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Reparaturfähigkeitsindex

Neues Gesetz in Frankreich – Apple muss zeigen, wie gut sich iPhones reparieren lassen

iPhone Reparatur Index
Beim Kauf eines iPhones erscheint auf der französischen Apple-Seite nun ein Reparierbarkeitsindex Foto: TECHBOOK
Adrian Mühlroth
Redakteur

26. Februar 2021, 17:00 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Das „Recht auf Reparatur“ kommt aus den USA, setzt sich aber auch in Europa immer mehr fest. Das belegt ein neues Gesetz in Frankreich, das Elektronikhersteller dazu zwingt, die Reparaturfähigkeit ihrer Geräte offenzulegen.

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Bereits vergangenes Jahr hat die französische Legislative ein neues Umweltgesetz verabschiedet, dem auch Apple folgen muss. Das Gesetz, das Anfang 2021 in Kraft getreten ist, verpflichtet Hardware-Hersteller dazu, mit einem Index offenzulegen, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt. Der Reparaturfähigkeitsindex berücksichtigt unter anderem, wie gut Ersatzteile verfügbar sind und wie leicht sich ein Gerät auseinandernehmen lässt. Apple hat die Vorgabe mittlerweile umgesetzt. Ab sofort ist der Index beim Kauf eines iPhones oder MacBooks im Apple Store zu finden, wie die französische Seite „MacGeneration“ berichtet.

Wie gut sind iPhones reparierbar?

Reparaturfähigkeitsindex beim Kauf eines iPhones
Erst wenn man Details wie Farbe und Speichergröße ausgewählt hat, erscheint der Reparaturfähigkeitsindex auf der Kaufseite. Foto: Screenshot / Apple.com

Die neuesten iPhones der 12er-Reihe haben durchweg einen Indexwert von 6 von 10 – das liegt unter anderem an einem guten Preis für Ersatzteile, die das Reparieren erschwinglich machen. iPhones der 11er- und 10er-Reihe schneiden mit Werten zwischen 4,5 und 4,8 deutlich schlechter ab, weil Ersatzteile erheblich teurer sind. Die beste Wertung bei der Reparaturfähigkeit haben das iPhone 8/8 Plus und iPhone 7/7 Plus mit jeweils 6,6. Auch das iPhone SE 2020 schneidet mit 6,2 gut ab.

Beim MacBook Pro mit M1 schwankt der Wert zwischen 5,6 und 6,3. Das MacBook Air mit M1 steht mit 6,4 bis 7 um einiges besser da. Auch hier erklärt sich die Varianz in den Bewertungen durch die Preise der Ersatzteile für die einzelnen Modelle.

Apple hat eine Übersichtsseite für alle Geräte erstellt, die einen Index bekommen haben. Darauf sind Links zu den einzelnen iPhones und Macs zu finden, bei denen genau erklärt ist, wie sich die Wertung zusammensetzt. Die Hersteller berechnen die Wertung selbst, allerdings auf Grundlage von strikten Vorgaben.

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Der Index ist in Frankreich seit 1. Januar verpflichtend. Er wurde eingeführt, damit mehr Geräte repariert statt weggeworfen werden. Die französische Regierung plant den Anteil der Reparaturen von verkauften Elektrogeräten innerhalb von fünf Jahren von 40 Prozent auf 60 Prozent zu steigern. Die Bewertung der Reparaturfähigkeit soll helfen, die Käuferschaft zu informieren und Hersteller zu Verbesserungen zu drängen. Ab 2022 drohen Herstellern Strafzahlungen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben in Frankreich halten.

Seite des Reparaturfähigkeitsindex
Auch deutsche Shopper können sich auf der Seite des Reparaturfähigkeitsindex über Smartphones und andere Geräte informieren Foto: Screenshot / Indicereparabilite.fr

Mit Werten zwischen 4,5 und 7 über iPhones und MacBooks hinweg liegt Apple bei der Reparaturfähigkeit im oberen Mittelfeld. Auf der französischen Webseite des Reparaturfähigkeitsindex sind bereits eine Vielzahl von anderen Geräten mit entsprechender Wertung eingetragen. Darunter sind neben Smartphones und Computern auch Geräte wie Waschmaschinen und Fernseher zu finden.

Profilbild

TECHBOOK meint

„Mit dem Reparaturfähigkeitsindex nimmt Frankreich die Hersteller endlich in die Verantwortung, was die Lebensdauer ihrer Produkte betrifft. Viel zu viele Geräte werden weggeworfen, weil die Reparatur sich nicht mehr lohnt – sei es wegen zu hoher Preise für Ersatzteile oder einem zu komplizierten Ablauf. Kaufinteressierte können sich nun vorab über die Reparaturfähigkeit informieren und sich bewusst gegen schlecht zu reparierende Geräte entscheiden. Nun sind Gesetzgebende auf deutscher und EU-Ebene gefordert, ähnliche Gesetze in Deutschland und EU-weit einzuführen.“Adrian Mühlroth, Redakteur
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