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Das droht beim Brexit

Warum bald 340.000 .EU-Webseiten nicht mehr erreichbar sein könnten

Großbritannien als Puzzleteile aus dem EU-Puzzle entfernt
Am 30. März droht der EU-Austritt ohne einen Deal für Großbritannien Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

12. März 2019, 18:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem No-Deal-Brexit verlieren 340.000 Briten ihre Webseite, darunter auch die Leave.EU-Kampagne. EU-Bürger können die Adressen dann einfach kaufen.

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340.000 britische Webseiten mit dem Top-Level-Domainnamen .EU könnten bald Opfer des Brexit werden. Kommt es zu einem Austritt des Inselstaats aus der Europäischen Union ohne einen Folgevertrag, also ein No-Deal-Brexit, werden diese Webseiten zurückgezogen und wieder zum Verkauf angeboten.

Leave.EU verliert die eigene Webseite

Die Domain wurde 2006 als Alternative zu .com und .org eingeführt und ist nur für in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) ansässigen Individuen, Unternehmen und Organisationen verfügbar. Die wohl bekannteste Webseite mit dem EU-Suffix ist interessanterweise die Internetpräsenz der Pro-Bexit-Kampagne „Leave.EU“, die bei einem No-Deal-Brexit ihre Domain verlieren würde. Die Kampagne setzt sich vehement für einen harten Brexit notfalls auch ohne Deal ein, würde aber wohl den eigenen Angaben zufolge die Webseite nach dem Ausscheiden Großbritanniens auch nicht mehr benötigen. Andy Wigmore, Kommunikationschef von Leave.EU sagte dazu: „Wenn wir ohne Deal gehen, ist unsere Arbeit getan. Leave.EU wird nicht mehr gebraucht.“

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Entweder Umzug in EU oder neue Webseite

Die britische Regierung hat Inhaber der Domains dazu aufgefordert, sich um eine Ausweichlösung zu bemühen. Denn sollte es tatsächlich zu einem Hard-Brexit kommen, wären die Domains gesperrt. Die Betreiber hätten dann zwei Monate Zeit, um ihren Hauptstandort in die EU oder den Europäischen Wirtschaftsraum zu verlegen. Alternativ können die Seiten nur auf andere Adressen umgezogen werden. In der Handlungsempfehlung des Departments for Digital, Culture, Media and Sport heißt es dazu: „Diese .EU-Domainnamen werden dann eingezogen und aus dem Betrieb genommen. Das bedeutet, dass Sie ab 30. Mai 2019 nicht auf Ihre .EU-Webseiten und -E-Mails zugreifen können.“

Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission, der im Dezember 2018 gefasst wurde, können jedoch Staatsbürger der EU und des EEA auch im Ausland eine .EU-Domain anmelden und verlängern. In Großbritannien ansässige EU- und EEA-Bürger sind also nicht von einem No-Deal-Brexit betroffen.

Auch interessant: Diese bekannten Internetseiten sind in anderen Ländern geblockt

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Jeder EU-Bürger kann die freigewordenen Adressen kaufen

Gibt es keinen Brexit-Deal, können die in Großbritannien registrierten .EU-Domains nach einem Jahr wieder verkauft werden. In der EU oder dem Europäische Wirtschaftsraum ansässige Individuen und Unternehmen können die freigewordenen Webseiten dann weiterverwenden. Dazu bemerkt der Guardian scherzhaft:

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