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BGH-Urteil

Amazon unter verschärfter Aufsicht! Welche Folgen hat das fürs Unternehmen und die Kunden?

Amazon-Logo mit Einkaufswagensymbol auf einem Handy.
Amazon steht unter verschärfter Aufsicht durch das Bundeskartellamt. Foto: Getty Images/SOPA Images / Kontributor
Woon-Mo Sung
Redakteur

26. April 2024, 8:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Amazon ist so ziemlich allen ein Begriff – und genau das ist ein Problem. Deswegen steht Amazon unter verschärfter Aufsicht durch die Behörden.

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Geht es ums Thema Online-Shopping dürfte vielen Menschen ohne Umschweife Amazon in den Sinn kommen. Das sollte nicht überraschen, schließlich hat sich das Unternehmen über die Jahre zu der führenden Einkaufsplattform überhaupt im Netz gemausert. Doch die Marktdominanz sieht man durchaus kritisch – und deswegen befindet sich Amazon jetzt unter verschärfter Aufsicht.

Amazon unter verschärfter Aufsicht nach gescheiterter Klage

Der Grund ist eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamtes vom Juli 2022. Damals stellte die Bundesbehörde fest, dass dem bekannten Konzern eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“. Daraufhin stellte man Amazon unter verschärfte Aufsicht. Dagegen versuchte der Händler vor Gericht vorzugehen.

Wie nun aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, ist Amazon damit jedoch gescheitert. In seinem Urteil hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs die Einschätzung des Bundeskartellamtes bestätigt. Damit ist der Weg für die Behörde geebnet, in Zukunft noch stärker auf das Verkaufsportal zu schauen und gegebenenfalls regulierend aufzutreten.

Es geht um Fairness für Händler auf dem Markt

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, gebe das Urteil des BGH dem Kartellamt „Rückenwind“ für laufende Verfahren gegen Amazon, wie die Tagesschau berichtet. Mit diesen will man für mehr Fairness für Händler auf dem Amazon-Marktplatz sorgen. Zudem helfe es auch bei anderen Verfahren des Amtes unter anderem gegen Meta (ehemals Facebook), Google oder Apple.

Amazon selbst kritisiert die Entscheidung: „Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen“, wird eine Sprecherin zitiert.

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Amazon ist einfach zu mächtig

Der Urteilssprechung zufolge steht Amazon unter verschärfter Aufsicht, weil das Portal über weitreichende Potenziale und Ressourcen verfüge. Damit gehört es zu jenen Digitalunternehmen, die dadurch „erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter nehmen, den Wettbewerbsprozess zum eigenen Vorteil verfälschen sowie ihre bestehende Marktmacht auf immer neue Märkte und Sektoren übertragen“ können.

Amazon soll eine „marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler“ innehaben und „überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ haben. Zudem habe das Unternehmen „Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten und kann erheblichen Einfluss auf die Vertriebstätigkeit von Dritthändlern ausüben.“

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Das könnte auf Amazon und Kunden zukommen

Mit dem neuen Urteil im Rücken stehen dem Bundeskartellamt jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen, die es bei Bedarf umsetzen könnte. Demnach könnte die Behörde Amazon zukünftig diverse Geschäftspraktiken untersagen. Dazu könnte zum Beispiel gehören, dass man nicht mehr die hausinternen Markenprodukte bei den Suchergebnissen bevorzugen darf.

Drittanbieter in Deutschland können demnach in Zukunft mit besseren Verkaufsbedingungen rechnen, da sie nicht künstlich an ihrem eigenen Erfolg durch Amazon in irgendeiner Form behindert werden dürfen. Kunden könnten wiederum von einem leichteren Zugang zu einer vielfältigeren Auswahl bei der Produktsuche und damit einhergehend besseren Preisen profitieren, sollte das Kartellamt eine entsprechende Änderung durchsetzen wollen.

Ob und wann Amazon unter verschärfter Aufsicht zu derartigen Änderungen gezwungen wird, bleibt allerdings vorerst abzuwarten.

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