3. September 2023, 16:51 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen. Aktuell versuchen sie mit falschen Rechnungen von Sex- und Dating-Portalen an Geld zu kommen. Der Ansatz: Die Scham der Nutzer für die eigenen Zwecke ausnutzen.
Die Verbraucherschutzzentrale Berlin warnt aktuell vor Rechnungen für angebliche Mitgliedschaften in Dating-Portalen mit eindeutigen Absichten. Zahlreiche Fälle wurden bereits gemeldet, meist von Männern. Doch diese haben oftmals gar kein Abo oder eine Mitgliedschaft bei den genannten Sex- und Dating-Portalen abgeschlossen. Die Verbraucherschützer raten daher, sich nicht einschüchtern zu lassen.
Betrüger nutzen Scham ihrer Opfer
Immer häufiger setzen die Betrüger bei ihren Abzock-Maschen auf das Schamgefühl ihrer Opfer und schicken unerwartete Rechnungen per Post für angebliche Mitgliedschaften bei Dating-Portalen, über die Sex-Treffen zustande kommen sollen. Einige Portale drucken demnach sogar ungefragt Fotos der Betroffenen auf die Rechnung.
Die Masche dahinter: „Im Zusammenspiel mit dem sexuellen Bezug des Websitenamens, der prominent im Briefkopf abgedruckt ist, sollen sich die Verbraucher anscheinend bloßgestellt fühlen“, erklären die Verbraucherschützer. Wie sie an die Fotos der Betroffenen gekommen sind, ist jedoch unklar. Oftmals lassen sich solche allerdings im Internet oder auf Social-Media-Seiten finden. Wer erst einmal Daten wie den Namen oder sogar den Beruf und die Anschrift einer Person hat, findet die dazugehören Fotos meist schnell.
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Rechnung auch ohne Mitgliedschaft beim Sex- und Dating-Portal
Die Opfer, die sich bei der Verbraucherschutzzentrale gemeldet haben, sind sich oftmals sicher, keine Mitgliedschaft bei den im Brief genannten Portalen abgeschlossen zu haben. In Fällen, in denen sie der Rechnung widersprochen haben, wurde ihr Widerspruch ignoriert.
Betroffene sollten sich daher auf keinen Fall von falscher Scham leiten lassen und die angeblichen Rechnungen der Sex- und Dating-Portale ignorieren. Stattdessen sollten sie sich rechtlich beraten lassen und unbedingt Widerruf auf dem richtigen Weg einlegen, raten die Experten. Letzteres sollte unbedingt per Einwurfeinschreiben erfolgen, damit Betroffene einen Nachweis über den Versand haben. Grundsätzlich, so die Verbraucherschützer, läuft das Widerrufsrecht 14 Tage nach Vertragsschluss ab. Werden Nutzer nicht ordnungsgemäß darüber belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht um 12 Monate.
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Betrugsversuche dieser Art sind oftmals möglich, da die Betrüger an große Datenmengen gelangt sind. Diese stammen meist von Hackerangriffen oder aber aus Fällen, in denen Nutzer zu unbedarft mit dem eigenen Datenschutz umgegangen sind. Beim Surfen und in sozialen Netzwerken sollten Verbraucher daher stets Vorsicht walten lassen, raten die Experten. Bei überraschenden Kontaktaufnahmen durch vermeintliche Singles ist außerdem Misstrauen angesagt.
Mit Material von der dpa