24. November 2023, 16:49 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Amazon Vine ist ein Programm vom Online-Händler, bei dem Nutzer Produkte testen dürfen. Nun aber heißt es, dass sogenannte „Vine Voices“ einen Steuerfragebogen ausfüllen müssen.
Amazon Vine – ein exklusiver Club für Produkttester beim Online-Shop. Nicht alle werden in dieses Programm aufgenommen. Denn das Unternehmen sucht sich ihre „Vine Voices“, wie die ausgewählten Rezensenten genannt werden, selbst aus. Die Auserkorenen haben dann die Möglichkeit, Artikel kostenlos zu bestellen, zu testen und anschließend zu bewerten bzw. eine Rezension zu schreiben. Nun deuten sich für die Nutzer von Amazon Vine allerdings Änderungen an – und das schon ab dem 1. November.
Steuerfragebogen für Amazon-Vine-Nutzer kommt
Viele „Vine Voices“ haben wohl kürzlich eine Mail von Amazon bekommen, mit der Aufforderung einen Steuerfragebogen auszufüllen. Das war zuvor nicht der Fall. In diversen Foren wird aktuell über die Änderung diskutiert. Und anderem berichtet ein User bei Reddit, dass er erst kürzlich von Amazon aufgefordert wurde, einen Steuerfragebogen auszufüllen und fragte dazu: „Muss ich damit rechnen, Post vom Finanzamt zu bekommen, in der ich letztlich darum gebeten werde, Steuern für die getesteten Produkte nachzuzahlen?“
Weiter unten im selben Thread findet man dann einen User, der eine Antwort von Amazon zum aktuellen Vorgehen erhalten hat. Der Händler weist ihn darin auf die neue Richtlinie der Europäischen Union hin. Diese, genauer gesagt die „Directive on Administrative Cooperation“ (DAC), würde Online-Shops wie Amazon verpflichten, bestimmte persönliche, steuerliche und finanzielle Daten von Dienstleistern zu sammeln und zu überprüfen.
Konkret ginge es laut Amazon um die „DAC7“, eine Erweiterung der EU-Regelung zu Steuertransparenz. Demnach ist das Unternehmen ab sofort verpflichtet, folgende Daten von Vine-Teilnehmern weiterzugeben, die sie daher im Steuerfragebogen ausfüllen müssen:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Hauptwohnsitz
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Registrierungsnummer
- Alle ausgestellten TIN (Tax Identification Numbers)
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Fristen für Vine-Nutzer
In anderen Foren wurde die neue Richtlinie von Amazon Vine ebenfalls gepostet. Dort wird zudem deutlich, dass es Unterschiede bei den Fristen gibt. Im Schreiben von Amazon, das ein User in einem „Mydealz“-Thread gepostet hat, heißt es demnach: „Falls Sie Vine vor dem 30. Oktober 2023 beigetreten sind und die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen oder Amazon nicht in der Lage ist, die zur Verfügung gestellten Informationen bis zum 31. Dezember 2023 zu validieren, werden Sie ab 2024 nicht mehr am Vine-Programm teilnehmen können.“
Vine-Teilnehmer, die sich nach dem 30. Oktober 2023 für das Programm angemeldet haben, können erst daran teilnehmen, wenn sie ihre Daten bereits zur Verfügung gestellt haben und Amazon diese validiert hat. Das heißt: Wer ab November 2023 bei Vine teilnehmen möchte, muss seine Daten direkt Amazon zur Verfügung stellen.
Amazon ist aufgrund der rechtlichen Anforderungen von DAC7 verpflichtet, Steuerinformationen von Vine-Produkttestern zu sammeln, die Informationen von Datenbanken der jeweiligen Behörden abzugleichen und den Wert der bestellten und kostenlos erhaltenen Produkte zusammen mit den Daten den EU-Steuerbehörden zu melden.
Der Online-Riese muss die gesammelten Informationen aller Vine-Produkttester bis zum 31. Januar des Folgejahres an die Steuerbehörden melden.
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Wer zahlt denn jetzt die Steuer?
Zugegebenermaßen ist das aktuelle Vorgehen recht irritierend, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Doch es gibt Entwarnung für Produkttester. Auf sie kommen prinzipiell keine neuen Steuern zu. Vielmehr geht es darum, dass Produktanbieter Daten von „Vine Voices“ an das Finanzamt übermitteln. Die Behörden können dann einfacher und transparenter abgleichen, ob die Steuern korrekt abgeführt wurden.
Allerdings kommt es hin und wieder vor, dass Vine-Nutzer größere (Waren-)Mengen oder teurere Produkte bestellen und sie nicht versteuern. Auch deshalb will das Finanzamt genauer draufschauen und mögliche Steuerhinterziehungen entgegentreten. Zudem gibt es seit November 2022 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Dieses besagt, dass Nutzer pro Plattform höchstens 30 Transakationen pro Jahr machen dürfen, die außerdem den Betrag von 2000 Euro nicht überschreiten dürfen. Ist das dennoch der Fall, muss der Plattformbetreiber das dem Finanzamt melden. Ursprünglich war dieses Gesetz für Plattformen wie Ebay, Momox etc. gedacht, bei dem Nutzer mit Privatverkäufen einen gewissen Umsatz erzielen. Nun trifft das Gesetz aber auch Kunden von Amazon, genauer gesagt Teilnehmer des Testerprogramms Vine.
Im Rahmen der Abfrage sollten Tester den Paragraph 46 Absatz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beachten. Dort steht nämlich, dass man nebenberufliche Einkünfte bzw. Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit bis zu 410 Euro nicht versteuern muss.
Durch den Steuerfragebogen von Amazon wird es künftig wohl transparenter und einfacher für die Finanzbehörden, diejenigen Nutzer herauszufiltern, die sich teure bzw. hochwertige Testprodukte bestellen und so die hohen Einkaufspreise umgehen.