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Besser genau hinschauen

Entlarven Sie unseriöse Online-Händler über die AGB

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TECHBOOK Redaktion

26. August 2017, 15:27 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Freude über das preiswert erworbene Smartphone ist zunächst groß. Doch beim Erhalt des Gerätes stellt der Online-Kunde etwa fest, dass es sich nicht um Neuware handelt. Wer das nicht erleben möchte, liest am besten aufmerksam die AGB’s.

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Bei Technik-Shops im Netz, die sehr günstig angebliche Neuware anbieten, lohnt oft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ist dort etwa zu lesen, dass die Lieferung der Ware durch einen Drittanbieter erfolgt und Retouren bei Widerruf auf eigene Kosten ins Ausland geschickt werden müssen, sollten Käufer alarmiert sein, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Denn dann kann es sein, dass der Anbieter die Ware erst einmal auf irgendwelchen Marktplätzen kauft oder ersteigert – mitunter auch gebraucht.

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Selbst wenn der Verkäufer in den AGB die Lieferung an den Käufer garantiert und die Funktion des Gerätes gewährleistet, sollten Interessenten von solchen Angeboten Abstand nehmen, so die Verbraucherschützer weiter. Denn der Shop habe keine Kontrolle über den Zustand der von Dritten versendeten Geräte und könne die gesetzlich vorgegebene Produkt-Zustandsbeschreibungen überhaupt nicht abgeben.

Der Käufer trage das Risiko, ein Produkt zu erhalten, das in einem sehr schlechten, gebrauchten Zustand ist, fassen die Experten zusammen. Und im Zweifel kämen auch noch Kosten für Versand, Zoll und Steuern auf ihn zu – etwa für eine Rücksendung nach Hongkong. Wenn Sie einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie diese über ein Online-Beschwerdeformular mit den Marktwächtern des Verbraucherschutzes teilen.

Themen Betrug Online-Shopping

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