25. April 2022, 12:26 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Postbank-Kunden müssen zu Ende April entweder den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen oder sich von ihrem Konto verabschieden. Worauf genau müssen sich Nutzer nun einstellen?
Die Postbank macht ernst. Wer den neuen AGB des Unternehmens bisher nicht zugestimmt hat, dürfte schon ein Kündigungsschreiben zum Postbank-Konto bekommen haben. Es geht dabei speziell um Giro-Plus-Konten, die zum 01. Mai geschlossen werden könnten. Wer sein Konto behält, muss außerdem mit höheren Kosten rechnen.
Übersicht
Postbank reagiert auf BGH-Urteil
Dem zugrunde liegt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Das Gericht entschied damals, dass es nicht rechtens ist, AGB-Änderungen wie etwa erhöhte Kontoführungsgebühren, ohne explizite Zustimmung des Kontoinhabers durchzusetzen.
Damit gilt die teilweise verfolgte Praxis nicht mehr, dass ein Schweigen des Kunden als Zustimmung zu werten ist. Was insgesamt die Position der Verbraucher stärkt, hat nun aber zur Folge, dass viele Geldinstitute ihre AGB geändert haben und vergeblich auf Rückmeldung ihrer Kunden warten.
Was ändert sich für Postbank-Kunden?
Bereits im Februar erinnerte die Postbank ihre Kunden daran, den Änderungen zuzustimmen. Darin geht es unter anderem um eine Erhöhung der Kontoführungsgebühr für das Giro-Plus-Konto des Instituts. Der Preis wurde bereits 2021 von 4,90 Euro auf 5,90 Euro im Monat angehoben. Diese Änderung war überhaupt erst Anstoß für das BGH-Urteil. Grund sind die aktuellen Negativzinsen.
Wer bisher nicht reagierte, zahlt nach wie vor die niedrigeren Gebühren. Das soll sich zum 01. Mai ändern: Entweder stimmen die Kunden bis zum Stichtag des 30. April den Änderungen zu oder ihr Konto wird deaktiviert. Laut Handelsblatt gingen im Februar entsprechende Kündigungen an eine mittlere fünfstellige Anzahl von Kunden.
Vorsicht vor versteckter Zustimmung
Kunden, die bei der Postbank bleiben wollen, sollten also schnellstens den neuen Bedingungen zustimmen. Diese Möglichkeit bietet das Unternehmen auch weiterhin, sowohl schriftliche als auch online – trotz bereits angekündigter Kündigung. „Gerne wollen wir Sie aber als unseren Kunden behalten. Dazu bieten wir Ihnen im zweiten Schritt den Abschluss eines neuen Girokontovertrags mit unseren aktuellen Preisen und Bedingungen an“, heißt es außerdem in dem Kündigungsschreiben.
Doch Vorsicht: Wer nach wie vor den geänderten AGB bewusst nicht zustimmen möchte, sollte nach dem 30. April keinesfalls sein Postbank-Konto nutzen. Das wird nämlich noch für zwei weitere Monate als Zustimmung gewertet und dementsprechend die 5,90-Euro-Gebühr berechnet. Erst ab dem 30. Juni ist das Konto dann endgültig geschlossen.
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Postbank bleibt mit Vorgehen nicht allein
Die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört, ist nicht das einzige Geldinstitut, das jetzt in solcher oder in ähnlicher Art auf die eigenen Kunden zugeht. TECHBOOK berichtete bereits über eine ähnliche Praxis der Sparkasse, die Kunden explizit beim Abheben am Geldautomaten zur Zustimmung aufforderte. Auch dort gilt übrigens die Frist bis zum 30. April. Auch die Deutsche Bank behält sich vor, bald mit ihren Giro-Konten so zu verfahren.