4. Juli 2020, 8:27 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Bestellen, Ware bekommen, Rechnung bezahlen – so sollte es beim Kauf auf Rechnung sein. In der Praxis ist das aber oft komplizierter. Denn viele Onlinehändler arbeiten mit Dienstleistern zusammen.
Risiken wie bei der Vorkasse
Viele Online-Händler arbeiten bei der Bezahlung mit Partnern zusammen. Kaufen Kunden zum Beispiel etwas auf Rechnung, übernimmt ein Dienstleister die Abwicklung der Bezahlung, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Das kann unerwartete Folgen haben.
Die Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung“ suggeriere dem Kunden oft nur die Sicherheit eines Rechnungskaufs, die aber gar nicht gegeben ist. Der Grund: Liefert der Händler die Ware nicht, fordern die Dienstleister unter Androhung eines Mahnverfahrens trotzdem das Geld vom Kunden ein und weisen gleichzeitig jegliche Haftung für die Lieferung der Ware von sich.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich bei der Bezahlmethode also in manchen Fällen eher um eine Art Vorkasse.
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Bei Problemen gibt es keinen Ansprechpartner
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis der Verbraucherschützer: Eine Kundin erhielt vom Dienstleister Zahlungserinnerungen inklusive Verzugsgebühren, obwohl diese die bestellte Ware nicht erhalten hatte. Weder der Händler noch der Abwickler wollten den Sachverhalt klären. Einen Antrag auf Sendungsnachverfolgung konnte die Verbraucherin ebenfalls nicht stellen, weil dies nur dem Absender einer Lieferung möglich ist.
Kunden sollten daher Waren nur direkt beim Händler auf Rechnung bestellen, raten die Verbraucherschützer. Diese Methode biete einen besseren Schutz als die Zahlung mittels eines Dienstleisters. Ein Zahlungsdienstleister sei ein weiterer Akteur im Kauf- und Zahlungsprozess. Diese Konstellation kann die Lage bei Unstimmigkeiten unnötig kompliziert machen.