24. April 2020, 11:35 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer eine Prepaid-SIM-Karte freischalten möchte, muss seine Identität nachweisen. Das ging bisher etwa per Post-Ident oder per Video-Ident. Vodafone macht es mit einem neuen, dritten Verfahren nun aber einfacher.
Am 1. Juli 2017 trat im Rahmen der Anti-Terror-Bekämpfung die Ergänzung zu Paragraf §111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Seither müssen Käufer einer Prepaid-Karte ihre Identität zur Freischaltung der SIM nachweisen. Das funktioniert entweder bei der Post (Post-Ident), indem sie dort ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen, oder per Video-Chat (Video-Ident), wo sie einem Prüf-Dienstleister ebenfalls ihren Ausweis zeigen müssen. Durch die verschärfte Regelung möchte die Bundesregierung die anonyme Nutzung von Prepaid-Karten verhindern.
Vodafone startet eID-Service
Nun startet Vodafone als erstes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland eine dritte Möglichkeit, mit der Kunden ihre Identität bequemer als bisher belegen können. Denn der Mobilfunk-Anbieter erlaubt mit dem sogenannten eID-Service nun auch den Identitätsnachweis per E-Perso. Damit können Kundinnen und Kunden, die einen E-Perso mit aktivierter eID-Funktion besitzen, diese Möglichkeit als Alternative zum Post-Ident oder Video-Ident nutzen.
Laut dem Netzbetreiber erlaubt der neue eID-Service die Freischaltung beispielsweise einer CallYa-Karte in Sekunden. Dabei arbeitet Vodafone mit Partnern wie der Deutschen Post und WebID zusammen. So bindet WebID etwa den eID-Service von AUTHADA über ihre Integrationsplattform GTTP (Global Trust Technology Platform) an.
Der Vorgang der Identifizierung soll einfacher als beispielsweise Video-Ident sein. Denn Kunden werden laut Unternehmen Schritt für Schritt durch den Prozess innerhalb der Identifizierungs-App geleitet. Zum Auslesen des E-Persos dient das Smartphone.
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Voraussetzungen für das neue Prüfverfahren
Aus diesem Grund muss das Smartphone auch mit einem NFC-Chip ausgestattet sein. Zusätzlich müssen Anwender die App „AUTHADA“ (iOS/ Android) auf ihrem Gerät installieren. Und am wichtigsten – denn ohne ist das neue Prüfverfahren nicht möglich – müssen Kunden über einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion verfügen. Die Funktion lässt sich bei Bestellung des neuen Ausweises beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt freischalten. Nutzer erhalten anschließend einen Brief mit einer PIN, die zur Verifizierung bei jedem eID-Vorgang eingegeben werden muss.
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Noch ist die Zahl der Dienste, die eine einfache E-Perso-Identifizierung per eID bieten, überschaubar. Sie wächst aber langsam und wird auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Infoseite „Personalausweisportal.de“ in einer Liste dokumentiert. Dort finden sich neben Behörden etwa auch Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und Banken.