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Als Reaktion auf Gerichtsverfahren

Schufa verkürzt Speicherdauer von Privatinsolvenzen

Schufa Speicherdauer Symbolbild mit Schufa-Schriftzug auf Bonitätscheck-Unterlagen
Die Schufa reagiert auf ein aktuelles Gerichtsverfahren mit Anpassungen Foto: picture alliance / Sven Simon | FrankHoermann/SVEN SIMON
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

29. März 2023, 13:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Etwas überraschend hat die Auskunftei Schufa eine recht weitreichende Änderung bekannt gegeben. Diese bezieht sich auf die Speicherdauer von Daten.

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Erst vor Kurzem sorgte die Nachricht für Schlagzeilen, dass das aktuelle Vorgehen der Schufa gegen geltendes EU-Recht verstoßen könnte – TECHBOOK berichtete. Aufgrund des dazu laufenden Gerichtsverfahrens hat die Schufa nun ihre Speicherdauer von Daten zu Privatinsolvenzen angepasst.

Aktuelles Verfahren vor dem EuGH

Grundlage für das laufende Gerichtsverfahren lieferte ein Fall aus Hessen. Dort hatte jemand gegen den Schufa-Score geklagt, weil ihm zum einen aufgrund des Scores ein Kredit verweigert wurde. Zum anderen gewährte die Schufa auf Anfrage weder Einsicht in die Daten, noch stimmte sie einer Löschung zu. Die Klage hatte schließlich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Erfolg.

In einem Gutachten des Generalanwalts der EU, Priit Pikamäe, verstoße das aber gegen EU-Recht, vor allem gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Dieser zufolge dürfe man nämlich nicht auf Basis eines automatisch errechneten Wahrscheinlichkeitswertes – und genau das ist der Schufa-Score – erheblichen Einschränkungen ausgesetzt sein. Diese seien im Fall des Klägers, dass er kein neues Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen sowie nur eine Wohnung anmieten oder ein neues Bankkonto eröffnen könne. Für alle diese Dinge braucht es in der Regel einen hohen Schufa-Score.

Zum Thema: Wussten Sie, was die Schufa über Sie weiß – und was nicht?

Urteil zur Schufa steht noch aus

Dieser und noch ein ähnlicher Fall werden aktuell vor dem EuGH, dem Europäischen Gerichtshof, verhandelt. Ein weiteres Verfahren läuft auch vor dem Bundesgerichtshof in Deutschland. Der Prozess hierzulande wird jedoch vorerst ausgesetzt, bis auf europäischer Ebene eine Entscheidung gefallen ist. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden. Oft folgt man aber wohl dessen Einschätzung.

Auch die Schufa selbst äußerte sich bereits zu dem Verfahren, das im Übrigen nicht nur das deutsche Unternehmen betrifft, sondern auch andere europäische Auskunfteien. So betonte die Schufa unter anderem, dass der Generalanwalt nichts am Verfahren an sich auszusetzen habe. Es ginge in erster Linie um die Übermittlung des Scores, auf dessen Basis dann Entscheidungen getroffen würden. Der EuGH spricht sein Urteil wahrscheinlich erst im Sommer.

Schufa senkt Speicherdauer bei Privatinsolvenz

In seinem Gutachten beanstandet Pikamäe, dass der Schufa-Score weitaus länger über eine eventuelle Restschuldbefreiung informiert, als das öffentlich einsehbare Register tun. Diese sogenannte Restschuldbefreiung kann der Schuldner nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens beantragen. Wie der Name schon sagt, fallen für ihn so mitunter ein Teil der Schulden weg, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss der Schuldner eine sogenannte „Wohlverhaltensperiode“ durchlaufen, die maximal sechs Jahre andauert. Das Verfahren soll den Betroffenen letztlich einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen.

In Deutschland sind entsprechende Daten nur sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens noch einsehbar. Bei der Schufa sind sie jedoch bisher ganze drei Jahre hinterlegt. Im Zuge des aktuellen Verfahrens hat die Schufa nun allerdings angekündigt, ihre Frist ebenfalls auf sechs Monate zu senken. Im Statement heißt es darüber hinaus: „Selbstverständlich werden wir unsere Abläufe und Dienstleistungen – nach einem entsprechenden Urteil – schnellstmöglich den Anforderungen des EuGH anpassen.“

Mehr zum Thema

Quellen

  • Schufa „In eigener Sache: SCHUFA äußert sich zu EuGH-Verfahren“, aufgerufen am 29. März 2023)
  • Bundesgerichtshof („Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa)“, aufgerufen am 29. März 2023)
  • Heise („Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen“, aufgerufen am 29. März 2023)
  • Niedersächsisches Landesjustizportal („Insolvenzverfahren – Das Restschuldbefreiungsverfahren“, aufgerufen am 29. März 2023)
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