21. März 2019, 14:27 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Das Ende des Internets in seiner heutigen Form – davor warnen Kritiker der EU-Urheberrechtsreform. Auch das Online-Lexikon Wikipedia schließt sich dem Protest an.
Um auf die eigene Kritik aufmerksam zu machen, hat sich die Wikipedia-Community dazu entschlossen, die Seite für 24 Stunden vom Netz zu nehmen. Es ist das erste Mal, dass Wikipedia in Deutschland aufgrund eines Protests nicht zu erreichen ist. Zwar ist Wikipedia als nicht-kommerzieller Anbieter nicht vom vieldiskutierten Artikel 13 betroffen, so gilt der verknüpfte Artikel 11 dennoch auch für das Lexikon. In Artikel 11 wird ein neues Leistungsschutzrecht festgelegt, dieses soll sicherstellen, dass Verlage mitverdienen, wenn Suchmaschinen deren Texte etwa über News-Apps weiterverbreiten. In Artikel 13 wiederum ist festgelegt, dass YouTube und andere Plattformen für die Inhalte haften sollen, die ihre Nutzer hochladen. Daraus folgt, dass diese Unternehmen deutlich mehr Pflichten hätten, den Urheberschutz zu gewährleisten.
Für beide Fälle gilt: Es müssen Möglichkeiten zur Filterung (Upload-Filter) gefunden werden, die Urheberrechtsverstöße erkennen können und deren technische Umsetzung noch fraglich ist. Selbst kleinste Unternehmen müssten sich derartige Filter zulegen und für alle Inhalte einsetzen oder Lizenzen erwerben, um Textausschnitte aus Presseerzeugnissen zu verwenden. Ausgenommen sind Firmen, die drei Kriterien erfüllen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben. In der Realität betrifft das nur wenige Plattformen. Das EU-Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro gefordert., um vor allem Start-ups und junge Firmen zu schützen.
Wie das Leistungsschutzrecht auf Privatpersonen angewendet werden soll, die etwa einen Textausschnitt aus einem Artikel auf Tumblr oder Twitter verwenden, ist indes noch völlig unklar.
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Warum ist das Thema so brisant?
Es geht nach Einschätzung der Kritiker um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner heutigen Form. Die Einführung berge die Gefahr, „das Internet, wie wir es kennen, ausschließlich in die Hände der Technologie- und Medienriesen zu legen“, sagte die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda. Rund fünf Millionen Menschen unterschrieben eine Petition, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wurde versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Neben Wikipedia stemmen sich auch Google und Digitalverbände gegen die Reform. Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprachen sich vehement dafür aus, um die Werke von Autoren, Fotografen, Produzenten usw. zu schützen.
Was soll die Reform überhaupt bringen?
Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. „Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten“, sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden – verdienen daran mitunter aber wenig.
Parodie, Zitat oder illegale Nutzung?
Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Uploadfilter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren – und so die freie Meinungsäußerung einschränken. „Wenn das Parlament nun auch grünes Licht erteilt, werden die Zensurmaschinen im Internet bald Realität“, sagte etwa die Linke Europaabgeordnete Martina Michels.
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Gegner des Leistungsschutzrechts sehen Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht – doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßten die Einigung dennoch als „große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära“.
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Was wird jetzt aus dem Internet?
Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Die Copyright-Reform erhitzt die Gemüter aber besonders – vor allem im Parlament ist mit Widerstand zu rechnen. Denn das wollte bei Artikel 13 eine großzügigere Ausnahme. Wenn das Plenum sich dagegen stellt, scheitert die Reform doch noch. Gegner des Vorhabens haben schon angekündigt, am 23. März in ganz Deutschland gegen das Vorhaben auf die Straße zu gehen. Google will die Richtlinie nach eigenen Angaben nun eingehend im Detail analysieren und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das werde aber „einige Zeit dauern“.