15. März 2021, 16:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das Bezahlen mit Kreditkarte soll sicherer werden. Seit dem 15. März müssen Käufer*innen bei Beträgen ab 30 Euro über die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung belegen, dass die eingesetzte Kreditkarte auch wirklich ihnen gehört.
Lange Zeit reichte es aus, wenn man beim Bezahlen mit einer Kreditkarte deren Kartennummer, die Prüfnummer sowie das Verfallsdatum angab. Diese Angaben reichen aber nicht aus, um den Zahlungsverkehr wirklich abzusichern. Denn zu leicht lassen sie sich abgreifen und von Kriminellen missbrauchen. Aus diesem Grund legt die EU-Zahlungsrichtlinie (PSD 2) bereits seit September 2019 fest, dass Inhabende einer Kreditkarte jede Online-Zahlung über die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA), besser bekannt als Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), bestätigen müssen. Damit Händler sich auf die neue Regelung für Kreditkartenzahlungen vorbereiten können, gewährte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allerdings einen Aufschub. Dieser ist nun endgültig abgelaufen.
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Kreditkartenzahlungen jetzt Zwei-Faktor-Authentifizierung
Seit 2021 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Kreditkartenzahlungen nun Pflicht. Am 15. Januar wurde sie für Beträge ab 250 Euro eingeführt, einen Monat später wurde die Grenze bereits auf 150 Euro gesenkt. Zum 15. März tritt die neue Regelung für alle Zahlungen ab einem Wert von 30 in Kraft. Diejenigen, die ihre Online-Bestellungen und Buchungen künftig mit Kreditkarte zahlen möchten, müssen sich somit bei ihrer Bank für die Zwei-Faktor-Authentifizierung registrieren.
Jede Bank und jedes Kreditinstitut setzt die 2FA anders um, ein einheitliches Verfahren gibt es nicht. Die Sparkassen arbeiten beispielsweise mit dem sogenannten S-ID-Check, der über eine spezielle App umgesetzt wird. Das Verfahren vereint die eigentlich separaten und kartengebundenen Lösungen Mastercard Identity Check und Visa Secure und erlaubt es Kund*innen, ihre Kreditkartenzahlungen per TAN oder Fingerabdruck zu verifizieren. Auch viele andere Banken verwenden die TAN zur zusätzlichen Absicherung, versenden diese mitunter aber per SMS an eine im Kundenkonto hinterlegte Handynummer. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Zahlungen per Kreditkarte über das Scannen eines Strichcodes freizugeben.
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Abzuwarten bleibt, wie häufig die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Einkäufen notwendig sein wird. Bei Beträgen unter 30 Euro liegt die Abfrage beispielsweise im Ermessen der Bank. Ebenso wäre es denkbar, dass Kund*innen, die häufig bei einem bestimmten Online-Shop einkaufen, dort nicht jede Zahlung bestätigen müssen.