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Was man beachten sollte

Ungeliebte Weihnachtsgeschenke richtig umtauschen oder verkaufen

Nicht jedes Geschenk zu Weihnachten kommt gut an
Nicht jedes Geschenk zu Weihnachten kommt gut an Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

27. Dezember 2023, 8:15 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Man meint es gut, doch nicht immer kommt ein Geschenk zu Weihnachten gut an. Viele stellen sich dann die Frage, wie sie ungeliebte Geschenke am besten wieder loswerden. Ob Umtausch, Verkauf oder Spende – TECHBOOK verrät, was Beschenkte mit nicht gewollten Gaben tun können.

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Die Gründe, warum ein Geschenk zu Weihnachten nicht gut ankommt, sind vielfältig: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht. Was dem einen nicht gefällt, kann für den anderen aber ein echter Schatz sein. Zum Wegwerfen sind die ungeliebten Präsente allemal zu schade. Von Umtausch bis Verkauf – TECHBOOK erklärt, was man in diesem Fall tun kann.

Rückgabefristen für Bestellungen zu Weihnachten oft länger

Am besten und effizientesten ist es, ehrlich zu sein und mit dem Schenkenden zu sprechen. So kann dieser das Geschenk beim Händler umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.

Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt. „Man ist hier auf den guten Willen angewiesen“, weiß der Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch zeigen sich viele Verkäufer gerade um die Weihnachtszeit kulant und bieten oftmals ein verlängertes Umtauschrecht an. Vor dem Kauf empfiehlt es sich daher zu fragen, ob die Ware bei Nichtgefallen wieder zurückgegeben werden kann.

Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch hier verlängern die meisten großen Internethändler den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen. So können Kunden bei Amazon und Versandhändler Otto ihre zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2023 gekauften Geschenke beispielsweise bis zum 31. Januar 2024 umtauschen. Media Markt und Saturn haben die Rückgabefrist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, sofern es nach dem 31. Oktober gekauft wurde.

Allerdings gibt es bei der Rückgabe Regeln. Viele Händler – auch Online-Shops – nehmen keine geöffnete Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer. Hier empfiehlt es sich daher, die Verpackungen der Geräte nicht zu öffnen und eventuelle Siegel nicht zu zerstören. Letzteres gilt vor allem auch für digitale Medien wie Computer- und Konsolen-Games sowie Musik-CDs und DVDs.

Geschenke verkaufen über Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen

Doch was tun, wenn man dem Schenkenden nicht sagen kann oder möchte, dass einem die Gabe nicht gefällt? In diesem Fall lässt sich das Geschenk nicht so einfach umtauschen. Der Verkauf ist hier die Alternative, etwa über einen Ankaufdienst wie Asgoodasnew, Clevertronic, Rebuy oder Wirkaufens.

Und Flohmärkte? Keine gute Idee, findet Verbraucherschützer Philip Heldt. Gerade für hochwertige Elektronik seien sie nicht geeignet. Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu verkaufen. Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung bzw. hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.

Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen. Allerdings sollte man bei einem Verkauf über die genannten Portale etwas Geduld haben. Oftmals können sich Preisverhandlungen hier etwas hinziehen.

Am besten Abholung gegen Barzahlung

Wer seine Geschenke online verkauft, sollte auf jeden Fall Vorkasse als Bezahlung verlangen. Erst nachdem das Geld entweder per Überweisung oder aber per PayPal beim Besitzer eingegangen ist, sollte dieser die Ware an den Käufer weiterleiten. Nur dann ist sichergestellt, dass er den Kaufpreis auch wirklich erhält. Alternativ dazu können Käufer und Verkäufer aber auch eine persönliche Übergabe mit direkter Barzahlung vor Ort ausmachen. Dann entfällt nicht nur der Versand und die Wartezeit auf das Produkt, beide Parteien gehen auch sofort mit dem Geld bzw. dem gekauften Artikel nach Hause.

Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf war. Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür kann man online schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden.

Informieren Sie sich: Das sind die fiesesten Abzocken bei Kleinanzeigen

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Die weihnachtlichste Alternative

Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden. Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative und spendet das nicht gewünschte Geschenk.

Mit Material von dpa

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