es darum, dass man gewerbliche Händler tatsächlich erkennt, die wirklich große Sachen an- und verkaufen. Die jetzige Meldepflicht mit den 2000 Euro ist ein aus meiner Sicht ein bisschen zu niedriger Betrag, aber so ist es eben. Aber wenn man Gegenstände des täglichen Gebrauchs ab und an mal bei Ebay verkauft, dann ist man immer noch nicht in der Steuerpflicht. Also alles entspannt.

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Was weiß das Finanzamt über mich?

Wenn ich jetzt meine Steuererklärung mache, dann landen diese ganzen Daten ja am Ende beim Finanzamt. Und ich frage mich so langsam: Was weiß das Finanzamt eigentlich über mich? Und kann man von diesen Daten irgendetwas ableiten? Wie gehen sie mit den Daten um?

Also ich hoffe, dass die Daten sicher sind. Bisher ist nichts anderes bekannt (lacht). Die wissen relativ viel über einen, sei es durch die Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, dann die ganzen Daten, Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf. Sie wissen auch über die Religionszugehörigkeit aufgrund der Kirchensteuer Bescheid. Und auch die Versicherungen melden die Beiträge, also beispielsweise Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup und Riester-Rente. Dann meldet auch der Arbeitgeber die ganzen Daten zum Arbeitslohn und auch die Banken melden ja beispielsweise, von welchen Kapitaleinkünften Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. Und jetzt melden, wir haben es ja gerade besprochen, die Plattform auch noch. Also das Finanzamt weiß relativ viel. Das ist vielleicht manchmal ein wenig erschreckend.

Andererseits kann es auch gut sein. Warum? Es gibt die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung beispielsweise über eine der Apps oder über Elster, dort heißt das Beleg-Abruf. Da kann man sich automatisiert in die Formulare diese Daten ziehen und muss sie nicht selbst abtippen. Dann sieht man auch, was das Finanzamt weiß; über die vorausgefüllte Steuererklärung, wenn man denn eine Steuererklärung macht – und aus meiner Sicht sollte man immer eine machen. Und in diesem Fall ist es hilfreich, dass man dann diese Daten entsprechend automatisch ziehen kann.

Dann danke ich dir an dieser Stelle für deine Zeit und dein Wissen, das du mit uns geteilt hast.

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