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„Zoll und Reise“

Offizielle Zoll-App informiert über Freimengen und Einfuhr-Verbote bei Auslands-Käufen 

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TECHBOOK Redaktion

1. August 2022, 4:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer im Urlaub Souvenirs und andere Waren kauft, führt sie am Urlaubsende in sein Heimatland ein. Doch die Zollbestimmungen sind kompliziert und schnell kommen Fragen auf, was überhaupt erlaubt ist. Die App „Zoll und Reise“ verschafft Reisenden einen Überblick.

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Günstiger Alkohol, schönes Kunsthandwerk, Kleidung und dann noch die neue Armbanduhr oder ein neues Smartphone. Wer im Auslandsurlaub shoppen war, sollte sich vor der Rückreise informieren, ob er von seinen Souvenirs unter Umständen etwas verzollen muss oder bestimmte Gegenstände und Waren vielleicht gar nicht nach Deutschland einführen darf. Dabei hilft die offizielle App vom Zoll.

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Zoll-App informiert über Freimengen und verbotene Waren

Der Zoll kontrolliert an der Grenze den Warenverkehr, um die Reisesouvenirs z. B. auf geschützte Tierarten oder Plagiate zu untersuchen. Werden solche Waren trotzdem eingeführt, kassiert sie der Zoll bei einer Kontrolle ein – das Markenjeans-Plagiat ebenso wie geschützte Kulturgüter. Auch unterliegen eingeführte Waren bestimmten Freimengen, werden diese überschritten, sind zusätzliche Steuern und Gebühren fällig. Damit man am Ende nicht noch beim Zoll draufzahlt und sich Schnäppchen ins genaue Gegenteil verkehren, lohnt es sich, schon vor einem Kauf im Ausland in Erfahrung zu bringen, ob auf die jeweilige Ware Abgaben fällig werden. Hierbei hilft die App „Zoll und Reise“ (iOS und Android) des Bundesfinanzministeriums.

In der Zoll-App geben Nutzer ein, aus welchen Land sie einreisen und was sie mitbringen möchte. Dann erfahren sie alles zu möglichen Freimengen, Verboten, Abgabefreiheiten oder eben wie viel sie wegen Einfuhrabgaben bezahlen müssen oder müssten.

Auch interessant: Einfuhrbestimmungen für Waren aus dem Ausland

Nicht verwirren lassen: Die Klassiker Alkohol und Tabak stehen bei der Eingabe in der App immer am Anfang. Danach geht es aber auch um alle möglichen anderen Waren und Güter.

Der Abgabenrechner wird außerdem auch als Desktopversion vom Zoll angeboten. Damit sind die Funktionen der Zoll-App auch ohne eine Installation auf dem Smartphone verfügbar.

Mit Material der dpa

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