11. April 2024, 18:33 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Sind Sie zum Opfer von Betrug oder eines anderen Verbrechens geworden? Wir sagen Ihnen, wie Sie schnell und einfach eine Online-Anzeige bei der Polizei erstatten.
Es spielt keine Rolle, ob man bei Social Media den eigenen Alltag postet oder in einem der vielen Online-Shops stöbert. Überall im Netz ist die Gefahr groß, auf zwielichtige Gestalten und Machenschaften zu stoßen. Wird man Opfer von Belästigung oder Betrug, sollte man auf jeden Fall eine Online-Anzeige bei der Polizei in Betracht ziehen. TECHBOOK erklärt Ihnen, welche Portale Sie dazu ansteuern sollten und wie der Vorgang abläuft.
Hier können Sie Online-Anzeige bei der Polizei erstatten
Natürlich können Sie eine Online-Anzeige bei der Polizei auch für Offline-Probleme erstatten. Wenn der leidliche Fall vorliegt und der entsprechende Schritt notwendig wird, sollten Sie zunächst einmal die Website der jeweiligen Polizei des betreffenden Bundeslandes ansteuern. Auf dem offiziellen Portal der deutschen Polizei finden Sie eine Auflistung aller entsprechenden Links, um schnell zum Ziel zu gelangen.
Mehrere der 16 Bundesländer haben hierfür jeweils eine eigene offizielle Online- beziehungsweise Internet-Wache eingerichtet. Bei einigen anderen, wie zum Beispiel Thüringen, ist für eine Online-Anzeige derzeit der Umweg über ein allgemeines Portal notwendig, dessen URL aber ebenfalls hinterlegt ist.
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Das gilt es vor einer Online-Anzeige bei der Polizei zu beachten
Grundsätzlich sollten Sie aber bedenken: Die Online-Wachen sind nicht für Notfälle gedacht. Bei dringlichen Vorfällen ist die Wahl der Notrufnummer 110 unerlässlich. Auch die persönliche Vorstellung bei einer Dienststelle ist möglich. Für die Online-Anzeige bei der Polizei sollten Sie vor allem Straftaten nennen oder Hinweise zu Straftaten einreichen, die kein sofortiges Handeln erfordern. Wenn Sie von einer Straftat wissen, diese aber nicht anzeigen, machen Sie sich selbst strafbar.
Auch kann das konkrete Anzeigen-Angebot je nach Bundesland variieren. Die Polizei in Bayern bietet die schnelle Anzeige im Internet vor allem für Online-Auktionsbetrug und Straftaten im Zusammenhang mit Fahrrädern oder Kfz an (Diebstahl oder Sachbeschädigungen). Zugleich soll man für die Anzeige einer Unfallflucht und anderen Delikten die jeweilige Dienststelle für den eigenen Wohnort kontaktieren. Die Polizei Brandenburg hingegen spricht allgemeiner von „Betrug beim Einkaufen im Internet“ und bietet die Möglichkeit, auch allgemeine Strafanzeigen zu erstatten.
Bevor Sie konkrete Angaben zu Ihrer Person, Adresse und dem Fall machen, informieren Sie sich, welche Anzeigen Sie online überhaupt erstatten können. Bereiten Sie sich vor und halten Sie möglichst alle relevanten Informationen parat.
Internet-Formulare richtig ausfüllen
Die verschiedenen Portale bieten zwar nicht alle ein einheitliches Layout, doch die Navigation ist in der Regel intuitiv und selbsterklärend. Neben allgemeinen Hinweisen und Rechtsbelehrungen wählen Sie die konkrete Kategorie (Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung etc.) aus und bestätigen, wo sich der Fall ereignet hat. Die Reihenfolge, in welcher alle relevanten Informationen abgefragt werden, kann ebenfalls variieren.
Grundsätzlich werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess mithilfe von Formularen geführt. Diese mögen je nach Land und Kategorie anders aufgebaut sein, doch das zugrundeliegende Prinzip bleibt gleich. Beim Beispiel Berlin und der Auswahl „Ich soll etwas bezahlen“ unter „Betrügerische E-Mails und Bildschirmanzeigen“, müssen Sie die Forderung näher erläutern und dafür aus vorgegebenen Optionen wählen. Auch müssen Sie Datum und Uhrzeit angeben.
In den nächsten Schritten werden die Abfragen detaillierter und Sie müssen den Inhalt der Betrugsmail beschreiben und möglichst erklären, was wie genau geschah. Dazu stehen Ihnen neben Auswahlmöglichkeiten zum Klicken auch Textfelder zum freien Formulieren zur Verfügung. Danach geben Sie ihre persönlichen Daten und Kontaktinformationen an und können die Anzeige einreichen.
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Nach der Anzeige
Je nachdem, wo Sie die Anzeige erstattet haben, können weitere Schritte folgen. Zum Beispiel gibt die Berliner Polizei an, dass Sie Dokumente und Dateien als Beweismaterialien erst hochladen können, nachdem Sie in einem nachträglichen Schritt dazu aufgefordert wurden.
Wie Online-Strafanzeige.de erklärt, erhalten Sie in jedem Fall erhalten eine zeitnahe Bestätigung mit einer dazugehörigen individuellen Vorgangsnummer. Stellen Sie sich außerdem darauf ein, dass die Bearbeitung länger dauern kann, da zum Beispiel Notfälle stets priorisiert behandelt werden.