12. Januar 2024, 15:16 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im Online-Shop von Amazon stehen unzählige Produkte aus allen möglichen Kategorien zur Wahl. Fast ebenso groß ist die Anzahl der Händler, die den Shop von Amazon für den Verkauf ihrer Waren nutzen. Für diese Produkte gibt es neuerdings aber eine Einschränkung bei der Bezahlung.
Verkauf durch Händler XY, versandt durch Amazon – diesen Hinweis hat sicherlich jeder Amazon-Kunde schon einmal gesehen. Hierbei handelt es sich um Produkte des sogenannten Marketplace, bei dem Amazon seine Verkaufsplattform Drittanbietern zur Verfügung stellt. Lange Zeit konnten Kunden die hier angebotenen Produkte wie bei Amazon bezahlen, beispielsweise mit Kreditkarte oder Gutscheinen. Letztere Möglichkeit ist seit einiger Zeit aber deutlich schwieriger.
Übersicht
Amazon Marketplace ist eine der größten Verkaufsplattformen Deutschlands
Im Laufe der vergangenen Jahre ist die Anzahl an Drittanbietern, die den Shop von Amazon nutzen, enorm gestiegen. Die Verkaufsplattform gehört mittlerweile zu den relevantesten Shops in Deutschland. Das zeigt auch eine Erhebung des Instituts für Handelsforschung (IfH, via Statista). Im Jahr 2022 wurden demnach satte 39 Prozent des gesamten Umsatzes im Online-Handel in Deutschland über den Amazon Marketplace erwirtschaftet. Zum Vergleich: Der Anteil des Amazon Eigenhandels lag bei 17 Prozent und der des übrigen Online-Handels wie beispielsweise Ebay, Zalando, Otto, MediaMarktSaturn und moebel.de bei 44 Prozent.
Eine Änderung der zur Verfügung stehenden Bezahlmethoden ist somit durchaus relevant. Amazon selbst bietet diverse Zahlungsarten an, darunter die Bezahlung per Kreditkarte, Bankeinzug oder über Gutscheine. Wie unter anderem die Kollegen von Caschys Blog berichten und auch die TECHBOOK-Redaktion bestätigen kann, ist die Einlösung von Geschenkguthaben bei Marketplace-Käufen nicht mehr ohne Weiteres möglich. Kunden sehen an der virtuellen Kasse den Hinweis, dass „Geschenkkartenguthaben für diese Bestellung nicht verwendet werden“ könne.
Amazon setzt im Februar eine weitere Änderung um. Wir möchten Ihre Meinung dazu:
Darum kommt es zu Einschränkungen beim Einlösen der Amazon Gutscheine
Amazon selbst gibt Kunden auch direkt eine Antwort, warum das Bezahlen mit Amazon-Gutscheinen im Marketplace nicht funktioniert. In den AGB heißt es dazu:
Nach den Gesetzen für Zahlungsdienste müssen wir bestimmte persönliche Informationen für bestimmte Transaktionen mit unseren Geschenkkarten erheben und verifizieren, z. B. für Verkäufe durch Marketplace-Verkäufer.
Amazon im Hilfecenter
Mit dem Vorgehen geht Amazon offenbar auf eine Überarbeitung der EU-Anti-Geldwäschevorschriften ein, deren Entwurf derzeit diskutiert wird und die ab 2025 gelten soll. Sie sieht vor, dass künftig bei jedem Kauf einer Geschenk- oder Guthabenkarte die Identität der Kunden erfasst werden soll. Beim Bezahlvorgang mit diesem Guthaben müssten Kunden an der Kasse dann beispielsweise ihren Personalausweis vorzeigen. Bislang gilt dieses Vorgehen erst bei Geschenkkarten oder Guthaben ab 150 Euro.
Was Amazon zu den Gutschein-Änderungen sagt
Für viele Online-Käufer kommt die Änderung bei Amazon überraschend, zumal der Entwurf von der EU noch nicht einmal verabschiedet ist. Sie stehen beim Bezahlvorgang vor dem Problem, dass ihr Amazon-Gutschein nicht anerkannt wird. Dementsprechend häufen sich die Zuschriften beim Kundenservice sowie die Einträge in Foren. Wir haben daher beim Unternehmen angefragt, wie der Bezahlprozess mit Gutscheinen bei Amazon künftig aussehen soll.
„Gesetze für Zahlungsdienste erfordern in einigen Fällen, dass Kund:innen Identifikationsinformationen angeben, wenn sie Geschenkkarten für Einkäufe bei Amazon Verkaufspartnern verwenden“, so Amazon gegenüber TECHBOOK. „Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, können Kund:innen ihre Geschenkkarte wieder für Produkte verwenden, die von Verkaufspartnern angeboten werden.“
Alternativ verweist Amazon auf andere Zahlungsmethoden, um Bestellungen abzuschließen. „Die Verwendung von Geschenkkarten für von Amazon verkaufte Artikel ist von diesen Anforderungen nicht betroffen“ betont das Unternehmen abschließend.
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Welche Daten fragt Amazon beim Einlösen der Gutscheine ab?
Einfach auf „Bezahlen“ klicken, das ist durch die neue Regelung im Marketplace von Amazon nicht mehr möglich. Das Guthaben auf Amazon-Gutscheinen lässt sich nur anwenden, wenn Nutzer folgende Daten in eine Maske eingeben:
- vollständiger Name
- Wohnadresse
- Nationalität
- Geburtsdatum
Die Daten werden lediglich zur Abgleichung der Identität und somit der Erfüllung der gesetzlichen Vorlagen genutzt, so das Unternehmen. Im Zweifelsfall verfügt Amazon sogar schon über diese Daten, wenn Kunden häufig beim Händler einkaufen. Es gibt allerdings auch Fälle, da müssen Betroffene noch mehr tun, um ihren Amazon-Gutschein einlösen zu können. Das Unternehmen fordert in Einzelfällen nämlich einen Adressnachweis an. Dieser kann beispielsweise durch das Einscannen des Personalausweises erfolgen.