23. März 2024, 9:37 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Abo endet oder die Kreditkarte läuft ab – früher oder später ist die Zeit für jede Chipkarte gekommen. Doch was macht man dann am besten damit?
Ob Bank-, Kredit- oder Krankenversicherungskarte: Immer wieder muss die eine oder andere davon ausgetauscht werden. Viele zerschneiden ihre alte Karte und entsorgen die Teile im Hausmüll. Genau das sollte man aber nicht tun. Es droht sogar eine Geldstrafe. TECHBOOK erklärt, wie es richtig geht.
Alte Chipkarten nicht nur einmal durchschneiden
Abgelaufene Chipkarten oder auch Karten mit Magnetstreifen sollte man sorgfältig entsorgen, mahnt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Immerhin sind auf solchen Karten oft sensible Daten aufgedruckt. Etwa bei Girokarten und Kreditkarten stehen Bankverbindung und Klarname teilweise gut sichtbar auf Vorder- und Rückseite.
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Doch nicht nur der Aufdruck auf Karten, auch der enthaltene Mikrochip enthält sensible Angaben. Um einem Missbrauch der in den Mikroprozessor-Chips und Magnetstreifen gespeicherten Daten vorzubeugen, sollten die Karten daher sorgfältig zerschnitten werden. Sorgfältig bedeutet aber nicht nur einmal in der Mitte durchschneiden. Stattdessen sollte man sie mehrfach zerschneiden und dabei darauf achten, die sichtbaren Informationen unkenntlich zu machen.
Etwa die Sparkasse empfiehlt dafür mindestens einen vertikalen Schnitt durch den Chip und horizontale Schnitte durch die Magnetstreifen. Auch ein Aktenvernichter bietet sich in so einem Fall an.
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Die so zerkleinerten Chipkarten dürfen jedoch nicht im Hausmüll oder der gelben Tonne entsorgt werden. Das wäre nicht nur aufgrund von Sicherheit und Datenschutz heikel. Auch Umweltaspekte spielen eine Rolle. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld, das je nach Bundesland variieren kann.
Die Kartenschnipsel sollten Nutzer daher bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben oder in eine entsprechende Sammelbox einwerfen. Wo diese zu finden sind, lässt sich bei der Stadt- beziehungsweise Kommunalverwaltung erfragen.
Nur so seien die fachgerechte Entsorgung und ein Recycling möglich, erklärt die Verbraucherzentrale. Denn Karten, die einen Mikrochip und/oder einen Magnetstreifen enthalten, sind laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Elektrogeräte. Alternativ können oder müssen, sofern dies verlangt wird, die Karten auch wieder an die ausgebende Stelle zurückgeschickt oder persönlich dort zurückgegeben werden.
Mit Material der dpa.