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Online-Shopping

Neue Preisangaben bei Amazon – schlecht für Händler, gut für Kunden 

Frau shoppt über das Smartphone
Online-Händler müssen Preise und Rabatte künftig transparenter machen Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

10. Juni 2022, 13:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ende Mai sind einige neue Gesetzte in Kraft getreten, die für mehr Transparenz und Sicherheit beim Online-Shopping sorgen sollen. Unter anderem sind Händler nun verpflichtet, Preise transparenter darzustellen. Auch Amazon muss die Verordnung umsetzen, was viele vermeintliche Schnäppchen plötzlich nicht mehr so attraktiv macht.

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Dem einen oder anderen sind die Änderungen bei den Preisangaben bei Amazon vielleicht schon aufgefallen. Bei den Angeboten steht als Vergleich nun nicht mehr der herkömmliche Amazon-Verkaufspreis oder gar die UVP, sondern der zuletzt niedrigste Preis. Die neue Angabe führt dazu, dass Rabatte plötzlich deutlich niedriger ausfallen können als bisher. Amazon dürfte das nicht sonderlich freuen, für Kunden ist die Umstellung allerdings praktisch.

Neue Preisangaben bei Amazon zeigen endlich tatsächliche Ersparnis

Bislang war es so, dass Amazon die rabattierten Preise gern mit der UVP oder dem Listenpreis verglichen hat. Das führte dazu, dass Kunden ein höherer Rabatt vorgekaukelt wurde als den, den sie am Ende bekommen haben. Denn die früheren Vergleichspreise hatten mit den „Straßenpreisen“ meist wenig gemeinsam. Auf diesen Umstand hat auch TECHBOOK im Rahmen von Aktionstagen wie dem Black Friday, Cyber Monday oder Singles Day immer wieder hingewiesen.

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Eine Änderung der Preisangabenverordnung hat nun allerdings dazu geführt, dass Amazon seine Preisangaben ändern musste. Seit Ende Mai gibt es hier den überarbeiteten §11, der Verkäufer verpflichtet, bei einer Preisermäßigung einer Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der aktuellen Preisermäßigung berechnet wurde. Statt also mit der deutlich teureren UVP zu vergleichen, müssen Händler den günstigsten Preis des vergangenen Monats angeben. Dadurch schrumpfen die von ihnen beworbenen Rabatte teils enorm, Kunden wiederum sehen einen realistischen Preisvergleich. Sie können somit also deutlich besser einschätzen, ob ein Angebot wirklich gut ist oder ob es sich vielleicht gar nicht lohnt.

Preisangaben bei Amazon
Die neuen Preisangaben bei Amazon sorgen für mehr Transparenz Foto: Amazon, Screenshot: TECHBOOK

Ein weiterer Vorteil dieser transparenten Preisangaben bei Amazon und anderen Händlern ist, dass diese die Preise für einen Artikel vor in Kraft treten des Angebotes nicht künstlich verteuern können, nur um dann einen größeren Rabatt zu simulieren.

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Ausnahmen der Regel

Die verpflichtenden Änderungen bei der Preisangabe gelten nicht nur für Amazon, sondern für alle (Online-)Händler, die mit Preisvergleichen ihre Angebot bewerben. Allerdings sind einige Aktionspreise davon ausgenommen. So reicht bei verderblichen Waren mit kurzer Haltbarkeit laut IHK beispielsweise ein Aufkleber mit einem prozentualen Rabatt an der Ware. 

Weiterhin dürfen die Händler einen Vergleich zum unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) ziehen, wenn dadurch nicht der Eindruck entsteht, dieser Preis sei jemals beim Verkauf verlangt worden.

Zudem gibt es folgende Ausnahmen der Preisangabenverordnung:

  • allgemeine Preisaussagen, wie „Knallerpreis“, „Sale“ oder „Niedrigpreis“,
  • bloße Angabe des ermäßigten Preises ohne Angabe eines vorherigen Preises,
  • neu im Sortiment aufgenommene Produkte,
  • Werbeaktionen wie „1+1 gratis“ oder „Kaufe 3 zahle 2“,
  • Rabatte aufgrund von Loyalitätsprogrammen,
  • individuelle Preisermäßigungen,
  • Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit.
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Quellen

Themen Amazon Online-Shopping
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