
27. Dezember 2024, 8:50 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Man meint es zwar gut, doch nicht immer kommt ein Geschenk zu Weihnachten auch gut an. Viele stellen sich dann die Frage, wie sie ungeliebte Geschenke am besten wieder loswerden. Ob Umtausch, Verkauf oder Spende – TECHBOOK verrät, was Beschenkte mit nicht gewollten Gaben tun können.
Die Gründe, warum ein Geschenk zu Weihnachten nicht gut ankommt, sind vielfältig: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht. Was dem einen nicht gefällt, kann für den anderen aber ein echter Schatz sein. Zum Wegwerfen sind die ungeliebten Präsente allemal zu schade. Von Umtausch bis Verkauf – TECHBOOK erklärt, was man in diesem Fall tun kann.
Übersicht
Rückgabefristen für Bestellungen zu Weihnachten oft länger
Am besten und effizientesten ist es, ehrlich zu sein und mit dem Schenkenden zu sprechen. So kann dieser das Geschenk beim Händler umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.
Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt. „Man ist hier auf den guten Willen angewiesen“, zitiert das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ den Experten von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch zeigen sich viele Verkäufer gerade um die Weihnachtszeit kulant und bieten oftmals ein verlängertes Umtauschrecht an. Vor dem Kauf empfiehlt es sich daher zu fragen, ob die Ware bei Nichtgefallen wieder zurückgegeben werden kann.
Verlängertes Rückgaberecht online – Amazon
Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch hier verlängern die meisten großen Internethändler den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen. So können Kunden bei Amazon ihre zwischen dem 1. November und 25. Dezember gekauften Artikel bis zum 31. Januar 2025 oder innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt zurückgeben, je nachdem, was das spätere Datum ist.
Es gibt allerdings spezielle Kategorien, für die leicht abweichende Regeln gelten. Dies sind Kamera, Elektronik, Computer & Zubehör, Drahtlos, Bürobedarf, Musik-CDs & Vinyl, Video/DVD und Videospiele. Dazu schreibt Amazon: „Du kannst im Rahmen deines gesetzlichen Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eine Rückgabe beantragen. Diese Artikel können bis zum 15. Januar 2025 zurückgegeben werden, sofern sie sich noch in dem Zustand befinden, in dem du sie erhalten hast.“ Und selbst dann noch können im Einzelfall Ausnahmen auftreten.
Otto
Auch bei Otto gibt es eine verlängerte Rückgabefrist. Dies gilt für „alle seit dem 1. November 2024 beim Verkäufer OTTO bestellten Artikel“ und geht ebenfalls bis zum 31. Januar. Zusätzlich gilt Folgendes: „Beim Kauf auf Rechnung hast du nach Versand der Ware unabhängig vom verlängerten Rückgaberecht unverändert 30 Tage Zeit, bis die Zahlung an OTTO Payments erfolgt sein muss.“
Bei Waren von Drittanbietern ändert sich nichts, aber das heißt, dass man ohnehin innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware eine Rückgabe anmelden darf.
Media Markt und Saturn
Auch Media Markt und Saturn haben das Rückgaberecht verlängert, allerdings gelten hier andere Fristen als bei der Konkurrenz. Die Frist gilt für Artikel, die man zwischen dem 28. Oktober und dem 16. Dezember gekauft hat und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Dafür muss die Ware „vollständig und ohne durch Sie verursachte Beschädigung in der Originalverpackung“ zurückgesendet werden. Rubbelkarten sind davon ausgenommen. Sollte es beim Kauf eine Zugabe gegeben haben, so muss diese ebenfalls zurückgegeben werden.
Allgemein nehmen viele Händler – auch Online-Shops – keine geöffnete Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer. Hier empfiehlt es sich daher, die Verpackungen der Geräte nicht zu öffnen und eventuelle Siegel nicht zu zerstören.
Geschenke verkaufen über Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen
Doch was tun, wenn man der schenkenden Person nicht sagen kann oder möchte, dass einem die Gabe nicht gefällt? In diesem Fall lässt sich das Geschenk nicht so einfach umtauschen. Der Verkauf ist hier die Alternative, etwa über einen Ankaufdienst wie Asgoodasnew, Clevertronic, Rebuy oder Wirkaufens.
Und Flohmärkte? Keine gute Idee, findet Verbraucherschützer Philip Heldt. Gerade für hochwertige Elektronik seien sie nicht geeignet. Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu verkaufen. Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung bzw. hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.
Darüber hinaus ermöglichen lokale Gruppen bei Social Media und anderswo, ungewollte Geschenke anzupreisen. Allerdings sollte man bei einem Verkauf über die genannten Portale etwas Geduld haben. Oftmals können sich Preisverhandlungen hier etwas hinziehen.
Am besten Abholung gegen Barzahlung
Wer seine Geschenke online verkauft, sollte auf jeden Fall Vorkasse als Bezahlung verlangen. Erst nachdem das Geld entweder per Überweisung oder aber per PayPal beim Besitzer eingegangen ist, sollte dieser die Ware an den Käufer weiterleiten. Nur dann ist sichergestellt, dass er den Kaufpreis auch wirklich erhält. Alternativ dazu können Käufer und Verkäufer aber auch eine persönliche Übergabe mit direkter Barzahlung vor Ort ausmachen. Dann entfällt nicht nur der Versand und die Wartezeit auf das Produkt, beide Parteien gehen auch sofort mit dem Geld beziehungsweise dem gekauften Artikel nach Hause.
Informieren Sie sich: Das sind die fiesesten Abzocken bei Kleinanzeigen
Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf war. Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür kann man online schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden.

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Die weihnachtlichste Alternative
Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Geschenk gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden. Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative und spendet das nicht gewünschte Präsent.
Mit Material von dpa