29. Mai 2024, 8:00 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer etwas beim Online-Versandhaus reklamieren muss, kann auf die Garantie von Amazon setzen. Diese erweitert das Unternehmen jetzt für besondere Fälle, in denen es zu Sach- und Personenschäden kommt.
Viele Menschen kaufen täglich bei Amazon die verschiedensten Dinge ein. Bei der Fülle an verschickten Artikeln kann es aber immer wieder dazu kommen, dass falsche oder beschädigte Waren bei den Kunden ankommen. In dem Fall ist die Garantie von Amazon gefragt. Diese ergänzt das Unternehmen jetzt um wichtige Punkte, die man aber hoffentlich niemals in Anspruch nehmen muss.
Garantie von Amazon soll im absoluten Ernstfall greifen
Zwar hat Amazon kürzlich die Rückgabefrist für bestimmte Produkte verkürzt. Trotzdem können Kunden bei Bedarf auf einen im Normalfall recht unkomplizierten Reklamationsvorgang zurückgreifen. Die sogenannte A-bis-Z-Garantie gibt es seit mehr als 20 Jahren und ermöglicht Rückerstattungen aufgrund von Unzufriedenheit, falls man sich einmal nicht direkt mit dem dafür verantwortlichen Verkaufspartner einigen konnte.
Falsche oder sichtlich beschädigte Waren sind natürlich sehr ärgerlich, können aber in der Regel direkt bei Erhalt des Paketes als solche identifiziert werden. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass man unwissentlich einen defekten Artikel nutzt und es dann zu einem Unfall kommt. Dann können nicht nur Sachschäden, sondern auch Verletzungen die Folge sein. Dieser Sonderfall war bislang nicht von der Garantie bei Amazon abgedeckt, doch das ändert sich jetzt. Das hat das Unternehmen in einer aktuellen Mitteilung kommuniziert.
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Amazons Kundenservice erste Anlaufstelle bei Ansprüchen
Wie es weiter heißt, soll die Abwicklung von entsprechenden Ansprüchen möglichst leicht ablaufen. Betroffene sollen im Bedarfsfall einfach den Kundenservice von Amazon kontaktieren. Anschließend wird der jeweilige Verkaufspartner darüber in Kenntnis gesetzt, wobei er Unterstützung des Versandhauses bei der Problemlösung erhalten soll.
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Sicherheitsmaßnahmen für Kunden und Verkäufer gleichermaßen
Damit der Reklamationsprozess für alle Beteiligten möglichst reibungslos vonstattengehen kann, hat Amazon einige Sicherheitsvorkehrungen sowohl für die Kundschaft als auch Verkaufspartner vorgesehen. Sollte zum Beispiel einmal ein Kunde auf eine Beschwerde keine Antwort erhalten oder sollte man ihm eine Erstattung verweigern, will Amazon selbst das „unmittelbare Kundenanliegen“ angehen. Mit dem Verkaufspartner wird man dann einen separaten Vorgang eröffnen.
Gleichzeitig sollen Verkäufer vor falschen Ansprüchen geschützt werden. Dazu soll eine Kombination aus Betrugs- und Missbrauchserkennungssystemen und unabhängigen Versicherungsexperten zum Einsatz kommen, um angezeigte Schäden zu analysieren, Ermittlungen anzustellen, gültige Forderungen weiterzugeben und andere wiederum abzulehnen.