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Beschluss

EU will besseren Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Junge Frau mit Laptop EU Online Shopping Verbraucherschutz
Immer mehr Leute erledigen ihre Einkäufe online. Foto: Getty Images
dpa

30. November 2022, 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Häufig entsprechen Waren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, nicht unseren Sicherheitsstandards. Mithilfe strengerer Vorschriften sollen solche Artikel künftig geprüft und gegebenenfalls aus dem Verkehr gezogen werden können.

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Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Käufen im Internet geeinigt. So sollen Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. Das geht aus einem vereinbarten Kompromiss hervor.

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Besserer Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Ziel ist unter anderem, dass gefährliche Produkte zügig vom Markt zurückgerufen werden. Dabei geht es zum Beispiel um Waren, die Nutzer online kaufen und die dann aus einem Nicht-EU-Land kommen. „Dadurch landen im Binnenmarkt Produkte, die nicht unseren Sicherheitsstandards entsprechen“, betonte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). Sie sprach von einer überfälligen Anpassung an die Anforderungen des Online-Shoppings.

Tatsächlich ist es keine Seltenheit, dass im Internet bestellte Ware etwa aus China oder einem anderen Land kommt, in dem günstiger produziert wird, als in der EU. Künftig muss deshalb eine sogenannte verantwortliche Person überprüfen, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben und umgesetzt sind. Unter gewissen Umständen müsste diese Person dann auch für Schäden durch mangelhafte Produkte haften, sagte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.

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Information und verlängerte Garantie

Man hofft, dass so auch verantwortliche Unternehmen ihre Kunden etwa bei Rückrufen besser und schneller informieren. Für Käufer ist zudem ein verlängerter Garantiezeitraum vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraum ist es möglich, bei gefährlichen oder defekten Produkten einen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung geltend zu machen.

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Mithilfe der neuen Vorschriften dürften Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU nach Darstellung des Europaparlaments im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den nächsten zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro einsparen. Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in Kraft treten.

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