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Wegwerfgesellschaft

Deutsche Stadt setzt sich für längere Gewährleistung bei Elektrogeräten ein

Elektroschrott als Haufen mit Fernsehern und Monitoren
Hamburg sagt dem vorzeitigen Versagen von Elektrogeräten den Kampf an Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

26. Oktober 2019, 17:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ob Smartphone oder Laptop – Elektronik wird zwar insgesamt erschwinglicher, bedeutet aber trotzdem noch einen finanziellen Aufwand. Mehr als ärgerlich, wenn dann neue Geräte zu schnell ihren Geist aufgeben. Eine Stadt will dagegen vorgehen.

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Hamburg will sich für eine längere Lebensdauer von Elektrogeräten und eine längere Gewährleistung einsetzen. Die Hansestadt will die Initiative bei der Justizministerkonferenz der Länder am 7. November in Berlin einbringen

„Jeder ärgert sich, wenn Elektrogeräte schon nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Das ist oft kein Pech, sondern technisch so geplant“, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Das Ganze hat sogar einen Namen: Geplante Obsoleszens.

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„Auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt werden Geräte so gebaut, dass sie nicht lange halten und nicht repariert werden können“, kritisierte Steffen. „Das ist ein Unding.“ Die Rechtspolitik könne einen Ausweg aus der Wegwerfgesellschaft aufzeigen: „Wir haben über das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit, Hersteller zu längerer Gewährleistung zu verpflichten, damit Produkte langlebiger und nachhaltiger werden. Das ist gut für die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher.“

In dieser Zeit können Käufer beschädigte Produkte beim Anbieter reklamieren. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ist dies problemlos und meist ohne Erklärung möglich. Ab dem siebten Monat müssen sie hingegen beweisen können, dass der aufgezeigte Schaden von Anfang an vorhanden war.

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Die von Hamburg erstellte Beschlussvorlage sieht unter anderem vor, dass „die Beweislastumkehr für die Mangelfreiheit bei Verbrauchsgüterkäufen auf zwei Jahre ausgedehnt“ wird. Das bedeutet: Tritt ein Fehler innerhalb dieser Zeit auf, gilt per Gesetz die Vermutung, dass der Fehler schon von Anfang an vorgelegen hat. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, muss er dies beweisen. Bislang beträgt diese Frist nur sechs Monate.

„Ferner sollten die Gewährleistungsfristen, jedenfalls für langlebige neue Produkte, über zwei Jahre hinaus verlängert werden“, heißt es in der Vorlage. Nach Angaben der Justizbehörde müssen mindestens neun Länder zustimmen, damit der Beschluss zustande kommt. Man rechne sich gute Chancen aus.

Themen Online-Shopping Recht
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