19. April 2022, 12:48 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ab Juli erhöht die Sparkasse ihre Gebühren für verschiedene Leistungen. Damit die Preiserhöhung in Kraft treten kann, müssen Kunden ihr aber zustimmen. Um möglichst viele von ihnen zu erreichen, nutzt die Sparkasse jetzt eines neuen Verfahrens.
Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Kunden Preiserhöhungen oder Änderungen der AGB ihrer Bank explizit zustimmen müssen, damit diese in Kraft treten können. Für die Geldinstitute bedeutet eine Anpassung des Gebührenkatalogs seither einiges an Aufwand, denn sie müssen vor der Umstellung die Einwilligung möglichst vieler Kunden einholen. In der Regel geschieht das per Pop-up über das Online-Banking, in den Filialen oder schriftlich per Brief. Doch nicht alle Bankkunden können so erreicht werden. Die Lösung der Sparkasse: Die Einwilligung zur Preiserhöhung über den Geldautomat.
Übersicht
Sparkasse fordert Zustimmung zur Preiserhöhung am Geldautomaten
Stimmen Kunden den geplanten Änderungen nicht zu, ist das für Banken ein großes Problem. Daher bedienen sich einige Sparkassen in Deutschland der Option, die Einwilligung über den Geldautomaten einzuholen. Diese Möglichkeit steht ihnen seit Herbst 2021 zur Verfügung, berichtet das Handelsblatt. Möchten Sparkassen-Kunden Geld abheben, erscheint ein entsprechendes Pop-up-Fenster, in der sie um die Zustimmung für die Preiserhöhung gebeten werden. Kunden können dann zwischen den drei Antwortmöglichkeiten „Zustimmung“, „Bereits erfolgt“ oder „Überspringen“ wählen.
Eine solche Abfrage dürften die meisten Kunden am Geldautomat wohl nicht erwarten. Viele von ihnen möchten in der Regel nur schnell etwas Geld abheben und sind von den geforderten Extra-Klicks womöglich überrascht. Da kann es passieren, dass sie eventuell vorschnell auf den „Zustimmung“-Button klicken, um an ihr Geld zu kommen. Zwar müssen die Sparkassen vorab die geänderten AGB und Preislisten per Post oder digitaler Benachrichtigung an ihre Kunden verschicken. Ob diese in der Schnelle am Automaten aber wirklich wissen, was sie genau zustimmen, ist dennoch fraglich.
Laut Handelsblatt gibt es keine genaue Aussage darüber, welche Sparkassen sich genau der Zustimmung zur Preiserhöhung am Geldautomaten bedienen. Mit dabei sind allerdings die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin.
Lesen Sie auch: Neue Methode, um am Sparkassen-Automaten Geld abheben
Preiserhöhung bei der Sparkasse: Was wird teurer?
Ein Blick auf den aktuellen Preisaushang der Sparkasse verrät, wo die Bank ihren Kunden ab Juli tiefer in die Tasche greifen möchte. Die Preiserhöhung betrifft zum einen die Kontoführung der Girokonto-Modelle „Pauschal“, „Digital“ und „Individual“. Ab 1. Juli 2022 fallen hier jeweils 1,95 Euro mehr im Monat an. Das entspricht einer Erhöhung von bis zu 195 Prozent. Teurer wird auch die Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) im Bestandsgeschäft. Kostete diese bislang 8,50 Euro im Jahr, steigt der Preis dann auf 12 Euro jährlich bei Konten, die vor dem 16. März 2022 eröffnet wurden (im Kontomodell „Giro Pauschal“ ist eine Karte kostenfrei enthalten).
Die Preiserhöhung betrifft aber nicht nur die Sparkassen. Viele Banken haben angekündigt, noch in diesem Jahr die Gebühren für ihre Leistungen erhöhen zu wollen. Damit setzt sich die Welle der Verteuerungen bei den Banken fort, die bereits vor einigen Jahren begonnen hat. Obwohl man heutzutage ohne Konto nicht mehr auskommt, gibt es kaum noch kostenlose Girokonten ohne Bedingungen wie einen monatlichen Mindestgeldeingang. Auch die Nutzung von Kreditkarten ist seither teurer geworden.
Lesen Sie auch: Wer eine neue Sparkassen-EC-Karte bekommt, verliert zwei Bezahloptionen!
https://oembed/techbook/affiliate/0a962fd10d97eb8aa497f75d80eb978157c1f560d073f2c9903256f3db097734/b6e44ea0-940f-43c7-93ea-971f6546c765/embed
Was passiert, wenn man den Änderungen nicht zustimmt?
Die Frage ist schwer zu beantworten. Einerseits liegt den Banken und Sparkassen sicherlich nichts daran, Kunden aufgrund einer Preiserhöhung zu verlieren. Andererseits haben sie das Recht, ihnen zu kündigen, wenn sie sich nicht mit den Anpassungen einverstanden erklären. Die Postbank ist hier trauriger Vorreiter und informiert betroffene Kunden derzeit darüber, ihre Konten zu kündigen, wenn sie der Preiserhöhung zum 1. Mai 2022 nicht bis spätesten 30. April zustimmen. Gleichzeitig bedienen sie sich eines Kniffes: Nutzen Kunden ihr Konto ab dem 1. Mai weiter, gilt dies für die Bank automatisch als Zustimmung der neuen AGB und Preise. Dabei reicht eine einfache Abbuchung oder die Bezahlung per Geldkarte.
Andere Banken in Deutschland gehen bislang noch nicht in dieser Härte vor. Es ist aber durchaus denkbar, dass sie sich auf lange Sicht dem Vorgehen der Postbank anschließen.