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Nicht immer möglich

Das sollten man beachten, wenn man bargeldlos Trinkgeld gibt

Bargeldlos Trinkgeld geben ist nicht immer möglich. Daran liegt es
Bargeldlos Trinkgeld geben ist nicht immer möglich. Daran liegt es Foto: Getty Images
Lars Lubienetzki
Freier Redakteur

15. August 2023, 18:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Sie sind besonders freundlich in ihrem Lieblingsrestaurant bedient worden? Das Gespräch beim Friseur ist ausgesprochen kurzweilig gewesen und die Frisur sieht spitze aus? Dann geben Sie gerne ein Trinkgeld. Betrag einfach aufrunden – fertig. Wie läuft das allerdings bei Kartenzahlung oder bei Bezahlung per Smartphone? Viele Menschen sind bei dieser Frage immer noch verunsichert. Wir klären auf: So geben Sie ohne Bargeld ein passendes Trinkgeld.

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In Deutschland hat sich bargeldloses Bezahlen erst in der Pandemie richtig etabliert. Deswegen tun sich viele Menschen hierzulande vielfach schwer mit der neuen Bezahlmethode. Das gilt auch für bargeldloses Trinkgeld. Hierbei gilt es einiges zu beachten, TECHBOOK klärt auf.

Die Zahlart beim Trinkgeld spielt steuerlich betrachtet überhaupt keine Rolle – zumindest für Sie als Trinkgeld-Gebender. Auf der Empfängerseite wird es komplizierter. Das Steuersystem in Deutschland zeichnet sich schließlich durch einige Fallstricke aus.

Üblicherweise geben Sie Trinkgeld auf zwei Weisen:

  • als Bargeld oder
  • als aufgerundeter Betrag per Karte oder Smartphone.

Das Trinkgeld ist für Sie grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, ein Trinkgeld ist als fester Betrag im Endpreis eingeplant – in Deutschland eher unüblich. Übrigens: Ein angemessenes Trinkgeld beträgt hierzulande 10 Prozent vom Rechnungsbetrag – bei 50 Euro macht das beispielsweise 5 Euro.

Trinkgeld und Finanzamt

Wie schon angedeutet, gestaltet sich die steuerliche Behandlung des Trinkgeldes beim Empfangenden etwas komplizierter. In der Regel verfügen viele Kassensysteme inzwischen über die Möglichkeit, Trinkgelder steuerfrei auszuweisen. In dem Fall steht das Trinkgeld separat auf dem Rechnungsbeleg mit einem Steuersatz von 0 Prozent.

Doch nicht alle Restaurants oder andere Dienstleister verfügen bereits über diese technische Möglichkeit. Sie können bargeldloses Trinkgeld daher nicht annehmen. Deswegen unser Tipp: Fragen Sie die Servicekraft vorab, ob Trinkgeld bargeldlos gegeben werden kann. Falls das nicht der Fall sein sollte, zücken Sie Ihre Geldbörse und geben den Obolus für guten Service in bar. Ansonsten profitiert nur der Besitzer des Geschäfts und nicht die nette Person, die Ihnen einen schönen Abend bereitet hat.

Das Trinkgeld ist nur für Servicekräfte steuerfrei. Der Besitzer muss Trinkgelder versteuern. Wenn Sie also der Chef besonders freundlich bedient und Sie ihm ein Trinkgeld geben, muss dieser es in seiner Steuer-Erklärung angeben.

Ähnlich verhält es sich, wenn sämtliche Trinkgelder in einer Sammelkasse landen. Das ist in einigen Restaurants und Kneipen nicht unüblich. Das gesammelte Geld wird dann meist monatlich gerecht aufgeteilt und anschließend in bar an die Bediensteten als zusätzliches Gehalt ausgezahlt. Das Finanzamt hält dann allerdings auch dankend die Hand auf. Denn gesammelte Trinkgelder müssen vor der Auszahlung versteuert werden.

Das gilt auch für eine digitale Sammelkasse, in der bargeldloses Trinkgeld ausgewiesen ist. Ein Nachteil für die Bediensteten, denn dadurch erhalten diese nicht den tatsächlichen Betrag, sondern nur ein steuerlich reduziertes Trinkgeld.

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Trinkgeld doch lieber bar geben?

Grundsätzlich sorgt auch das bargeldlose Bezahlen an sich für ein geringeres Trinkgeld. Denn bei Kartenzahlungen fallen für jede Transaktion Gebühren an. Die Höhe hängt vom Umsatz ab. Deswegen landen dann bei dem 50-Euro-Beispiel von vorhin nicht 5 Euro bei der Servicekraft, sondern auf jeden Fall weniger – je nach Höhe der Gebühren.

Eine Sonderrolle nehmen die vor allem in Großstädten beliebten Lieferdienste ein, bei denen Sie Einkäufe oder Essen online ordern können. Diese stehen schon länger in der Kritik, die ausliefernden Personen nicht ordentlich zu bezahlen. Das gilt auch für die Weitergabe von Trinkgeldern. Hier sollten Sie Trinkgeld lieber bar parat halten, wenn Sie unsicher sind, ob das Geld auch tatsächlich bei der lieben Person ankommt.

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Inzwischen gibt es auch Bezahl-Apps für Dienstleister im Gastronomiebereich, die direkt im Terminal separat und gleichzeitig dezent auf ein Trinkgeld hinweisen. Das Bezahlen funktioniert wie sonst auch.

  • Sie begleichen den eigentlichen Rechnungsbetrag per Karte oder Smartphone.
  • Nach der Bestätigung erscheint ein Trinkgeld-Dialog.
  • Hier können Sie eine Auswahl treffen und einen vorgegebenen Betrag als Trinkgeld bezahlen, eine selbst definierte Summe als Trinkgeld geben oder auf ein Trinkgeld verzichten.
  • Erst danach ist der Bezahlvorgang abgeschlossen.

Sie sehen: Trotz der verschlungenen Wege im deutschen Steuerrecht können Sie Trinkgeld steuerlich bedenkenlos auch bargeldlos geben. Den vollen Trinkgeld-Betrag bekommen Servicekräfte allerdings tatsächlich nur, wenn Sie das Trinkgeld in bar auszahlen.

Oder Sie handeln wie ein Profi. Weil Sie ja jetzt wissen: Beim bargeldlosen Bezahlen können noch Steuern oder Gebühren anfallen, die das Trinkgeld schmälern, runden Sie einfach großzügiger auf. Anstatt der üblichen 10 Prozent bedanken Sie sich mit 15 Prozent für den ausgesprochen guten Service und den damit verbundenen schönen Abend.

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