15. Oktober 2024, 13:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
In den vergangenen Monaten hat Amazon intern an verschiedenen Stellschrauben gedreht. Vom Mindestbestellwert für kostenfreie Lieferungen über Fristen bei Retouren hat der Online-Händler einige Regelungen angepasst. Die aktuelle Änderung dürfte Kunden jedoch freuen.
Im Online-Shop verkauft nicht nur Amazon unterschiedliche Produkte, auch Drittanbieter bieten hier ihre Waren an. Ersichtlich ist die für Kunden durch einen kleinen Hinweis im Umfeld des Preises. Hier steht, ob der Verkauf und/oder Versand von Amazon oder einem anderen Anbieter stammt. Dieses Detail ist auch im Hinblick einer eventuellen Rücksendung relevant, denn Händler haben mitunter ganz andere Regelungen für Retouren als Amazon. In einem wichtigen Punkt hat Amazon nun allerdings nachgeschärft und die Bedingungen vereinheitlicht.
Übersicht
Amazon vereinheitlicht Retoure von sperrigen Waren
Die Rede ist von der Retoure großer und schwerer Waren wie beispielsweise Möbel, weiße Ware oder sonstige Sperrgüter. Stammen diese vom Online-Shop selbst, bietet Amazon im Fall einer Retoure bereits die Abholung mit vorheriger Terminvereinbarung an. Diese Regelung ist in den Rückgabebedingungen des Händlers unter dem Punkt „Großgeräte“ fest verankert.
Händler im Amazon Marketplace mussten sich an diese Regelung bislang nicht halten und konnten vom Kunden verlangen, sich selbst um die Retoure der schweren oder sperrigen Güter zu kümmern. Dies kann mitunter aber eine große Hürde für Käufer darstellen, weshalb sich viele scheuten, Sperrgüter bei Drittanbietern zu kaufen. Mit Wirkung zum 30. Oktober tritt jedoch eine neue, vereinheitliche Retourenregelung in Kraft. Diese bezieht sich auf Waren, die üblicherweise per Spedition versandt werden.
Amazon informiert Händler darüber unter anderem im Forum. Die geänderten Vorschriften für Retouren gelten demnach für Artikel, die mehr als 31,5 Kilogramm wiegen oder deren längste Seite mit Verpackung 175 Zentimeter überschreitet.
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Händler auf Amazon müssen neue Regelung für Retouren umsetzen
Artikel, die diese Voraussetzungen erfüllen und vom Kunden retourniert werden, müssen ab dem Stichtag durch einen beauftragten Lieferdienst an der Haustür des Kunden abgeholt werden. Zudem muss der Händler den Kunden ein vorfrankiertes Rücksendeetikett anbieten. Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Rücksendung bleiben die Rückgabebedingungen unverändert, so Amazon. „Der Erstattungsbetrag hängt gemäß unseren bisherigen Rückgabebedingungen vom Grund für die Warenrücksendung und vom Zeitplan ab“, erläutert das Unternehmen.
Mit der Vereinheitlichung der Rückgaberegelungen möchte Amazon bei Kunden ein einheitliches Rücksendeerlebnis schaffen. Händler sind aufgefordert, mit ihren Transportdienstleistern in Kontakt zu treten, um zu gewährleisten, dass diese die Abholung an der Haustür auch anbieten. Dies ist relevant, denn nicht alle Unternehmen bieten diese an. Oftmals ist vertraglich nur eine Lieferung bis Bordsteinkante festgehalten.
Um den Rücksendeprozess für Kunden möglichst transparent zu gestalten, müssen Händler zudem folgende Vorschriften umsetzen:
- Händler müssen einen Rücksendeantrag innerhalb von 48 Stunden genehmigen oder ablehnen, wenn der Antrag nicht automatisch genehmigt wird.
- Sie müssen Kunden innerhalb von 48 Stunden nach der Genehmigung von Rücksendeanträgen über das Käufer-Verkäufer-Postfach informieren, dass der Abholprozess begonnen hat. Zudem müssen sie die geschätzte Abholzeit angeben und das vorfrankierte Rücksendeetikett und die Sendungsverfolgungsnummer hochladen.
- Sie sind für die Organisation der Abholung an der Adresse des Kunden verantwortlich.
- Sie müssen mit dem Kunden einen Zeitplan vereinbaren, mit dem die Abholung nach maximal drei Versuchen erfolgreich ist.
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Händler stehen vor Problemen
Was für Kunden eine enorme Erleichterung bedeutet, stellt die Drittanbieter auf Amazon vor Probleme. Einige von ihnen kommentieren die neue Regelung des Online-Händlers damit, dass ihre Transportdienstleister die Option Haustürlieferung nicht anbieten. Die Folge: Einige wollen ihr Angebot umstellen und bestimmte Produkte auf Amazon nicht mehr verkaufen, da sie die notwendige Speditionsleistung nicht gewährleisten können. Kritisiert wird auch die sehr kurze Vorlaufzeit von nur wenigen Wochen, die Amazon den Händlern zur Umsetzung der neuen Richtlinie einräumt.
Immerhin: Amazon lässt es den Händlern weiterhin frei, mit den Kunden Alternativen zu einer Retoure zu vereinbaren. Denkbar sind unter anderem eine teilweise Erstattung oder Ersatzlieferung der entsprechenden Waren. In diesem Fall müssen sie den Kunden die Sendungsverfolgungsnummer für das ersetzte Teil mitteilen und den Code für die Ursache „Rücksendeantrag storniert“ im Rücksendeantrag angeben.