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Kartellverfahren

Google könnte Chrome-Browser verlieren

Google Chrome: Ein laufendes Verfahren gegen Google könnte große Konsequenzen haben.
Ein laufendes Verfahren gegen Google könnte große Konsequenzen haben Foto: SOPA Images/LightRocket via Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

19. November 2024, 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Google ist einer der größten und mächtigsten Konzerne der Welt. Das liegt vor allem an seiner Vormachtstellung im Suchmaschinen-Bereich. Ein aktuell laufendes Verfahren könnte das jedoch ändern.

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Nur wenige Unternehmen haben es geschafft, dass ihr Produkt als Synonym für etwas gilt – Google ist eines davon. Ob nun die Specs der neuen PlayStation, das Rezept für die gehypte Dubai-Schokolade, aktuelle Sportergebnisse oder das Wetter von morgen, all diese Informationen sind schnell „gegoogelt“. Laut aktuellen Erkenntnissen beherrscht Google ungefähr 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes. Ein wichtiger Baustein dabei ist Googles Browser Chrome, der oftmals den Zugang zur Suchmaschine liefert, zum Beispiel bei Android-Smartphones. Bereits im August urteilte ein Richter, dass Google eine absolute Monopolstellung innehabe, die nach Wettbewerbsrecht illegal sei – TECHBOOK berichtete. Das Urteil könnte weitreichende Folgen entwickeln.

Google wird Monopolstellung vorgeworfen

Im Raum steht die Option eines Folgeverfahrens; ein möglicher Ausgang wäre die Zerschlagung von Alphabet, der Firma hinter Google. Neben der Suchmaschine gehören zum Google-Konzern auch das Betriebssystem Android, die Videosuchmaschine YouTube, der Kartendienst Maps, die Pixel-Smartphones, der Google Play Store und das Google-Ads-Geschäft. Weitere Firmen unter dem Alphabet-Dach sind etwa der Smart-Home-Hersteller Nest und das Biotechnologieunternehmen Calico.

In dem Verfahren geht es allerdings konkret um die Vormachtstellung Googles im Bereich der Online-Suche, die das Unternehmen immer wieder mit milliardenschweren Zahlungen verteidige. Das war eines der zentralen Argumente in der Argumentation von Bezirksrichter Amit Mehta im August. Als Beispiel wurde angeführt, dass Google im Jahr 2021 mehr als 26 Milliarden US-Dollar an Hersteller von Elektronikgeräten gezahlt habe, um seine Suchmaschine standardmäßig auf vielen Produkten vorzuinstallieren. Alphabet kündigte an, in Berufung zu gehen.

US-Justiz fordert Chrome-Abspaltung von Google

Das Verfahren wird auch als „Prozess des Jahrzehnts“ betitelt, da es das erste Mal seit dem gescheiterten Prozess gegen Microsoft vor über 20 Jahren ist, dass die USA einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Wie unter anderem Bloomberg berichtet, setzt sich das US-Justizministerium aktiv für die Zerschlagung von Alphabet ein. Zudem wolle das Ministerium den Richter im gleichen Zug auffordern, Maßnahmen bezüglich des Zusammenhangs von Künstlicher Intelligenz und dem mobilen OS Android zu erwägen.

Google bezeichnete das Vorgehen des Ministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters als „radikale Agenda, die weit über die rechtlichen Fragen in diesem Fall hinausgeht“. Gleichzeitig warnt der Konzern vor schädlichen Folgen für die Verbraucher.

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Mögliche Folgen

Aber was wären denn überhaupt die konkreten Folgen einer Abspaltung von Google Chrome? Das hängt wie immer von den Details ab und vor allem daran, wer am Ende das Geschäft übernimmt. Unternehmen mit Interesse und der entsprechenden Kaufkraft wie etwa Amazon werden selbst zurzeit kartellrechtlich untersucht – darauf weist auch Bloomberg hin.

Eine weitere Forderung des Ministeriums ist zudem, dass Google Ergebnisse und Daten seiner Suche lizenzieren muss. Gleichzeitig soll Google umfangreichere Möglichkeiten für Websites zur Verfügung stellen, die ihre Inhalte nicht für KI-Training zur Verfügung stellen.

Während Folgen für die Verbraucher noch nicht abzusehen wären, ist klar, dass Google der mögliche Verlust von Chrome hart treffen würde. Wie etwa das Handelsbatt berichtet, stammen rund zwei Drittel der Konzerneinnahmen aus Werbeanzeigen, die in den Suchergebnissen zu sehen sind. Das endgültige Urteil wird für August 2025 erwartet.

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