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Gericht urteilt

Preiserhöhung bei Amazon Prime unzulässig! Gibt es Geld zurück?

Im September 2022 hat Amazon das Prime-Abo teurer gemacht – zu Unrecht, wie ein Gericht nun geurteilt hat
Im September 2022 hat Amazon das Prime-Abo teurer gemacht – zu Unrecht, wie ein Gericht nun geurteilt hat Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

15. März 2025, 13:00 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 wurde vom Landgericht Düsseldorf als unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge für Verbraucher zurückzufordern.

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Amazon Prime-Kunden zahlten seit dem 15. September 2022 bis zu 30 Prozent mehr für ihre Mitgliedschaft. Das Landgericht Düsseldorf hat die zugrunde liegende Preiserhöhungsklausel nun für unwirksam erklärt. Millionen Kunden könnten von einer möglichen Rückerstattung profitieren.

Preiserhöhung von Amazon Prime

Im Sommer 2022 informierte Amazon seine Prime-Kunden in Deutschland über eine geplante Preiserhöhung. Der Internet-Riese begründete den Schritt damals mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seit dem 15. September 2022 kostet die monatliche Mitgliedschaft 8,99 Euro statt 7,99 Euro, was einer Erhöhung um 12,5 Prozent entspricht. Bei einer jährlichen Zahlung stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro – eine Steigerung von 30,3 Prozent.

Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte die Preisanpassungsklausel. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, erklärte, dass eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich nicht haltbar sei. Der Fall landete vor Gericht.

Das Landgericht Düsseldorf bewertete die Preisanpassungsklausel von Amazon als unzulässig und gab den Verbraucherschützern recht. Die Anpassung sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorgenommen worden und somit unwirksam. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen kann.

Diese Möglichkeit wolle das Unternehmen auch genau prüfen, wie man TECHBOOK mitteilte. In einer uns vorliegenden Stellungnahme betonte Amazon, dass man sich 2022 an geltende Vorschriften gehalten habe und jederzeit transparent mit Kunden kommuniziert hätte. „Wir arbeiten stets daran, ein großartiges Kund:innenerlebnis zu bieten; dabei haben das Vertrauen unserer Kund:innen und Transparenz für uns höchste Priorität. Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert. Kund:innen haben immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen und wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.“

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Rückerstattungen für Millionen Kunden möglich

Amazon-Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung das Prime-Jahresabo genutzt haben, haben seither bis zu 62,70 Euro im Jahr zu viel gezahlt. Für monatliche Abos beträgt die Differenz maximal 28,00 Euro. Angesichts der Millionen betroffenen Prime-Nutzer in Deutschland könnte Amazon Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen.

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Um die Rückzahlung sicherzustellen, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage. Betroffene können sich online registrieren und der Klage anschließen, ohne selbst aktiv gegen Amazon vorgehen zu müssen. Stand Ende Januar haben das bereits über 82.000 Prime-Kunden getan. Eine Anmeldung von Ansprüchen ist jedoch noch bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. 

Sollten die Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden, erfolgt die Rückerstattung automatisch. Das Verfahren kann sich aber über Jahre hinziehen. Alternativ könnten sich Kunden auf freiwillige Erstattungen von Amazon einigen, wie es in ähnlichen Fällen in Österreich bereits praktiziert wurde. Nach Verhandlungen entschied sich Amazon dort, betroffene Kunden zu entschädigen. Je nach Vertragsdauer wurden bis zu 36,50 Euro zurückgezahlt, entweder als Banküberweisung oder als Gutschein.

Themen Amazon Amazon Prime News Recht
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