19. Dezember 2024, 16:28 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wo Geld im Internet transferiert wird, lauert auch immer eine gewisse Betrugsgefahr. Nun warnt die Verbraucherzentrale vor einer neuen Masche im Zusammenhang mit dem Anbieter PayPal.
Gefühlt überall im Netz versuchen Kriminelle, mit ihren Machenschaften an Daten und an Geld zu kommen. Besonders beliebt sind Online-Shops und digitale Geldtransfers, bei denen man ahnungslose Verbraucher hereinlegen will. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale vor einem neuen PayPal-Betrug, der aktuell die Runde macht. TECHBOOK erklärt, wie er funktioniert und wie man sich schützen kann.
Neuer PayPal-Betrug mit Gastkonten
Die Verbraucherzentale NRW schildert in einer neuen Mitteilung einen Fall, der sich vor Kurzem zugetragen haben soll. Hierbei kam ein neuer PayPal-Betrug zum Einsatz, bei dem die Täter die sogenannte „Gastkonto-Masche“ angewendet haben. Die betroffene Person sollte plötzlich Geld bezahlen, obwohl sie keinen entsprechenden Einkauf getätigt hatte.
Bei Nachfrage stellte sich dann heraus, dass das Geld von einem Konto abgebucht werden sollte, das gar nicht mehr existierte. Das Opfer verweigerte die Bezahlung, PayPal reagierte mit einem Inkasso-Verfahren. Dabei besitzt die Person tatsächlich ein Konto beim Bezahldienst. Eine IBAN hat sie aber daraus gelöscht. Diese muss allerdings durch einen Datenhack in falsche Hände geraten und anschließend für einen Einkauf missbraucht worden sein.
Dies soll mit der Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“ abgelaufen sein. Damit gestattet PayPal die Kaufabwicklung per Lastschrift und ohne, dass ein eigenes Konto vorhanden sein muss – man bezahlt also als Gast. Die Verbraucherzentrale wollte wissen, ob man beim Zahlungsdienstleister überprüft, ob die genutzte IBAN auch der bestellenden Person gehört. Dazu sagte das Unternehmen nur: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch.“
Vorfall offenbart lückenhaftes PayPal-System
Weitere Angaben zu dieser und weiteren Anfragen habe die Verbraucherzentrale zum PayPal-Betrug nicht erhalten. In den Bestimmungen zum Bezahlen als Gast finden sich jedenfalls keine Informationen darüber, ob und wie Identitäten und IBANs überprüft werden.
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Ferner soll es keine Möglichkeit geben, die eigene im PayPal-Konto hinterlegte IBAN für Gastzahlungen zu sperren, um etwaigem Missbrauch vorzubeugen. Zudem verzichtet man offenbar auf die Zahlung eines Cent-Betrages auf das eigene Bankkonto, in dessen Überweisung ein Code im Verwendungszweck steht. Dieser dient beim Eröffnen eines PayPal-Kontos als Identitätsprüfung, aber bei Gastzahlungen entfällt dieser Schritt. Hierzu wollte sich der Dienst der Verbraucherzentrale zufolge nicht äußern.
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Das sollten Betroffene tun
Die Verbraucherschützer geben Tipps, wie Opfer der „Gastkonto-Masche“ reagieren sollten. So sollten sie der Forderung des Unternehmens widersprechen, da die Bezahlung nicht gestattet war. Man sollte den Betrag von der eigenen Bank, falls schon überwiesen, direkt zurückbuchen lassen. Im Normalfall haben Sie dafür acht Wochen Zeit, bei unberechtigten Abbuchungen jedoch ganze 13 Monate.
Ferner sollte man unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten und diese auch bei Inkassoaufforderungen angeben und diese damit bestreiten. Wichtig ist außerdem, dass man es nicht zu einem negativen Eintrag zum Beispiel bei der Schufa kommen lässt. Es empfiehlt sich deshalb eine proaktive Handlungsweise – Betroffene sollten derartige Situationen nicht einfach aussitzen. Und grundsätzlich sollte man sensible Daten so selten wie möglich lesbar angeben.
Laut Verbraucherzentrale habe PayPal übrigens den Inkassovorgang aus dem oben beschriebenen Vorfall wieder eingestellt.