18. Januar 2024, 17:18 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
2023 trat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, das vor allem für diejenigen relevant ist, die sich über Online-Marktplätze wie Ebay gern etwas dazuverdienen. Lange war das steuerfrei möglich – bis jetzt. Denn ab spätestens ab diesem Jahr müssen in vielen Fällen auch private Einkünfte über Ebay und Co. beim Finanzamt gemeldet werden.
Online-Marktplätze wie Ebay, Kleinanzeigen, Etsy oder Vinted erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn einerseits ermöglichen sie es, gebrauchte Gegenstände günstiger und vor allem nachhaltiger zu shoppen. Zum anderen können sich private Händler etwas dazuverdienen, indem sie sich von alten oder nicht mehr gebrauchten Produkten trennen. Lange Zeit wanderte das so erwirtschaftete Geld zumeist steuerfrei in die eigene Tasche – und zwar ganz legal. Mittlerweile ist das in vielen Fällen aber anders. Denn seit Beginn des Jahres 2023 gilt ein neues Gesetz, welches private Verkäufe über Ebay und andere Plattformen oft steuerpflichtig macht. Viele Plattformen setzen es aber jetzt erst um. Was das für Verkäufer auf den Online-Plattformen bedeutet und für wen die neue Regelung gilt, verrät TECHBOOK.
Übersicht
Welche Verkäufe bei Ebay und Co. jetzt steuerpflichtig sind
Keine Sorge, ein einmaliger Verkauf im Wert von etwa 50 oder auch 400 Euro interessiert den Fiskus weiterhin herzlich wenig. Etwas anders sieht es da schon aus, wenn Nutzer regelmäßig auf den Plattformen verkaufen und darüber einen gewissen Umsatz erzielen. 30 Verkäufe im Jahr machen private Nutzer zum „Heavy User“ und entsprechend meldepflichtig. Ebenso muss die Plattform Daten der Verkäufer dem Finanzamt melden, wenn diese mehr als 2000 Euro verdienen – ob nun mit einem einzigen Geschäft oder als Gesamtsumme aus allen im zurückliegenden Kalenderjahr getätigten privaten Verkäufe.
Da das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird es für viele Privatpersonen jetzt erst relevant. Die Meldung über die Gesamteinnahmen aus 2023 darf nämlich bis zum 1. April 2024 erfolgen. So lange haben Marktplätze wie Ebay, Kleinanzeigen und Co. Zeit, ihre Verkäufer und deren Aktivitäten den Steuerbehörden zu melden.
Die Meldung an die Steuerbehörden heißt aber nicht zwangsläufig, dass Verkäufer ihre Einnahmen automatisch versteuern müssen. Wer beispielsweise nur gebrauchte Waren veräußert, die in der Regel günstig und ohne Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, kann dies weiterhin unbeschränkt tun.
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Vorsicht vor der Spekulationsfrist bei privaten Verkäufen
Anders ist es in den Fällen, in denen beispielsweise seltene Produkte, Kunst und Luxus-Artikel gehandelt werden. Auch das Handeln von Bitcoins und anderen Kryptowährungen, Devisen und Edelmetallen fällt darunter. Hier greift die sogenannte gesetzliche Spekulationsfrist.
Verkaufen Nutzer auf Online-Markplätzen wie Ebay oder Kleinanzeigen innerhalb eines Jahres nach Erwerb der genannten Güter diese weiter, sind diese mitunter steuerpflichtig, da eine Spekulationssteuer anfallen kann. Steuerfrei bleiben lediglich die Privatgeschäfte, bei denen Verkäufer innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 600 Euro Veräußerungsgewinn erzielen. 2024 ist diese Grenze auf 1000 Euro angehoben worden. Liegt der Gewinn darüber, müssen private Verkäufer diesen in ihrer Steuererklärung in der Anlage SO angeben.
Es kommt immer wieder vor, dass Nutzer Konzerttickets, Karten fürs Fußballspiel, Elektrogeräte (Beispiel PlayStation 5 zum Start), an die man nur schwer herankommt, aufkaufen und später selbst zu horrenden Preisen über Ebay und Co. anbieten. Haben sie Erfolg und können sie ihre Waren mit hohem Gewinn verkaufen, rutschen sie oft in die Spekulationssteuer und müssen ihre Einnahmen angeben.
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Steuerpflichtige Verkäufe auf Ebay lassen sich nicht verheimlichen
Durch das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist es nicht mehr so einfach, die Gewinne vor dem Fiskus zu verstecken. Denn die Plattformen selbst melden die Verkäufe, sodass die Finanzämter diese genauestens prüfen.
Privathändler sollten sich daher darauf einstellen, dass das Finanzamt in ihrer Steuererklärung genau darauf achten wird, ob etwaige Verkäufe ordentlich und vollständig aufgeführt sind. Das Gesetz gilt neben Ebay für alle weiteren Online-Handelsplätze. Gemeint sind somit auch Etsy, Kleiderkreisel, Vinted und Co. – und darüber hinaus Plattformen für die Vermittlung von Unterkünften, also etwa Airbnb und Wimdu, sowie von Dienstleistungen.
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Neue Regelung kommt nicht überraschend
Schon vor Einführung des neuen Steuergesetzes hat das Finanzamt es sicherlich nicht begrüßt, wenn sich jemand regelmäßig große Summen über private Online-Geschäfte dazu verdiente, ohne diese zu melden. Ein etwaiger Verdacht des „gewerbsmäßigen Handels“ ließ die Behörde in Einzelfällen genauer hinschauen, aber natürlich kann sie ihre Augen nicht überall haben. Dank des neuen Gesetzes, das offizielle Obergrenzen definiert und die Kontrollverantwortung auf die Plattformen überträgt, braucht sie das auch nicht mehr.
Der entsprechende Gesetzesentwurf war schon länger in Planung und wurde vom Bundestag bereits im November 2022 beschlossen. Im Übrigen basiert die neue Regelung auf einer EU-Richtlinie und bezieht sich dementsprechend auch auf ausländische Anbieter aus der Europäischen Union.