21. Dezember 2022, 11:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Um sich gegen Einbrüche zu wappnen, installiert mancher Hausbesitzer auf seinem Grundstück eine Überwachungskamera. Dabei ist wichtig zwischen der Überwachung von privatem und öffentlichem Raum zu unterscheiden. TECHBOOK erklärt, welche Regeln gelten, damit die Überwachung legal bleibt.
Immer mehr Menschen vernetzen ihr Zuhause. Smart-Home-Geräte sind dafür besonders beliebt – nicht nur, um alltägliche Aufgaben zu vereinfachen, sondern auch, um sich zu schützen. Sowohl in der Wohnung als auch im Garten halten daher zunehmend Überwachungskameras Einzug. Sie sind klein, smart und mittlerweile gar nicht mehr teuer. Man muss aber bestimmte Regeln beachten, um sich bei der Nutzung einer Überwachungskamera nicht strafbar zu machen.
Das gilt besonders, wenn man eine eine solche Kamera im Freien anbringt. Oft kommen dann nämlich öffentliche Straßen und Wege ins Kamerabild. Damit alles rechtlich einwandfrei ist, darf das Gerät aber wirklich nur das eigene Grundstück filmen und nicht etwa auch Ausschnitte von Nachbars Garten im Kamerafeld haben. Das sollte man bei der initialen Ausrichtung beachten. Die Stiftung Warentest rät außerdem: Wer auf eine schwenkbare Kamera verzichtet oder deren Schwenk-Funktion nicht nutzt, erweckt gar nicht erst den Eindruck, dass das Gerät auch das Grundstück nebenan einsehen könnte.
Besucher müssen auf Überwachungskamera hingewiesen werden
Auch öffentliche Wege oder Bereiche gehören nicht ins Visier, denn dann wären Passanten in ihren Rechten betroffen. Besucher müssen außerdem auf die Überwachung des Grundstücks hingewiesen werden, etwa mit einem Schild.
Aber auch für Überwachungskameras innerhalb des Hauses gelten strenge Regeln. So sind Aufnahmen etwa vom Babysitter oder der Putzfrau nur zulässig, wenn diese der Überwachung ausdrücklich zustimmen. Heimlich zu filmen, ist nur dann erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Diebstahl vorliegen.
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Und selbst dann kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an: Verschwundene Lebensmittel aus dem Kühlschrank etwa rechtfertigen keine Videoüberwachung.
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Regeln gelten auch für Attrappen
Selbst wer zur Abschreckung nur eine Überwachungskamera-Attrappe anbringt, muss sich an die genannten Regeln halten. Denn einige Gerichte sind den Angaben der Stiftung Warentest zufolge der Ansicht, auch diese können den Eindruck einer Überwachung hervorrufen. Dadurch werde ein unzulässiger Überwachungsdruck erzeugt – das heißt, der Betroffene kann nicht ausschließen, dass er überwacht wird und sich dadurch in seiner Freiheit und Unbeschwertheit beeinträchtigt fühlen.
Um Einbrecher abzuschrecken, und wenn es nur mit einer Attrappe ist, ist es ohnehin am besten, die Überwachung so prominent wie möglich zu machen. Gleiches gilt übrigens auch für defekte Geräte oder Überwachungskameras in Mietshäusern. So hat etwa ein Gericht in Berlin 2018 entschieden, dass die Kamera-Attrappe eines Vermieters zur Vermeidung von Graffiti abgenommen werden müsse.