30. Juni 2020, 23:00 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Pornoseiten sind ins Visier der Behörden geraten, weil sie nicht genug für den Jugendschutz tun. Jetzt drohen sogar Sperren.
Pornoportale wie Youporn bieten einen Großteil ihres nutzergenerierten nicht-jugendfreien Contents kostenlos und für jeden zugänglich an. Genau dieses Vorgehen ist deutschen Behörden aber ein Dorn im Auge. Bereits seit Anfang Juni führt die Landesanstalt für Medien NRW deshalb ein Verfahren gegen Anbieter mit Firmensitz in Zypern.
Konkret soll es sich um die viel besuchten Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby handeln, die alle zum kanadischen Unternehmen „Mindgeek“ gehören. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Verfahren geprüft, Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und dementsprechend Maßnahmen beschlossen.
Verbreitung in Deutschland untersagt
Die KJM stellte fest, dass die drei Seiten nicht sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang erhalten. Das bestätigt auch ein Blick auf die entsprechenden Portale. Eine Altersverifikation oder sonst eine Kontrollinstanz ist nicht vorhanden. Selbst ein deutlicher Hinweis in Form eines Pop-up-Fensters, dass die Inhalte für Volljährige bestimmt sind, fehlt. Genau diese unregulierte Verbreitung verbietet der JMStV aber. Dort heißt es ganz klar, dass pornographische Inhalte nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden dürfen. Der Beschluss der KJM beanstandet die drei Portale in ihrer aktuellen Form und untersagt die weitere Verbreitung der Inhalte in Deutschland.
Was bedeutet das für den Anbieter der Pornoseiten?
Der Beschluss der KJM wird den drei Tochterunternehmen nun zugestellt. Das Problem: Diese sitzen auf der Insel Zypern und sind damit für die Behörden nicht ohne weiteres greifbar. Nach der Zustellung hat der Anbieter die Möglichkeit nachzubessern. Tut er das nicht bzw. ignoriert er die Beschlüsse, geht die KJM einen Schritt weiter, wie der Vorsitzende Dr. Marc Jan Eumann schildert: „Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelingt, die Anbieter zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen, ist die KJM bereit, den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar.“
Auch interessant: Die 10 beliebtesten Pornoseiten der Welt
Jugendschutz Deutsche Behörden streben xHamster-Sperrung an
Pornhub und Co. Große Einschränkung für beliebte Pornoseiten eingeführt
Neuseeland will ihn an die USA ausliefern Was wurde eigentlich aus Kim Dotcom?
Können die Seiten wirklich gesperrt werden?
Im letzten Schritt könnte die KJM weitere Beschlüsse erlassen. Die Landesanstalt für Medien NRW könnte mithilfe dieser damit eine sogenannte Netzsperre durchsetzen. Telekommunikationsanbieter würden daraufhin aufgefordert werden, die Portale nicht weiter in Deutschland zu verbreiten. Da die Seiten zu den beliebtesten in Deutschland überhaupt zählen, bleibt es spannend, wie sich der Anbieter verhält. Mit einem Abschluss ist noch dieses Jahr zu rechnen.