5. Oktober 2023, 8:32 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Kleinanzeigen ist die Plattform schlechthin, wenn es um den Verkauf gebrauchter Gegenstände geht. Doch nicht jeder Käufer oder Verkäufer hat gute Absichten. TECHBOOK stellt Ihnen 4 „Fake“-Abzocken vor, die Sie kennen sollten.
Mit rund 30 Millionen Nutzern gehört Kleinanzeigen zum beliebtesten Online-Handel für Waren aus zweiter Hand. Doch der virtuelle Marktplatz sollte nicht bedenkenlos genutzt werden. Bei der Anzeige für ein Ferienhaus im Schwarzwald oder dem Nutzer mit 500 Followern kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Doch ein Fake-Käufer oder ein Fake-Inserat auf Kleinanzeigen sind längst nicht mehr auf den ersten Blick zu erkennen. Insgesamt werden vier typische Formen von „Fake“-Abzocke unterschieden.
Übersicht
1. Fake-Käufer auf Kleinanzeigen
Bei der ersten Form der „Fake-Abzocke“ bekunden Nutzer auf Kleinanzeigen unter falschem Namen ihr Kaufinteresse. Stellen Sie sich vor, Sie inserieren Ihr nagelneues MacBook für 950 Euro. Schon wenige Minuten später melden sich diverse Nutzer: Connor, Carl, James und ein Neil Martinez. Das Besondere: Allesamt sind englischsprachig und nutzen fast identische Anreden. Bei diesen Namen handelt es sich um „Fake“-Profile, die meist auch erst kurze Zeit zuvor erstellt wurden.
Connor, Carl oder James wollen nun Ihr MacBook kaufen und fragen nach dem niedrigsten Preis. Sie kommen dem Interessenten entgegen und vereinbaren eine Summe. Der Käufer bestätigt und will Ihnen das Geld per Überweisung aus dem Ausland zukommen lassen. Für die weitere Kommunikation fragt er nach Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer. An dieser Stelle müssen alle Alarmsignale aufleuchten! Denn: Wer ehrliche Kaufabsichten hat, nutzt die sicheren Kommunikations- und Bezahlmethoden, die Kleinanzeigen bereitstellt. Es handelt sich in diesem Fall um Betrüger, die Sie mit Falschinformationen und dubiosen Bezahlmethoden um Ihr MacBook betrügen wollen – ganz klar eine „Fake-Abzocke“ auf Kleinanzeigen. Geben Sie auch keine sensiblen Daten von sich heraus.
Überprüfen Sie außerdem die Versandadresse über Google Maps. Handelt es sich um ein Wohngebäude oder vielleicht eine Autowaschanlage? Manchmal kann man schon bei diesem Test unwahrscheinliche Adressen entdecken und Betürgern auf die Schliche kommen. Lassen Sie sich auch keinesfalls auf Bezahlmethoden ein, bei denen Sie als Verkäufer nicht abgesichert sind.
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2. Fingierte Kaufverträge
Eine weitere beliebte Masche sind „Fake“-Kaufverträge. Wenn Privatleute untereinander Kaufverträge abschließen, ist allgemein Vorsicht geboten. In einer besonders fiesen Abzocke auf Kleinanzeigen machen sich Verkäufer die Unwissenheit von arglosen Nutzern in Rechtsfragen zunutze.
Sie sehen beispielsweise ein Inserat für eine Luxusuhr zu einem unschlagbaren Preis und schreiben den Verkäufer an, weil Sie sich die Uhr ansehen möchten. Dieser erklärt Ihnen dann, dass er zu weit weg von Ihnen lebt, die Uhr aber an seinen Schwager schickt, der zufälligerweise in Ihrer Umgebung wohnt. Für den Versand zum Schwager fallen jedoch Werttransportkosten an, die der Verkäufer in Form einer Anzahlung in Höhe von 50 Euro von Ihnen haben möchte. Sie erklären sich bereit und erhalten daraufhin eine E-Mail mit einer Bestätigung. Aber Achtung! In der E-Mail wird beschrieben, dass Sie sich auf einen Kaufpreis geeinigt haben und Sie nun die Anzahlung leisten sollen. Von Werttransportkosten oder der Besichtigung der Uhr ist keine Rede.
An dieser Stelle tappen Sie als Käufer in die Falle. Denn Sie überweisen nichtsahnend den Betrag mit dem Betreff „Anzahlung“. Daraufhin erhalten Sie die Adresse des vermeintlichen Schwagers und stellen bei der Besichtigung fest, dass die Uhr beschädigt und in schlechtem Zustand ist. Die erste Reaktion: „Die kaufe ich nicht!“ Nachdem Sie dies dem vermeintlichen Schwager persönlich und dem Verkäufer telefonisch mitgeteilt haben, spielt der Verkäufer seine Trumpfkarte aus. Er verlangt die sofortige Zahlung des Kaufpreises und die Abnahme der Uhr. Der Grund: Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, der sich durch die „Anzahlung“ beweisen lässt.
Letzten Endes müssen Sie tatsächlich den Preis bezahlen, da rechtlich gesehen ein Kaufvertrag vorliegt. Selbst wenn Sie nicht zum Kauf erschienen wären, hätte sich der Verkäufer auf diesen Kaufvertrag berufen und Sie zur Zahlung verpflichten können. Lesen Sie in solchen oder ähnlichen Fällen also sorgfältig alles, bevor sie etwas bestätigen oder überweisen.
3. Fake-Inserat auf Kleinanzeigen
Neben Fake-Nutzern und fingierten Kaufverträgen gibt es auch gefälschte Inserate auf Kleinanzeigen, die den Interessenten ein Traumhaus oder eine Eintrittskarte zum Rihanna-Konzert versprechen. Letzten Endes handelt es sich dabei aber um „Fakes“, die Sie viel Geld kosten und Ihr Haus oder Konzert sehen sie auch nicht.
Immobilien
Dies ist eine beliebte Betrugsmasche in der Urlaubssaison. In den Inseraten locken die Betrüger mit verlockenden Fotos von Ferienhäusern und günstigen Mietpreisen. Dafür werden sogar eigene Webseiten eingerichtet, auf denen tatsächlich existierende Ferienhäuser angeboten werden. Die Fotos dafür nehmen sie aus den echten Webseiten der Ferienimmobilien. Bei der Buchung verlangen die vermeintlichen Vermieter dann häufig eine Anzahlung von 50 Prozent bis hin zur vollen Höhe des Mietpreises als Vorauszahlung. Die geschädigten Urlauber merken meist bis zu ihrer Anreise am Urlaubsort nicht, dass sie einem Betrüger auf den Leim gegangen sind. Erst, wenn sie an der genannten Adresse kein (für sie verfügbares) Ferienhaus vorfinden, fliegt der Schwindel auf.
Ticket
Bei dieser Betrugsmasche kauft der Betrüger ein Ticket für ein Konzert, eine Ausstellung, ein Fußballspiel oder Ähnliches. Er bezahlt per Lastschrift oder Kreditkarte, erhält die Karten per E-Mail oder per Post und stellt sie wiederum auf Kleinanzeigen zum Verkauf – oft mit der Begründung, nicht an der Veranstaltung teilnehmen zu können und die Tickets nicht verfallen lassen zu wollen. Der Käufer bezahlt die Tickets, erhält sie auch vom vermeintlichen Verkäufer und schöpft somit keinen Verdacht. Unterdessen hat der Betrüger allerdings die Zahlung an den Ticketanbieter platzen lassen, woraufhin die Tickets im System des Veranstalters als ungültig gesperrt werden. Der nichts ahnende Käufer erfährt davon allerdings nichts und steht ohne gültige Eintrittskarte beim Einlass zur Veranstaltung.
4. Zahlung
Der Bezahl-Betrug ist eigentlich leicht zu durchschauen. In jedem Fall wollen die Betrüger vermeiden, dass die Bezahlung über Kleinanzeigen läuft. Ein gängiges Mittel ist die Direktüberweisung auf das Konto des Betrügers vor Erhalt der Ware. Aber auch die Bezahlung per Nachnahme und gefälschte Zahlungsbelege sind beliebte Fake-Abzocken auf Kleinanzeigen. Besonders vorsichtig sollten Kleinanzeigen-Nutzer sein, wenn sie es mit Handelspartnern aus dem Ausland zu tun haben.
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Bezahlung per Nachnahme
Einige Verkäufer wollen die Ware nur per Nachnahme verschicken, weil das angeblich der sicherste Weg sei. Erst wenn der Käufer die Sendung erhalten hat, bezahlt er den fälligen Betrag direkt beim Postboten. Der Haken: Die wenigsten überprüfen, ob der Inhalt auch wirklich der richtige ist. Meist bekommt der Postbote das Geld, und erst wenn dieser weg ist, wird das Paket geöffnet. Betrüger füllen solche Pakete häufig mit Schrott oder Steinen, um den Käufer zu täuschen. Dieser bemerkt das allerdings erst, wenn es zu spät ist.
Tipp: Öffnen Sie Nachnahmesendungen immer in Anwesenheit des Postboten und bevor sie ihn bezahlen.
Fake-Bankkonto
Hierbei legen die Betrüger Online-Bankkonten mithilfe nicht existierender oder sogar gestohlener Namen an. Dass mit den Konten etwas nicht stimmt, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Denn hinter ihnen stehen zumeist bekannte Banken und auch die IBAN wirkt echt. Die Betrüger machen sich dabei die Anonymität der Online-Banken zunutze, die Nutzer in gewissem Maße genießen. Denn statt ein Konto persönlich in einer Bankfiliale zu eröffnen, geht dies viel einfacher per Video- oder Foto-Identifikation von zu Hause aus.
Überweisen Käufer Geld auf ein solches Konto, tappen sie in die Falle. Die Banken haften in solchen Betrugsfällen nicht. Auch für Kleinanzeigen ist es schwierig, betrügerische Anzeigen von echten Inseraten zu unterscheiden. Häufig sind die Annoncen nur wenige Minuten bis Stunden online. Melden Nutzer einen Betrugsverdacht, ist es oftmals schon zu spät. Das heißt, das Geld ist weg und die gekaufte Ware gibt es auch nicht.
Fake-Zahlungsbelege
Die Betrüger bestehen bei dieser Fake-Abzocke auf eine Kommunikation außerhalb von Kleinanzeigen – etwa per SMS oder WhatsApp. Sie beabsichtigen damit, den Verkäufern ein schnelles Geschäft außerhalb der Plattform vorzugaukeln. Das Ziel: Der Verkäufer soll die Ware möglichst sofort verschicken, ohne zuerst (oder jemals) eine Bezahlung zu erhalten. In Sicherheit wiegen wollen die Betrüger den Verkäufer mit angeblichen Zahlungsbelegen, die zeigen sollen, dass das Geld bereits überwiesen wurde. Dabei handelt es sich aber um gefälschte Screenshots etwa von Paypal oder Überweisungen – Fake-Zahlungsbelege.