16. Januar 2025, 11:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 wurde vom Landgericht Düsseldorf als unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge für Verbraucher zurückzufordern.
Amazon Prime-Kunden zahlten seit dem 15. September 2022 bis zu 30 Prozent mehr für ihre Mitgliedschaft. Das Landgericht Düsseldorf hat die zugrunde liegende Preiserhöhungsklausel nun für unwirksam erklärt. Millionen Kunden könnten von einer möglichen Rückerstattung profitieren.
Preiserhöhung von Amazon Prime
Im Sommer 2022 informierte Amazon seine Prime-Kunden in Deutschland über eine geplante Preiserhöhung. Der Internet-Riese begründete den Schritt damals mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seit dem 15. September 2022 kostet die monatliche Mitgliedschaft 8,99 Euro statt 7,99 Euro, was einer Erhöhung um 12,5 Prozent entspricht. Bei einer jährlichen Zahlung stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro – eine Steigerung von 30,3 Prozent.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte die Preisanpassungsklausel. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, erklärte, dass eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich nicht haltbar sei. Der Fall landete vor Gericht.
Das Landgericht Düsseldorf bewertete die Preisanpassungsklausel von Amazon als unzulässig und gab den Verbraucherschützern recht. Die Anpassung sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorgenommen worden und somit unwirksam. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen kann.
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Rückerstattungen für Millionen Kunden möglich
Amazon-Kunden, die seit der Preiserhöhung das Prime-Jahresabo nutzen, haben bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt. Für monatliche Abos beträgt die Differenz maximal 28,00 Euro. Angesichts der Millionen betroffenen Prime-Nutzer in Deutschland könnte Amazon Rückerstattungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen.
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Um die Rückzahlung sicherzustellen, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage. Betroffene können sich online registrieren und der Klage anschließen, ohne selbst aktiv gegen Amazon vorgehen zu müssen. Sollten die Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden, erfolgt die Rückerstattung automatisch. Alternativ könnten sich Kunden auf freiwillige Erstattungen von Amazon einigen, wie es in ähnlichen Fällen in Österreich bereits praktiziert wurde. Nach Verhandlungen entschied sich Amazon dort, betroffene Kunden zu entschädigen. Je nach Vertragsdauer wurden bis zu 36,50 Euro zurückgezahlt, entweder als Banküberweisung oder als Gutschein.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf könnte nun eine ähnliche Entwicklung in Deutschland auslösen. Ob Amazon Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.