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Beachten Sie unbedingt wichtige neue Regel beim Versenden von Paketen

Wer ab Januar 2025 ein Paket verschickt, muss unter Umständen dessen Gewicht angeben
Wer ab Januar 2025 ein Paket verschickt, muss unter Umständen dessen Gewicht angeben Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

11. Januar 2025, 16:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit Jahresbeginn greifen einige Neuerungen bei der Post. Die vielleicht Wichtigste: Auf Paketen muss künftig das Gewicht angegeben sein. Es gibt allerdings auch ein paar Ausnahmen. TECHBOOK verrät, welche das sind und was man bei der Gewichtsangabe beachten muss.

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Wer im Jahr 2025 Briefe oder Pakete verschickt, muss einige Änderungen beachten. Während etwa das Porto steigt, müssen Kunden künftig auch das Gewicht ihres Pakets auf die Sendung schreiben. Andernfalls dürfen die Paketdienste die Sendungen nicht mehr befördern.

Neue Regelung soll Paketzusteller schützen

Die Änderung wurde im Dezember, wenige Tage vor Weihnachten, angekündigt. Es geht dabei speziell um Pakete, die mehr als zehn Kilogramm wiegen. Zurückzuführen ist die Änderung im Übrigen nicht auf die Paketdienste selbst. Stattdessen liegt ihr eine Gesetzesänderung zugrunde. Das neue Postgesetz gilt seit dem 1. Januar 2025; konkret geht es um Kapitel neun, Paragraf 73.

Hintergrund ist unter anderem der Schutz der Paketzusteller. Zwar galt bereits seit Juli 2024, dass Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht nur von zwei Personen zugestellt werden dürfen, es sei denn, es sind entsprechende technische Hilfsmittel vorhanden, die auch eine alleinige Auslieferung ermöglichen. Genauer spezifiziert sind diese allerdings nicht.

Die Pflicht zur Gewichtsangabe soll nun zumindest in einigen Punkten Klarheit schaffen und die Arbeitsbedingungen verbessern. Unter anderem können die Zusteller direkt das Gewicht einschätzen und sich so nicht verheben.

Welche Pakete von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind

Wie eingangs bereits erwähnt, geht es konkret um Pakete, die mehr als 10 Kilogramm wiegen. Für Pakete ab 20 Kilogramm Gewicht gelten nochmals verschärfte Regeln. In welche Kategorie ein Paket fällt, muss zudem gekennzeichnet sein.

Von der Regelung ausgenommen sind Retouren. Das wäre auch schwierig umsetzbar, da Rücksendelabel einem Paket oft schon beiliegen. Sollte sich ein Kunde aber entscheiden, nur einen Teil der Ware zu behalten und den Rest zurückzugeben, würde das Gewicht von dem der originalen Sendung abweichen.

Folgende Preise gelten seit Anfang Januar für Pakete, abhängig vom Gewicht:

 Preise bislangPreise ab Januar 2025
Päckchen S3,99 Euro 4,19 Euro
Päckchen M4,79 Euro 5,19 Euro
Paket bis 2 kg5,49 Euro
(nur online)
6,19 Euro
(nur online)
Paket bis 5 kg6,99 Euro 7,69 Euro
Paket bis 10 kg10,49 Euro10,49 Euro
Paket bis 20 kg18,99 Euro18,99 Euro
Paket bis 31,5 kg23,99 Euro23,99 Euro
Transportversicherung
bis 2500 Euro
bis 25.000 Euro

6,99 Euro
19,99 Euro

6,99 Euro
19,99 Euro
Sperrgut28,99 Euro28,99 Euro
Nachnahme8,99 Euro
(nur online)
8,99 Euro
(nur online)
Rolle1,99 Euro1,99 Euro
Alterssichtprüfung1,99 Euro
(nur online)
1,99 Euro
(nur online)
Wunschtag0,99 Euro
(nur online)
0,99 Euro
(nur online)
Abholung3,00 Euro3,00 Euro
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Wie man das Gewicht auf einem Paket angeben sollte

Ob man das Gewicht direkt auf dem Versandschein angibt oder per Hand ergänzt, ist irrelevant. Hauptsache, es befindet sich gut lesbar auf dem Paket. Letzteres betonte auch eine Sprecherin der DHL Group auf Anfrage von TECHBOOK.

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Zur genauen Größe eines Paketes gebe es dementsprechend keine genauen gesetzlichen Vorgaben. „Es ist lediglich gefordert, dass die Pakete mit erhöhtem Gewicht mit gut sichtbaren und leicht bzw. einfach verständlichen Hinweisen gekennzeichnet sind.“ Auf die Frage, an welcher Stelle das Gewicht auf dem Paket angegeben werden muss, gibt es ebenfalls keine exakte Regelung. Bei der DHL gilt allerdings, dass sich die Angabe auf derselben Seite befinden muss wie die, auf der die Aufschrift mit der Empfangsadresse angebracht ist. Zudem verwies die Sprecherin darauf, dass die DHL-eigenen Hinweise zum Gewicht mindestens 1 x 1 Zentimeter groß seien. Privatkunden sollten diese Mindestgröße beachten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte eine noch größere Kennzeichnung anbringen.

Einen gewissen Ermessensspielraum beim Gewicht lässt das Gesetz hingegen nicht zu, wie auch die DHL Group auf TECHBOOK-Anfrage betonte. Man sollte also unbedingt genau nachwiegen, wie schwer ein Paket tatsächlich ist, bevor man es entsprechend beschriftet. „DHL hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, DHL stellt für Pakete, deren Einzelgewicht 10 Kilogramm, nicht aber 20 Kilogramm bzw. deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, die entsprechende Kennzeichnung sicher“, hieß es dazu von Unternehmensseite.

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