2. August 2023, 12:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nutzer des Steuerverwaltungsprogramms Elster erhalten aktuell E-Mails, die sie besser genau lesen sollten. Denn darin wird über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Speicherung von Nachrichten im privaten Postfach informiert. TECHBOOK erklärt, was auf Sie zukommt – und wie Sie reagieren sollten.
Der Name Elster steht für elektronische Steuererklärung. Das Programm ermöglicht es seinen Nutzern unter anderem, kostenlos Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen. Ebenso funktionieren über das Portal zum Beispiel Steueranmeldungen oder Steuerklassenwechsel. Informationen rund um derartige Aktivitäten sowie generell Nachrichten des Steuerverwaltungsprogramms landen im privaten Elster-Postfach, und bislang verblieben sie dort bis auf Weiteres. Das ändert sich nun allerdings.
Übersicht
Änderung bei Elster: Neue Speicherfrist für Nachrichten
Elster-Nutzer erhalten aktuell E-Mails zu den Neuerungen an ihre bei der Registrierung hinterlegten E-Mail-Adressen. Auch TECHBOOK liegt eine solche Mail vor. Wie es darin heißt, bleiben künftig nicht mehr sämtliche Nachrichten im privaten Postfach dauerhaft gespeichert, sondern nur noch die „wichtigen“. Dies seien solche, die in der Zukunft noch relevant sein könnten. Hierzu zählen etwa digitale Bescheiddaten und Übertragungsprotokolle. Für alle anderen Nachrichten gelte ab sofort eine maximale Speicherdauer von nur noch einem Jahr. Nach Ablauf dieser Frist gehen sie ohne kurzfristige Ankündigung verloren.
„Bitte beachten Sie, dass ab 18. September 2023 mit der Löschung von alten Nachrichten begonnen wird“, erklärt das Unternehmen in der Info-Mail. Gemeint sind damit Nachrichten, die sich zu diesem Zeitpunkt schon seit mehr als einem Jahr im Postfach befinden.
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Welche Nachrichten Elster bald löscht – und was noch wegfällt
Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails sowie Mitteilungen zu Statusübergängen von Vollmachten und Berechtigungen gehören künftig zu den Nachrichten, die mit einem Ablaufdatum versehen werden.
Außerdem weist Elster darauf hin, dass nicht mehr automatisch Benachrichtigungen im Postfach der Nutzer eingehen, wenn diese zum Beispiel ein Formular versendet haben. Solche trugen bisher den Betreff „Bestätigung der Übermittlung“. Daneben entfällt auch der Verweis auf die Seite „Übermittelte Formulare“. Bei Wunsch erhalten Kunden derartige Informationen und Benachrichtigungen künftig an ihre private E-Mail-Adresse. Dafür müssen sie lediglich ihre Nachrichten-Einstellungen anpassen.
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Das sollten Kunden jetzt tun
Nutzer können einsehen, wie lang Nachrichten noch abrufbar sind – über die Spalte „Verfügbar bis“ in ihrem Posteingang. Inhalte, die gelöscht zu werden drohen, lassen sich über die Funktion „Ausgewählte herunterladen“ bewahren. Elster mahnt, sich zu diesem Zweck noch rechtzeitig vor dem angekündigten Stichtag im September in ihrem Konto einzuloggen.