8. Februar 2019, 15:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer gebrauchte Gegenstände loswerden möchte, landet oft auf Kleinanzeigen-Seiten oder -Marktplätzen wie Ebay Kleinanzeigen. Allerdings ist vielen Menschen nicht ganz wohl dabei, sich Fremde an die Wohnungstür oder ins Haus zu holen – und das nicht zu Unrecht.
Fremde einfach so in die eigenen vier Wände zu lassen kommt für die meisten Menschen nicht in Frage – es sei denn, es geht um einen Kleinanzeigen-Verkauf. Dann tun sich Türen mit Vertrauensvorschuss auf, was Kaufinteressenten mit krimineller Energie mitunter ausnutzen.
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Die Übergabe birgt Gefahren
Polizeibekannt seien zum Beispiel Fälle von Interessenten, die auf einmal einschüchternd auftreten, wenn sie mit dem Verkäufer allein sind, um den Preis zu drücken. Es gibt aber auch Abholer, die sich als Räuber entpuppen. Vor dem Kölner Landgericht etwa hat jetzt der Prozess gegen einen 59-Jährigen begonnen, der sich im August 2018 auf die Online-Kleinanzeige einer Frau hin gemeldet hatte – es ging um ein Kinderbett.
Laut Anklage versuchte der Mann, die Verkäuferin während der Preisverhandlung in ihrer Wohnung zu überwältigen. Er habe mit vorgehaltenem Messer Geld von ihr verlangt. Die Frau soll sich gewehrt haben, woraufhin sie mit dem Messer lebensgefährlich verletzt wurde. Nachbarn hätten den Mann schließlich überwältigt.
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Wie Sie sich schützen können
Wer potenzielle Käufer lieber nicht an die Haustür, in sein Haus oder in die Wohnung lassen möchte, sollte die Übergabe an den Käufer an einem belebten Ort wie einem Café vereinbaren. Bei sperriger Ware, die zu Hause übergeben werden muss, empfiehlt es sich immer mindestens eine vertraute Person zur Übergabe mitzunehmen. Ebenfalls sinnvoll ist, sich den Ausweis des Kaufinteressenten zeigen zu lassen und das Dokument auf Echtheit zu prüfen.
Letztlich zähle auch das Bauchgefühl: Passt einem der Ton des Interessenten nicht oder kommt einem etwas anderes seltsam vor, nimmt man am besten gleich Abstand vom Verkauf an diesen potenziellen Käufer.