30. Oktober 2020, 6:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Bei Ebay Kleinanzeigen lauern viele Betrüger. Ein unkalkulierbares Risiko für Käufer war bislang der Versand gegen Vorkasse. Das will das Unternehmen nun ändern.
„Sicher bezahlen“ heißt die neue Bezahlfunktion bei Ebay Kleinanzeigen, die insbesondere Käuferinnen und Käufer vor Betrug schützen soll. Sie erhalten den Kaufpreis über einen Treuhand-Service zurück, falls sie einen Versandartikel nicht erhalten oder dieser wesentlich von der Beschreibung abweicht, wie das Unternehmen mitteilt.
Der neue Service sei nur für den Versand gedacht. Beim Abholen vor Ort greife der Käufer- beziehungsweise Verkäuferschutz nicht. Ebenfalls ausgeschlossen seien Dienstleistungen oder immaterielle Güter. Die Nutzung von „Sicher bezahlen“ ist nicht verpflichtend. Beide Seiten können sich auch weiterhin auf andere Zahlungsmethoden verständigen.
Käufer zahlt Gebühr für die Bezahlfunktion
Für den Dienst zahlen müssen Käuferinnen und Käufer, und zwar Gebühren in Abhängigkeit von der vereinbarten Kaufsumme. Wie hoch diese ausfallen, steht den Angaben zufolge derzeit noch nicht fest, weil sich die Funktion noch im öffentlichen Beta-Test befindet. Die Gebühr werde dem Käufer aber direkt angezeigt, so dass er noch die Möglichkeit hat, den Vorgang abzubrechen.
Die neue Bezahlfunktion von Ebay Kleinanzeigen ist zunächst nur in der App sowie in einigen Kategorien wie Spielzeug, Handy und Telefon, PCs oder Notebooks verfügbar. Das Unternehmen will die Funktion schrittweise auf weitere Artikelbereiche und auf sichere Zahlungen am Rechner ausweiten. Zunächst können auch nur Artikel mit einem Angebotspreis bis 1000 Euro abgesichert werden.
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Ein Treuhand-Service verwahrt das Geld
Zur Absicherung des Kaufs wird der gezahlte Betrag bis zu zwei Wochen lang treuhänderisch verwahrt – und zwar vom niederländischen Unternehmen Online Payment Platform, mit dem Ebay Kleinanzeigen für den Service zusammenarbeitet.
Bestätigt der Käufer den Erhalt des Artikels, wird der Betrag unmittelbar an den Verkäufer ausgezahlt. Ebenfalls abgesichert sind unter anderem wesentliche Abweichungen von der Artikelbeschreibung, Fälschungen oder Artikel, die nicht vollständig sind. Erzielen die Parteien bei Unstimmigkeiten keine Einigung, können sie eine Schlichtung in Anspruch nehmen.