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Parfüm, Shisha, Bier ...

Was Sie auf Kleinanzeigen nicht verkaufen dürfen

Möbel, Elektronik, Häuser und Autos können Sie bei Kleinanzeigen verkaufen. Mit Alkohol und Waffen ist die Plattform jedoch nicht einverstanden.
Möbel, Elektronik, Häuser und Autos können Sie bei Kleinanzeigen verkaufen. Mit Alkohol und Waffen ist die Plattform jedoch nicht einverstanden. Foto: Getty Images
Andreas Filbig TECHBOOK
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Andreas Filbig,

18. Oktober 2024, 8:56 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Vom Akkuschrauber bis zum echten Zahn eines Löwen: Was verkauft werden darf, legt Kleinanzeigen selbst fest und kontrolliert die Einhaltung der Regeln streng. TECHBOOK listet alle Artikel auf, die Sie auf der Plattform nicht verkaufen dürfen.

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Auf der Website von Kleinanzeigen gibt es eine Liste mit allen verbotenen Dingen. Diese dürfen weder angeboten noch in Anzeigen beschrieben werden. Wie wir feststellten, dürfen diese Gegenstände auch nicht als Zahlungsmittel benutzt werden.

Keine Parfüms, Biere und Shishas auf Kleinanzeigen

Der Versuch eines Kollegen, eine alte Kommode gegen einen Kasten Bier zu tauschen, wurde von Kleinanzeigen sofort unterbunden. Einer der 14 Verbotspunkte umfasst nämlich alle alkoholischen Getränke. Wer also auf der Suche nach einem guten Tropfen ist, wird maximal leere Flaschen finden. Apropos: Gleiches gilt auch für Parfüms. Kleinanzeigen erlaubt lediglich den Verkauf von leeren Flakons. Hier soll wohl dem florierenden Handel mit gefälschten Düften ein Riegel vorgeschoben werden.

Auch Fans von Shishas schauen auf Kleinanzeigen in die Röhre. Das Portal verbietet nicht nur jegliche Art von Tabakwaren, sondern auch Zubehör wie Wasserpfeifen.

Auch interessant: Die kuriosesten Angebote aus 10 Jahren Ebay Kleinanzeigen

Horrorfilmfans, Schützen und Junkies werden nicht fündig

Schlechte Nachrichten auch für Liebhaber von blutrünstigen Filmen und Spielen. Genau wie auf Ebay ist auch auf Kleinanzeigen jeglicher Handel mit Medien, die keine Jugendfreigabe besitzen, strengstens untersagt. Diese Regelung beinhaltet sowohl Filme und Serien mit FSK 18 als auch Computerspiele mit USK 18.

Das gleiche Verbot gilt für Schuss-, Hieb- und Stichwaffen im Sinne des Waffengesetzes sowie Munition und Zubehör. Auch Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes dürfen nicht vertrieben werden. Bei letzteren kann es für den Verkäufer sogar noch dicker kommen, wie Pressesprecher Pierre Du Bois gegenüber TECHBOOK betont: „Wenn wir Kenntnis von strafrechtlich relevanten Angeboten erhalten, erstatten wir durchaus selbst Anzeige. Wir arbeiten auch bei den weiteren Ermittlungen eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.“

Neben den bereits genannten Produkten dürfen Sie folgende Dinge nicht auf Kleinanzeigen verkaufen:

  • Pornografische und jugendgefährdende Schriften oder Gegenstände, sowie Dienstleistungen
  • Artikel aller Art, die eine Altersfreigabe ab 18 Jahren haben
  • Alle Gegenstände mit Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen – auch nicht sichtbar dargestellte (etwa ein verdecktes Hakenkreuz)
  • Nachahmungen und Fälschungen (Geld, Briefmarken, Bekleidung, Elektronikartikel, Accessoires etc.)
  • Medizinische Instrumente (u. a. Röntgengeräte, Defibrillator, Ultraschall-/Sonografiegeräte)

Kleinanzeigen listet zudem Dinge, die auf der Plattform nicht platziert werden dürfen:

  • Beleidigungen, Beschimpfungen, Rufmord, Diskriminierung
  • Stellenangebote und -gesuche unter 14 Jahren
  • Private Angebote von Model Agenturen, für Modeltraining, von Fotografen, für Vorsprechen, für Casting usw. und gewerbliche Anzeigen ohne Impressum
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Auch andere Angebote können gelöscht werden

Wer sich nicht an die Vorgaben von Kleinanzeigen hält, muss damit rechnen, dass die Anzeige gar nicht erst erscheint. Das Portal prüft jedes Angebot zunächst, bevor es online geht – und löscht es gegebenenfalls sofort. Das kann vereinzelt auch bei Produkten passieren, die gar nicht auf der offiziellen Verbotsliste stehen, wie etwa Konzerttickets. Hier sagt Pressesprecher Pierre Du Bois gegenüber TECHBOOK: „Grundsätzlich ist der Handel mit Konzertkarten sowie Tickets für andere Veranstaltungen bei Ebay Kleinanzeigen zulässig. (…) Wir behalten uns aber vor, einzelne Anzeigen zu löschen. Ein Grund hierfür kann beispielsweise ein erhöhtes Risiko für unsere Nutzer sein, Opfer eines Betrugs zu werden. Dieses Risiko ist in der Regel bei besonders stark nachgefragten Veranstaltungen erhöht.“

Bei strittigen Fällen wenden Sie sich am besten sofort per Email an den Kundenservice von Kleinanzeigen. Hier können Sie sich auch melden, wenn Sie selbst unzulässige Anzeigen entdecken. Bei wiederholten Verstößen behält sich Kleinanzeigen zudem vor, Nutzer vorübergehend oder dauerhaft vom Handel auszuschließen.

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